Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021

Lesedauer: 19 Minuten

Die großen Diskussionspunkte dieser Sitzung verteilten sich über die umfangreiche Tagesordnung. So sorgte der Antrag auf Vorbescheid zu einem Neubau für reichlich Unmut im Gemeinderat. Für weitere umfangreiche Wortbeiträge sorgte die öffentliche Beteiligung an der Bauleitplanung der Stadt Ingolstadt, die eine Erweiterung des Gewerbegebietes „Weiherfeld“ nach Süden in Richtung Mändlfeld vorsieht. Etwas Ratlosigkeit war zum Thema des Schulverbundes wahrzunehmen. Hier bleibt es beim bestehenden Schulverbund und die zugehörigen Nachteile für unsere Schule und unsere Schüler:innen werden sich wohl kaum auflösen. Neben den diskussionsreichen Punkten gab es gute Nachrichten bei der Bekanntgabe einiger Submissionsergebnisse zum Kindertagesstättenneubau. Hier lagen zahlreiche Auftragsvergaben preislich deutlich unter den Schätzungen des Architekten.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 31.5.2021

1.Genehmigung der Niederschrift vom 10.05.2021
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Bauort:Fl-Nr.2148 Gmkg Adelshausen, Dorfstr.8, Aschelsried
2.2Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen und 2 Fahrradgaragen, Bauort: Fl-Nr.174/21 Gmkg Karlskron, An der alten Schmiede 9 a u. 9 b, Karlskron
2.3Bauantrag zum Neubau eines erdgeschossigen Anbaus, Bauort. Fl-Nr.665 Gmkg Karlskron, Rainweg 21 a, Grillheim
2.4Nachträglicher Antrag auf Befreiung zum Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.715/20 Gmkg Karlskron, Eicherstr.4, Grillheim
2.5Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 2-Familienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.1105/1 Gmkg Karlskron, nähe Probfeld
2.6Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.387/8 Gmkg Karlskron, Andreasstr.1, Mändlfeld
2.7Antrag auf Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.316/10 Gmkg Karlskron, Ringstraße 37, Karlskron
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung Gemeinde- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Aschelsried Nord-West“, Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Stadt Ingolstadt- Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr.934 „Weiherfeld Süd “ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
4.2Markt Hohenwart- Aufstellung Bebauungsplan Nr.48 „Campus“, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
4.3Markt Hohenwart- Aufstellung des Bebauungsplan Nr.54-Industriegebiet „Ziegelstadeläcker III“ mit Teiländerung des BP Nr. 39 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II“ , Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB
5.Neubau Kindertagesstätte Karlskron
5.1Information über die Bekanntgabe der Auftragsvergabe Gewerk Fassadenbau
5.2Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Heizung
5.3Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Lüftungstechnik
5.4Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Sanitär
5.5Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Photovoltaikanlage
5.6Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Elektroarbeiten
6.Erstellung eines Energienutzungsplan durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
7.Abwasserkonzept der Zukunft – Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe für den Neubau der Vakuumstation West in Karlskron
8.Gewerbegebiet Brautlach – Wegenutzungsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH
9.Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen
10.Information aus der Schulverbandsversammlung vom 25.05.2021: Kooperationsvertrag Schulverbund Karlshuld-Karlskron – Rücknahme Kündigung und Abschluss Erster Änderungsvertrag
11.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 31.5.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2021

Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 10.5.2021 2) wurde einstimmig verabschiedet. Sie ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht im Bürgerportal verfügbar.

Nachtrag 20.6.2021: Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 10.5.2021 28) wurde am 16.6.2021 in Bürgerportal geladen.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Bauort:Fl-Nr.2148 Gmkg Adelshausen, Dorfstr.8, Aschelsried

Das bestehende Wohngebäude 3) soll durch den beantragten Neubau ersetzt werden. Zwar existiert für den Bereich dieses Bauvorhabens ein Bebauungsplan und u. a. wird die dort festgesetzte GRZ 4) von 0,35 auf 0,98 überschritten, doch liegt hier Bestandsschutz vor. Das Bestandsgebäude existierte bereits vor der Aufstellung des hier gültigen Bebauungsplans und da es sich um einen Ersatzbau handelt, können die Abweichungen akzeptiert werden.

Das Einvernehmen des Gemeinderates war einstimmig.

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2.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen und 2 Fahrradgaragen, Bauort: Fl-Nr.174/21 Gmkg Karlskron, An der alten Schmiede 9 a u. 9 b, Karlskron

Für das Grundstück zu diesem Bauvorhaben 3) zeigt der Flächennutzungsplan 5) zum Teil ein dörfliches Mischgebiet und ein Gewerbegebiet.

Die Zufahrt auf das Grundstück soll über das südlich angrenzende Grundstück mit der Hausnummer 8 erfolgen. Die Lage der zu errichtenden Gebäude war in der öffentlichen Sitzung nicht gezeigt. Auch hier erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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2.3 Bauantrag zum Neubau eines erdgeschossigen Anbaus, Bauort. Fl-Nr.665 Gmkg Karlskron, Rainweg 21 a, Grillheim

Das beantragte Nebengebäude 3) soll teilweise außerhalb der festgelegten Baugrenzen errichtet werden. Auch die geplante Dachform wird von den Bestandsgebäuden abweichen. Der Anbau soll für die private Aufbewahrung von Arbeitsgeräten genutzt werden und über die vorhandene Garage zugänglich sein. Daher auch die teilweise Lage außerhalb der Baugrenzen.

Einstimmig erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag

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2.4 Nachträglicher Antrag auf Befreiung zum Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.715/20 Gmkg Karlskron, Eicherstr.4, Grillheim

Ein nachträglicher Antrag auf Befreiung hat erst einmal ein komisches Geschmäckle. Hat man doch auf den ersten Blick immer den Eindruck, dass hier eine nicht genehmigte Sache nachträglich noch abgesegnet werden soll. So geht es jedenfalls mir und so man anderen Mitmenschen, mit denen man sich über solche Themen unterhält. In diesem Fall scheint mir die Sachlage ein wenig anders zu sein. Der Bauantrag, zu dem hier eine nachträgliche Befreiung beantragt wird, wurde in der vorletzten Gemeinderatsitzung am 19.4. 6) behandelt. Insofern mag die Abweichung baulich noch nicht umgesetzt sein, womit sich das „Laiengeschmäckle“ aus dem Eingangssatz hier nicht einstellen sollte.

Abweichend zum Bauantrag soll im Dachgeschoss zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. In der Sitzung selbst war ich erstaunt, dass explizit erwähnt war, die zusätzliche Wohnfläche in der GFZ 7) unberücksichtigt zu lassen. Immerhin dient die GFZ auch zur Festlegung diverser Beiträge und Gebühren, womit sich ein augenscheinlicher Vorteil ergeben würde. Nachdem sich die GFZ jedoch auf die Vollgeschosse bezieht, gehe ich davon aus, dass dies für den zusätzlich entstehenden Wohnraum im Dachgeschoss 8) nicht zutrifft. Genaueres würde sich jedoch nur bei Kenntnis des Bauplans sagen lassen. Liege ich mit meiner Annahme richtig, wäre die explizite Erwähnung, den zusätzlichen Wohnraum nicht für die GFZ in Betracht zu ziehen, lediglich ein Hinweis zu der ohnehin gültigen Rechtslage.

Den Gemeinderät:innen schienen hier mehr Detailinformationen zur Verfügung zu stehen als der Zuhörerschaft. Jedenfalls gab es keine nennenswerten Fragen der Ratsmitglieder und auch hier war das Einvernehmen zum Antrag einstimmig.

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2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 2-Familienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.1105/1 Gmkg Karlskron, nähe Probfeld

Das betreffende Grundstück 3) ist auf keinem im Netz verfügbarem Flächennutzungsplan verzeichnet. Gemäß den Aussagen während der Sitzung befindet es sich im Außenbereich; was für nahezu alle Wohngebäude in Probfeld zutrifft. Das Grundstück liegt östlich der St2048 auf Höhe der Einmündung Klingbauerweg und die umgebenden 3 Grundstücke sind bereits bebaut. Eine Teilerschließung für das Grundstück wurde bereits entrichtet, so die Antragsverlesung.

Das Einvernehmen des Gemeinderates war einstimmig.

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2.6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.387/8 Gmkg Karlskron, Andreasstr.1, Mändlfeld

Dieser Punkt der Tagesordnung überraschte mich, hatte der Gemeinderat doch erst am 19.4. über die Verlängerung der Baugenehmigung auf diesem Grundstück beraten 6). Ich war der Annahme, dass es sich bei dieser Verlängerung um die Verlängerung der Gültigkeit eines Bauantrags handelte. Wie sich zu dieser Sitzung herausstellte, lag zum Bauvorhaben offensichtlich bisher nur ein Vorbescheid vor. Dass man hierfür kürzlich eine Verlängerung beantragte, wenn man nun einen Bauantrag einreicht, scheint mir wenig sinnvoll, liegt aber in der Entscheidungsfreiheit des Antragstellers.

Das Grundstück Andreasstraße 1 befindet sich auf dem Flächennutzungsplan 9) im gleichen Bereich des allgemeinen Wohngebiets, welcher auch den Bereich des Bebauungsplans „Mändlfeld-West“ umfasst. Trotzdem befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Karlskron 10)

Es soll ein Einfamilienhaus in E+2 Bauweise mit Zeltdach errichtet werden. Die Doppelgarage ist dabei ganz oder teilweise (Details konnte ich bei der Antragsverlesung nicht notieren) ins Wohngebäude integriert. Im Antrag ist eine Überschreitung der GFZ 7) von 0,5 auf 0,57 und eine Überschreitung der GRZ 4) von 0,35 auf 0,37 vermerkt.

Das Einvernehmen des Gemeinderates war einstimmig.

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2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.316/10 Gmkg Karlskron, Ringstraße 37, Karlskron

Dieser Antrag erschien für mich überraschend auf der Tagesordnung, denn er war am 30.5.2021 noch nicht im Bürgerportal 1) gelistet, was bis zur Sitzung selbst bereits korrigiert war. Da aber keine Einwände zur Tagesordnung kamen, gehe ich davon aus, dass den Gemeinderät:innen alle notwendigen Informationen zeitgerecht zur Verfügung standen.

Der Antrag auf Vorbescheid betrifft die westliche Seite des Grundstücks Ringstraße 37 3). Es wird die Erschließung des Teilgrundstücks über den Bereich des gültigen Bebauungsplans Strassäcker 11) beantragt, da eine Erschließung über den östlichen Teil des Grundstücks nicht möglich ist. Die beantragte Erschließung beinhaltet ebenfalls die Zufahrt zum Grundstück.

Auszug: Bebauungsplan Strassäcker 11) mit Kennzeichung des Grundstückteils aus dem behandelten Antrag auf Vorbescheid

In der Diskussion zum Antrag wurde ergänzt, dass die Eigentümer der Grundstücke 316/9, 316/10 und 316/15 bei der Aufstellung des Bebauungsplans Strassäcker angefragt wurden. Lediglich von Grundstück 316/15 kam eine Rückmeldung, worauf die benötigte Grunddienstbarkeit 12) im Bebauungsplan zeichnerisch und wörtlich (unter 3. Hinweise durch Planzeichnen) für eine Teilfläche der Fl-Nr.1289 aufgenommen wurde. In der Sitzung wurde auf Nachfrage von Gemeinderät:innen bestätigt, dass ein Einschluss des Grundstücks 316/10 in den Bebauungsplan Strassäcker durch den Eigentümer explizit nicht gewünscht wurde. Das Teilstück der Fl-Nr.1289, welches sich westlich des im Antrag auf Vorbescheid aufgeführten Grundstücks befindet, wurde lediglich als geschotterter Rad- und Fußweg mit entsprechend geringer Verkehrslast ausgeführt.

Nun sind die Mitglieder des Gemeinderats gegenüber den Bauwünschen der Ortsansässigen grundsätzlich positiv eingestellt. Doch in diesem Fall zeigten sich nahezu alle Ratsmitglieder wenig erfreut über diese beantragte Erschließung, welche immerhin noch vor Kurzem durch den Grundstückseigentümer offensichtlich als nicht notwendig erachtet wurde. Bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans Strassäcker waren die Gebäude auf dem östlichen Teil der Ringstraße 37 vorhanden und hatten eine Erschließung des östlichen Grundstücksteils nicht ermöglicht. Es sollte zu diesem Zeitpunkt bereits klar gewesen sein, dass ohne eine Einbeziehung in den Umgriff des Bebauungsplans Strassäcker eine Erschließung einer östlichen Bebauung nicht erfolgen könne. Die Gemeinderäte Wendl und Schwinghammer erkundigten sich, ob hier eine nachträgliche finanzielle Beteiligung an den Kosten für das Baugebiet möglich wäre, so wie dies auch für die Grunddienstbarkeit der Fl-Nr.316/15 geschehen sein mag. Seitens der Gemeindeverwaltung versicherte man, dass hierzu keinerlei rechtliche Grundlage bestünde. Diversen weiteren Wortmeldungen war zu entnehmen, dass alle anwesenden Gemeinderät:innen die Auffassung von Wendl und Schwinghammer teilten.

Bei der letztlichen Abstimmung zum Antrag auf Vorbescheid fand sich auch nur eine Stimme, welche diesen Befürwortete. Der Gemeinderat erteilte somit keine Zustimmung zu dem Antrag. Die finale Entscheidung obliegt, wie für alle Entscheidungen zu Bauangelegenheiten der Baubehörde des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.

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3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

3.1 Bauleitplanung Gemeinde- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Aschelsried Nord-West“, Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB

Diese Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Aschelsried Nord-West“ wurde von einem Grundstückseigentümer aus dessen Geltungsbereich 3) beantragt. Ich kann mich an einen Bauantrag in der Vergangenheit erinnern, welcher wohl mit diesem Bebauungsplan nicht umsetzbar gewesen zu sein scheint. Der Bebauungsplan selbst stammt aus dem Jahr 1973, so die Information während der Sitzung. Die Festsetzungen dürften somit nicht mehr einer zeitgemäßen Art zu bauen entsprechen. Aus diesem Grund fasste der Karlskroner Gemeinderat am 6. Juli 2020 den Grundsatzbeschluss 13) der Kostenübernahme für Bauleitplanverfahren zur Aufhebung von Bebauungsplänen, welche älter als 20 Jahre sind.

Die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans wurde einstimmig beschlossen.

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4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Stadt Ingolstadt- Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr.934 „Weiherfeld Süd “ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB

Mit der Erstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 934 und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren 14) beabsichtigt die Stadt Ingolstadt eine südliche Erweiterung des Gewerbegebiets „Weiherfeld“ (Möbelhof, Globus Baumarkt etc.) nördlich von Mändlfeld.

B-Plan Nr. 934: Lageplan „Weiherfeld Süd“ (Grafik bereitgestellt via Ingolstadt.de)

Dass die Gemeinde Karlskron, insbesondere Mändlfeld, von diesem Vorhaben betroffen sein wird, dürfte in unserer Gemeinde unstrittig sein. Immerhin läuft auch jetzt schon einiger Verkehr von und zum Möbelhof bzw. Globus Baumarkt über die Kramerstraße in Mändlfeld. Das dürfte allerdings nicht ausschließlich auch zu dem desolaten Straßenzustand geführt haben, den man in Mändlfeld zurecht bemängelt. Mit einem weiteren Ausbau des Gewerbegebietes dürften über die Wiesen- und Kramerstraße in Mändlfeld, wie auch über Josephenburg in Karlskron, mit steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen sein.

Genau das waren dann auch die Anknüpfungspunkte der Wortbeiträge in der öffentlichen Sitzung. So wollte Gemeinderat Krammer T. die Verkehrsführung so sichergestellt haben, dass nicht Mändlfeld eine Hauptlast zu tragen hätte. Auch Gemeinderätin Froschmeir befürchtete eine verstärkte Zufahrt zum Gewerbegebiet über Mändlfeld. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass der Verkehr zum Gewerbegebiet, welcher durch Mändlfeld läuft, letztlich auf Karlskroner Bürger:innen zurückzuführen sei. Weder für Fahrzeuge aus Richtung Reichertshofen, noch für die Anfahrt über die Staatsstraße 2044 (über Pobenhausen) stelle die Mändlfelder Streckenführung eine Weg- bzw. Zeitverkürzung dar.

Gemeinderätin Heimrich wollte sichergestellt wissen, dass die Straße zum Gewerbegebiet von Süden her, also über die Kramerstraße, auch auf Ingolstädter Flur bereits die entsprechende Verkehrlast tragen könne. Immerhin sei ein entsprechender Ausbau bzw. Sanierung der Kramerstraße bereits in Planung (siehe Sitzung vom 26.10.2020 TOP5 15). In der weiteren Diskussion hierzu verständigte man sich im Gremium darauf, bei der Stellungnahme auf einen entsprechenden Brückenausbau über den Militärkanal 3) hinzuweisen. Die Straße „Mändlfelder Teerstraßl“ wurde bereits vor einigen Jahren durch die Stadt Ingolstadt bis zur Gemeindegrenze Karlskron ausgebaut. Ein gleichzeitiger Ausbau der Brücke unterblieb damals und die Brücke stellt eine relativ schwer einsehbare Engstelle dar. Persönlich sehe ich all diese Ausbaubestrebungen sehr skeptisch. Eine gut ausgebaute, leicht befahrbare und weit überblickbare Straße kann sicherlich den bereits anfallenden Verkehr nicht verringern. So werden sich die Anwohner der Wiesen- und Kramerstraße die nächsten Jahre sicherlich auf mehr statt weniger Verkehrsbelästigung einstellen müssen. Wobei ich hier die Aussage unseres Bürgermeisters unterstütze; nämlich dass diese Belastung überwiegend durch unsere eigenen Gemeindemitglieder anfallen dürfte. Es läge somit an uns selbst eine Durchfahrt durch unsere Gemeindeteile möglichst unattraktiv zu gestalten. Wobei die Schwierigkeit darin liegen dürfte, dass den Anwohnern gleichzeitig weiterhin eine gute Zufahrt möglich sein sollte. Ich selbst glaube die Problematik des Durchgangsverkehrs erfasst zu haben und wähle meinen eigenen Fahrweg aus Mändlfeld heraus, meist möglichst kurz.

In der weiteren Diskussion, wollte man sichergestellt wissen dass die Gemeinde Karlskron im Hochwasserschutz durch die geplanten Maßnahmen der Stadt Ingolstadt nicht beeinträchtigt ist. Ferner möge über ein Schallschutzgutachten nachgewiesen werden, dass auch hier keine zusätzlichen Belastungen auf die Anwohner in Mändlfeld zukommen.

Der Beschluss einer Stellungnahme mit der Aufführung der hier genannten Punkte bzw. Empfehlungen wurde einstimmig gefasst.

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4.2 Markt Hohenwart- Aufstellung Bebauungsplan Nr.48 „Campus“, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB

Die Details zu diesem Bauleitplanverfahren sind zum Zeitpunkt dieses Artikels auf den entsprechenden Internetseiten des Marktes Hohenwart 16) einsehbar. Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass unsere Gemeinde durch dieses Bauleitplanverfahren in ihren Belangen nicht beeinträchtigt ist.

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4.3 Markt Hohenwart- Aufstellung des Bebauungsplan Nr.54-Industriegebiet „Ziegelstadeläcker III“ mit Teiländerung des BP Nr. 39 – Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II“ , Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB

Die Details zu diesem Bauleitplanverfahren sind zum Zeitpunkt dieses Artikels auf den entsprechenden Internetseiten des Marktes Hohenwart 16) einsehbar. Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass unsere Gemeinde durch dieses Bauleitplanverfahren in ihren Belangen nicht beeinträchtigt ist.

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5. Neubau Kindertagesstätte Karlskron

5.1 Information über die Bekanntgabe der Auftragsvergabe Gewerk Fassadenbau

Die Fassade der neuen Kindertagesstätte steht nun zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung. Nachdem der Gemeinderat zunächst bei der Vorstellung der Metallfassade am 18.1.2021 17) einige Bedenken geäußert hatte, wurde das Thema in der Folgesitzung vom 8.2.2021 18) wieder aufgegriffen. Man hatte sich dann für die Ausführung als Metallfassade entschieden, weil sich die geschätzten Kosten mit 428 T€ nicht wesentlich von anderen Ausführungen unterschied und man auch an der Optik gefallen gefunden hatte.

Zur Vergabe der Fassadenarbeiten fand am 20.5.2021 eine nicht öffentliche Gemeinderatsitzung statt, auf der alle notwendigen Details zu dieser Auftragsvergabe besprochen wurden. So galt es zu dieser öffentlichen Sitzung die Öffentlichkeit über die erfolgte Vergabe zu informieren: Der Auftrag zum Gewerk Fassadenbau wurde mit einem Angebotspreis von 663 T€ an die Firma Frahammer GmbH & Co. KG 19) aus Pöttmes vergeben.

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5.2 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Heizung

Zu diesem Gewerk wurden 7 Firmen angefragt, wovon 3 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 95 T€ stammt von der Firma Georg Bergsteiner GmbH 20) aus Manching. Das Angebot liegt 43 T€ unter den vom Architekten geplanten Kosten. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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5.3 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Lüftungstechnik

Zu diesem Gewerk wurden 7 Firmen angefragt, wovon 2 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 104 T€ stammt von der Firma Georg Bergsteiner GmbH 20) aus Manching. Das Angebot liegt 23 T€ unter den vom Architekten geplanten Kosten. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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5.4 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Sanitär

Zu diesem Gewerk wurden 6 Firmen angefragt, wovon 3 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 108 T€ stammt von der Firma Georg Bergsteiner GmbH 20) aus Manching. Das Angebot liegt 20 T€ unter den vom Architekten geplanten Kosten. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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5.5 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Photovoltaikanlage

Zu diesem Gewerk wurden 5 Firmen angefragt, wobei ein Angebot abgegeben wurde. Das Angebot in Höhe von 38 T€ stammt von der Firma Bachner Elektro GmbH & Co. KG 21) aus Mainburg. Die beauftragte Photovoltaikanlage ist mit einer Leitung von 27kWp angegeben. Das Angebot liegt 19 T€ unter den vom Architekten geplanten Kosten. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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5.6 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Elektroarbeiten

Zu diesem Gewerk wurden 8 Firmen angefragt, wobei 5 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 108 T€ stammt von der Firma Seitle L. u. A. OHG aus Karlshuld. Das Angebot liegt 26 T€ über den vom Architekten geplanten Kosten. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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6. Erstellung eines Energienutzungsplan durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wird sich die Gemeinde Karlskron an der Erstellung eines Energienutzungsplans beteiligen. Hier sollen zusammen mit anderen Gemeinden aus dem Landkreis Einsparungspotentiale erkannt und passende Maßnahmen vorgeschlagen werden. Etwas mehr Hintergrundinformationen 22) sind unter den Meldungen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen verfügbar:

Dabei wird auf die Erstellung eines für jede Kommune lokal greifbaren und realistisch umsetzbaren Maßnahmenkataloges geachtet. Konkrete Handlungsoptionen für die lokale Energiewende, deren technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit und neutrale Entscheidungsgrundlagen für die Akteure vor Ort sind maßgeblich. Ein Detailprojekt soll für jede Kommune konkret ausgearbeitet werden. Nach Bearbeitung hat jede Kommune damit die Möglichkeit, das Thema Klimaschutz individuell weiter zu bearbeiten. Auf Wunsch der Gemeinden wird sich die Studie auch mit den Möglichkeiten für die interkommunale Klärschlammentwässerung beschäftigen.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: Meldung vom 20.04.2021 22)

Die geschätzten Projektkosten liegen bei 120 T€ bis 240 T€. Hiervon werden 70 % durch den Freistaat Bayern, weitere 15 % durch den Landkreis und die verbleibenden 15 % durch die beteiligten Gemeinden getragen. Für die Studie zur Klärschlammentwässerung entfallen 30 % der Kosten auf die beteiligten Gemeinden. Gemäß den Aussagen in dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung soll der Kostenanteil pro beteiligter Gemeinde maximal 3000 € betragen.

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7. Abwasserkonzept der Zukunft – Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe für den Neubau der Vakuumstation West in Karlskron

Für die neu zu errichtende zusätzliche Vakuumstation West wurden bei der letzten Vorstellung der Planungen am 18.1.2021 17) zwei mögliche Standorte 3) präsentiert. Den in dieser Sitzung aufgelegten Skizzen entnehme ich, dass man sich für die Variante 2 entschieden hat.

Zu diesem Gewerk wurden 3 Firmen angefragt, wobei 2 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 300 T€ stammt von der Firma VAB VakuumanlagenBau GmbH 23) aus Muldestausee. Die beauftragte Firma hatte in der Vergangenheit schon einige Aufträge aus unserer Gemeinde. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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8. Gewerbegebiet Brautlach – Wegenutzungsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH

Die Firma Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH 24) aus Borken beabsichtigt den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau des Gewerbegebiets Brautlach. Mit diesem Ausbau soll der Glasfaseranschluss bis zum Endverbraucher geführt werden. Dieser Fibre to the Home – FTTH 25) Ausbau stellt bislang in meinen Augen den einzigen wirklich zukunftsfähigen Weg für einen Breitbandausbau dar. Wobei aus den Informationen der öffentlichen Sitzung nicht klar war, ob auch der Bereich des neuen Gewerbegebiets „Brautlach III“ mit ausgebaut werden soll, wovon ich jedoch ausgehe. Die Deutsche Glasfaser ist, so die Information, eine Nachfolgefirma derer, die vor einigen Jahren bereits den Internetausbau im Brautlacher Gewerbegebiet durchgeführt habe.

Eigenwirtschaftlich bedeutet, dass auf die Gemeinde Karlskron keine Kosten für den Ausbau zukommen. Der Ausbau wird vollständig durch die ausführende Firma finanziert. Für die Verlegung der Glasfaserleerrohre, in welche anschließend die Glasfaserleitung selbst eingeblasen wird, muss eine entsprechende Wegenutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Karlskron, welche Eigentümerin der dort befindlichen Straßen ist, geschlossen werden. Der Wegenutzungsvertrag entspricht offensichtlich der Empfehlung des Bayerischen Städte- und Gemeindetages. Der Gemeinderat votierte einstimmig für den Abschluss der Wegenutzungsvereinbarung.

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9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen

Bereits am 18.1.2021 17) wurde zur Übertragung der Aufgaben des Karlskroner Standesamtes an die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen beraten. Bei dieser Sitzung beauftragte der Gemeinderat Karlskron die Verwaltung mit der Verhandlung der Übertragung. Nun liegen unseren Gemeinderät:nnen die Details vor. Der Übertragungsvertrag entspricht den Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Gemeindetages, so Bürgermeister Kumpf. Ferner habe der Reichersthofener Gemeinderat bereits über den Vertrag beraten und diesem 20.5.2021 ohne Gegenstimmen zugestimmt. Neben der Zustimmung des Karlskroner Gemeinderates stünden noch die Zustimmungen der beiden Landräte aus Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen aus.

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Der Stempel des Karlskroner Standesamtes wird ab 1.7.2021 Geschichte sein.

Einstimmig beschloss nun auch der Karlskroner Gemeinderat die Umsetzung dieser „großen Übertragung“ und beauftragte den Bürgermeister mit der Vertragsunterzeichnung und die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Übertragung. Ab dem 1.7.2021 sind dann alle Formsachen des Karlskroner Standesamtes in Reichertshofen zu erledigen. Lediglich Trauungen selbst können noch in Karlskron durchgeführt werden, werden aber in Reichertshofen beurkundet.

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10. Information aus der Schulverbandsversammlung vom 25.05.2021: Kooperationsvertrag Schulverbund Karlshuld-Karlskron – Rücknahme Kündigung und Abschluss Erster Änderungsvertrag

Am öffentlichen Teil der Schulverbandsversammlung hatte ich teilgenommen, jedoch nicht separat darüber berichtet. Am 25.5.2021 erläuterte Stefan Kumpf einige Hintergründe und warum es nicht zu der Kündigung des Schulverbundvertrags kommen wird. Von dem mangelnden Interesse der Stand Ingolstadt an einem Schulverbund mit Karlskron war bereits am 15.5.2021 im Donaukurier zu lesen:


Kein Interesse aus Ingolstadt: Mittelschulverbund Karlskron-Karlshuld wird doch nicht aufgelöst
Karlskron/Ingolstadt – Alles wieder auf Anfang: Der Schulverbund zwischen Karlskron und Karlshuld soll nun doch nicht aufgelöst werden.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de

In seinem Grußwort im Gemeindeblatt Info 6/2021 (zum Zeitpunkt des Artikels noch nicht im Download verfügbar) drückt Bürgermeister Kumpf ebenfalls seine Enttäuschung zum nicht entstandenen neuen Schulverbund aus. Ähnliche Worte fand er auch in dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung.

Der Schulverbund war im Juli 2019 mit einer Frist von einem Jahr gekündigt worden. Bedingt durch die Kommunalwahlen 2020 und die darauf folgende Corona Pandemie hatten sich die Verhandlungen verzögert. Daher wurde die Kündigung des Schulverbundes Karlskron-Weichering-Karlshuld-Königsmoos noch einmal um ein Jahr aufgeschoben. Auf der Schulverbandversammlung am 25.5.2021 wurde von diversen Widerständen berichtet, die eine Veränderung unseres Schulverbundes unter einem schlechten Stern stehen ließen. Letztlich bleibt es dabei, dass die Stadt Ingolstadt kein Interesse an der Gemeinde Karlskron habe.

Neben dem Wunschpartner Ingolstadt wäre dann noch ein Schulverbund mit Reichertshofen möglich gewesen. Darum war es ein wenig still geworden. Zwar hätte „Reichertshofen uns genommen“, doch wären wir auch dort nur der kleine Partner geblieben und auch das Schulverbundsgebiet hätte in seiner Ausdehnung wohl kaum qualitative Veränderungen gebracht.

So bleibt es dabei, dass Karlskron im bestehenden Schulverbund Karlskron-Weichering-Karlshuld-Königsmoos verbleibt und die Kündigung zurückzieht. Der Schulverbundsvertrag wird zwar ein paar Ergänzungen erhalten, doch wesentliche Änderungen an der bestehenden Situation sind kaum zu erwarten. So verbleibt der M-Zug, also die Schulklassen, welche den Mittelschulabschluss ablegen, grundsätzlich in Karlshuld. Die beiden vorbereitenden Jahrgangsstufen 5 und 6 (M5/M6-Kurs) sollen an dem Standort stattfinden, aus dessen Bereich die mehreren Schüler:innen teilnehmen; sofern nur eine Klasse gebildet werden kann. Bei einem Schüler:innen-Gleichstand und 2 möglichen Klassen kann je eine Klasse in Karlskron und Karlshuld eingerichtet werden. Da Karlskron zusammen mit Weichering deutlich weniger Einwohner zu verzeichnen hat als Karlshuld und Königsmoos, bleibt diese Möglichkeit wohl eher eine hypothetische.

Gemeinderat Wendl stellte die Frage, wie man gedenke, den Schulstandort Karlskron zu stärken. Eine wohl eher platonische Frage, denn an attraktiven Angeboten scheint es an der Grund- und Mittelschule Karlskron nicht zu mangeln. Jedenfalls wenn man den begeisterten Ausführungen unseres Bürgermeisters so folgt. Gemeinderätin Froschmeir regte an, über eine Art „Schwerpunktschule“ nachzudenken. Es müsse doch Kursangebote oder pädagogische Konzepte geben, an denen es in der Region eher mangelt. Mit einer Fokussierung auf solche Themen müsse man doch Schüler:innen gewinnen können.

Letztlich blieb man eher ratlos, als dass eine gewinnbringende Idee aus der Diskussion geboren wäre. Wie auch schon auf der Schulverbandsversammlung am 25.5.2021 festgestellt wurde, teilte Bürgermeister Kumpf mit, dass dies auch Auswirkungen auf die Personaldecke an unserer Schule haben könne. Jedenfalls sei mit sinkender Schüler:innenzahl auch wahrscheinlich, dass die Arbeitszeit der Schulsekretärin oder weiteren Mitarbeitenden verringert werden müsse. Darüber müsse man zu gegebener Zeit beraten.

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11. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Kumpf informierte, dass es zum Zeitpunkt der Sitzung 2 aktive Fälle von Covid-19 in Karlskron gab. Die tagesaktuellen Zahlen 26) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Das geplante zusätzliche Schnelltestzentrum, welches ursprünglich in Karlskron angedacht war und dann aus Personalmangel aufgeschoben wurde, ist inzwischen vom Tisch. Die aktuell sinkenden Inzidenzwerte deuten nicht darauf hin, dass ein solches Testzentrum aktuell noch benötigt wird.

Bürgermeister Kumpf berichtete, dass sich im Feuerwehrhaus Pobenhausen, die Bodenfliesen „zusammengeschoben haben“. Er zeigte Bilder vom Schaden, dessen Ursache zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht erklärbar war. Eine erste Expertenbegutachtung resultierte in vollständigem Erstaunen über die Auswirkungen. Weitere Schäden sind aktuell nicht sichtbar. Wenn die Ursache geklärt ist, wird eine entsprechende Reparatur bzw. Sanierung anstehen, über die der Gemeinderat dann zu entscheiden hat.

https://twitter.com/GemRSchmidt/status/1399795792165183488

Abschließend gab es noch eine etwas erfreulichere Nachricht: Ein Storchenpaar hat sich zwischen den beiden Kaminen der gemeindlichen Hackschnitzelheizung eingenistet. Nun gelte es Maßnahmen zu treffen, die zukünftigen Storchenjungen vor einem Sturz in einen der Kamine zu bewahren. Für den Folgetag war bereits ein Experte mit der Begutachtung beauftragt. Der Bereich unter den Kaminen ist vom Pausenhof abgetrennt, sodass es aus diesem Grund mit keinen Hygieneproblemen zu rechnen sei und es keinen Grund gäbe, die Störche von ihrem gewählten Platz zu vertreiben.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Auch der Donaukurier berichtete zu dieser Sitzung 27):

Ein weiteres Storchenpaar hat am Schulgelände einen Horst gebaut – Kündigung des Schulverbands zurückgenommen
Karlskron – Ein ungewöhnliches Geräusch im Feuerwehrhaus ließ vor kurzem die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Pobenhausen aufschrecken.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 4.6.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 10.5.2021, aufgerufen am 4.6.2021

3) externer Link, BayernAtlas – Bayerisches Staatministerium der Finanzen und Heimat, aufgerufen bzw. Skizze erstellt am 4.6.2021

4) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 4.6.2021

5) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 4.6.2021

6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.4.2021, aufgerufen am 4.6.2021

7) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ), aufgerufen am 4.6.2021

8) externer Link, Wikipedia: Geschoss (Architektur) – Dachgeschoss (DG), aufgerufen am 4.6.2021

9) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Mändlfeld, aufgerufen am 4.6.2021

10) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Einfacher Babauungsplan Karlskron, aufgerufen am 4.6.2021

11) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.37 „Strassäcker“- Satzung, aufgerufen am 4.6.2021

12) externer Link, Wikipedia: Grunddienstbarkeit, aufgerufen am 4.6.2021

13) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.7.2021, aufgerufen am 4.6.2021

14) externer Link, Stadt Ingolstadt: Inhalte nicht mehr verfügbar, aufgerufen am 21.5.2023

15) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020, aufgerufen am 4.6.2021

16) externer Link, Markt Hohenwart: Bauleitplanung – Aktuell laufende Verfahren, aufgerufen am 4.6.2021

17) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2021, aufgerufen am 4.6.2021

18) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.2.2021, aufgerufen am 4.6.2021

19) externer Link, Internetauftritt der Firma Frahammer GmbH & Co. KG, aufgerufen am 4.6.2021

20) externer Link, Internetauftritt der Firma Georg Bergsteiner GmbH, aufgerufen am 4.6.2021

21) externer Link, Internetauftritt der Firma Bachner Elektro GmbH& Co. KG, aufgerufen am 4.6.2021

22) externer Link, Landkreis Neuburg Schrobenhausen, Meldung vom 20.4.2021 – „Ein digitaler Energienutzungsplan für alle kreisangehörigen Kommunen“, aufgerufen am 4.6.2021

23) externer Link, Internetauftritt VAB VakuumanlagenBau GmbH, aufgerufen am 4.6.2021

24) externer Link, Internetauftritt Firma Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, aufgerufen am 4.6.2021

25) externer Link, Wikipedia: Glasfasernetz – Fibre to the home, aufgerufen am 4.6.2021

26) externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 4.6.2021

27) externer Link, DonauKurier: Meister Adebar gefällt es in Karlskron, aufgerufen am 4.6.2021

28) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf): „2021 05 10 Niederschrift Bürgerinfo Gemeinde Karlskron“, aufgerufen am 20.6.2021

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16 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021”

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