Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022

Lesedauer: 15 Minuten

Zwei der zweieinhalb Stunden der öffentlichen Sitzung drehten sich uneingeschränkt um die Modernisierung und Erweiterung der Karlskroner Kläranlage im Rahmen des „Abwasserkonzepts der Zukunft“. Das Planungsbüro WipflerPLAN 7 war personalstark angetreten, um den Gemeinderat und die wenigen anwesenden Zuhörer:innen zum aktuellen Planungsstand zu informieren. Im Zuge der Arbeiten an der Kläranlage soll ebenfalls eine Grüngutlagerstätte für den Bauhof geschaffen werden, deren Kosten nicht auf die Verbesserungsbeiträge zum Abwasser angerechnet werden. Am Ende der Sitzung vermeldete Bürgermeister Kumpf noch den „regelkonformen“ Maibaumklau.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25.4.2022

1.Genehmigung der Niederschrift vom 04.04.2022
2.Abwasserkonzept der Zukunft
2.1Vorstellung des aktuellen Planungsstands der Erweiterung Kläranlage Karlskron durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN
2.2Beschluss über die Auftriebssicherheit / Rückverankerung der Bestandsbecken der Kläranlage Karlskron
3.Vorstellung eines Vorentwurfs für eine Grüngutlagerfläche an der Kläranlage Karlskron
4.Bauangelegenheiten
4.1Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.715/68 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 2 d, Grillheim
4.2Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500 TF Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld
4.3Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bauort: Fl-Nr.392/7 , Rosengasse 1, Mändlfeld
5.Bauleitplanung Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden; Gemeinde Karlshuld Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes „Schrobenhausener Straße“, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB
6.Kooperationsvereinbarung Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“
7.Neubau Kindertagesstätte – Trockenbauarbeiten – Nachtrag 01 und 02
8.Zuschussantrag der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „Hlgst. Dreifaltigkeit Karlskron“ für die Anschaffung der neuen Orgel; Schlusszahlung
9.Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus
10.Anfragen und Mitteilungen
10.1Schüler von afghanischen Flüchtlingen als Schüler in Karlskron
10.2Homepage freigeschaltet
10.3Maibaum gestohlen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 25.4.2022
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1

Gemeinderätin Froschmeir und Gemeinderat Raba waren zu dieser Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 4.4.2022

Der Gemeinderat genehmigte nun die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 4.4.2021 2 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 4.4.2022 3 wurde am 28.7.2022 ins Bürgerportal geladen.

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2. Abwasserkonzept der Zukunft

2.1 Vorstellung des aktuellen Planungsstands der Erweiterung Kläranlage Karlskron durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN

Die aktuelle Kläranlage in Karlskron 4 wurde 1991 für ursprünglich 3500 Einwohnerwerte (EW) 5 erbaut und nach entsprechenden Messungen der Realwerte auf 4000 EW hochgestuft.

Kläranlage Karlskron 20ß20
Kläranlage Karlskron 2020
Im Hintergrund das Betriebsgebäude, in dem sich der Rechenraum befindet; rechts das Nachklärbecken; links das Schlammsilo
Das Belebungsbecken befindet sich hier hinterhalb des Schlammsilos und ist auf diesem Bild nicht zu erkennen.

Aktuell kommen die Abwässer im Betriebsgebäude im Rechenraum an. Dort werden sie mechanisch von Grobstoffen befreit. Danach gelangen sie ins Belebtschlammbecken. Dort findet die biologische Reinigung über die Mikroorganismen im Belebtschlamm statt. Über Sauerstoff- / Luftzugabe wird die Aktivität der Mikroorganismen gesteuert. Nach der biologischen Reinigung gelangen die Abwässer in das Nachklärbecken, in welchem sich der verbliebene Belebtschlamm absetzt und abschließend das gereinigte Abwasser die Kläranlage verlässt und in den Hauptkanal eingeleitet wird. Die Genehmigung zur Einleitung das behandelten Abwassers (umgangssprachlich „Wasserrecht“) besteht im aktuellen Zustand bis 2034. Der abgesetzte Belebtschlamm aus dem Nachklärbecken wird wieder dem Belebungsbecken zugeführt, bzw. überschüssiger Belebtschlamm im Schlammsilo gelagert. Nach Notwendigkeit wird der Schlamm aus dem Schlammsilo fachgerecht über entsprechende Fachfirmen entsorgt.

Grundlagenermittlung

Nach der Auflösung der Teichkläranlagen Pobenhausen, Adelshausen und Aschelsried, werden alle Abwässer aus dem gesamten Gemeindebereich in der Zentralkläranlage in Karlskron behandelt werden.

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Die Leitungsführung aus den aufzulassenden Teichkläranlagen zur Zentralkläranlage 4 wurde bereits am 18.1.2020 6 vorgestellt. Eine Analyse von Luftbildern von Bombenkampagnen der Alliierten zeigt entlang der Druckleitungen einige mögliche Gefahrenstellen; hier im verlinkten Bild 4 als orange Areale grob skizziert. Die Kläranlage selbst ist demnach frei von Kampfmitteln.

Das Nachklärbecken wurde mit Tauchern vermessen und genauer untersucht. Ziel war herauszufinden, wie tief das Becken genau sei und ob es sich für die zukünftige Anlage eignet. Was das Volumen angeht, ist das aktuelle Nachklärbecken durchaus für die zukünftige Kläranlage geeignet. Jedoch war die Rede davon, dass die Fluiddynamik nicht mehr zeitgemäß sei. Die Strömung der Flüssigkeit im Becken müsste also für die weitere Nutzung über bauliche Maßnahmen verändert werden.

Bei der Auswertung der Messaufzeichnungen zeigten sich Stickstoffwerte, welche mehr als doppelt so hoch wie üblich lagen. Hier galt es die Ursachen zu finden, denn entweder wir Karlskroner liefern überdurchschnittlich viel Stickstoff in unser Abwasser, oder die Messwerte wären nicht korrekt. In einigen offensichtlich aufwendigen Maßnahmen wurden Messkarten getauscht und Um­rechnungs­faktoren anhand von Vergleichs­messungen korrigiert werden. Die Maßnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung vom Vertreter des Planungsbüros WipflerPLAN 7 sachlich dargelegt, wobei ich mich hier auf eine laienhafte Wiedergabe beschränken muss. Letztlich bleibt es zwar bei einer erhöhten Stickstofflast in unserem Abwasser. Jedoch liegt der Wert „nur“ noch bei etwa 150 % des Normalwertes. Eine Messkampagne zur Erkundung der Ursache ergab Verdachtsmomente in Brautlach, jedoch ohne eine klare Beweislage.

Gemeinderat Wendl verwies darauf, dass in Karlskron nur Schmutzwasser und kein Oberflächenwasser zur Kläranlage geführt wird. Seitens WipflerPLAN könnte man die hohen Stickstoffwerte nicht allein auf diese Tatsache zurückführen. Gemeinderat Doppler erkundigte sich, ob ein Einfluss von Corona und dem damit verbundenen Homeoffice­aufkommen zu höheren Abwassermengen führe. Der anwesende Klärwärter Herr Splitthof verneinte dies; ein Einfluss wäre nicht erkennbar.

Prognose der nächsten 20 Jahre

Aktuell liefern 3599 EW ihr Abwasser zur Kläranlage. Nach Abschluss der Maßnahmen kommen aus den ehemaligen Teichkläranlagen weitere 1501 EW hinzu. Basierend aus dem Bevölkerungswachstum der letzten Jahre prognostiziert man bis 2040 weitere zusätzliche 640 EW. Unter Berücksichtigung von Gewerbezuwächsen im Prognosezeitraum ergibt sich ein empfohlener Ausbau der Karlskroner Kläranlage auf 7500 EGW (Einwohnergleichwert 5). Zu diesem Wert gab es eine kurze Diskussion. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bevölkerungs- und Gewerbezuwachs für die nächsten 20 Jahre berücksichtigt wurde. Einen längeren Zeitraum zu betrachten und die Kläranlage größer zu bauen ist wenig sinnvoll, da eine zu große Kläranlage (und das hätten wir dann die nächsten Jahre) nicht effektiv arbeitet. Dadurch entstehen nicht nur höhere Kosten für die aktuelle Modernisierung bzw. den Ausbau, sondern auch weitere Probleme im Betrieb. Auch wenn die Laufzeit der Kläranlage selbst die 20 Jahre übersteigen soll, so steht offensichtlich etwa alle 20 bis 30 Jahre eine Beurteilung der dann gültigen Lage an und resultierend ein weiterer Ausbau oder eine Modernisierung der Technik.

Ausbaukonzept

Einen ersten Eindruck zum Kläranlagenumbau hatte man bereits am 18.1.2020 6 gezeigt. Schon damals war klar, dass zum bestehenden Reinigungsprozess eine vorausgehende Denitrifikation, also eine Reduzierung des Stickstoffgehalts im zu reinigenden Abwasser, stattfinden soll.

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Damals war noch angedacht, das Betriebsgelände nach Norden hin zu erweitern 4.

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Für die nun aktuelle Planung 4 zur Kläranlage fällt die Erweiterung nach Norden weg.

Leider lässt sich meine Skizze auf dem BayernAtlas 4 nicht hier einbinden und einen Screenshot verwende ich wegen möglicher Rechtsfolgen nicht. Im Folgenden versuche ich die Ausführungen von WipflerPLAN 7 zum Planungsstand des Kläranlagenumbaus halbwegs laienverständlich darzulegen. Ggf. möge man sich die Skizze in einem anderen Fenster parallel geöffnet halten.

Das Betriebsgebäude selbst bleibt bestehen, wird jedoch maßgeblich umgebaut. In der Skizze 4 habe ich lediglich die Erweiterung nach Osten mit 2 Carportstellflächen dargestellt. Zusätzlich wird auch eine Teilaufstockung durchgeführt werden. Hier wird sich dann im ersten Stock die Leitwarte befinden, von der aus die gesamte Anlage überblickt werden kann. Ebenfalls im ersten Stock befindet sich die Küche mit Pausenraum. Auch hier ist der Blick auf die gesamte Anlage möglich. Das Erdgeschoss wird nach dem Umbau neben einem Haustechnikraum und einer Werkstatt ebenfalls die Umkleiden, WCs und ein Labor mit Lager beherbergen. Westlich des Betriebsgebäudes sieht die Planung eine PV-Fläche vor. Auch das Dach bzw. die Dächer der neuen Gebäude sind so konzipiert, dass eine PV-Anlage installiert werden kann.

Die mechanische Grobreinigung fand bislang im Betriebsgebäude statt. Dieser Schritt wird nun in einem neuen Gebäude (Skizze – 1. 4) südlich des bisherigen Nachklärbeckens stattfinden. Nach den Ausführungen fällt hier die höchste Geruchsbelastung statt. Eine Auslagerung dieses Schritts aus dem Hauptbetriebsgebäude scheint somit sinnvoll.

Um die zuvor genannten 7500 EGW zu erreichen, muss das Belebungsbecken ein Volumen von 3101 m³ aufweisen. Im Bestand haben wir 2463 m³, womit ein zusätzliches Volumen von 638 m³ notwendig wird. Mit einem Volumen von etwa 700 m³ entspricht das bisherige Nachklärbecken dieser Größe. Zukünftig soll es als Denitrifikationsbecken (Skizze – 2. 4) verwendet werden. Für die Modernisierung wird eine vollständige Entleerung notwendig. Hierzu muss ein Aufschwimmen verhindert werden. Mehr dazu unter TOP 2.2 Beschluss über die Auftriebssicherheit / Rückverankerung der Bestandsbecken der Kläranlage Karlskron aus dieser Sitzung.

Das bestehende Belebungsbecken (Skizze – 3. 4) wird seine Funktion behalten. Die verbaute Technik zur Belüftung wird erneuert werden, soweit ich das richtig verstanden habe. Auch hier wird, wie beim bestehenden Nachklärbecken, eine vollständige Entleerung mit der Verhinderung eines Aufschwimmens notwendig.

Das neu zu errichtende Nachklärbecken (Skizze – 4. 4) soll auf dem südwestlichen Teil des Grundstücks errichtet werden. Mit einer geplanten Wassertiefe von 5 m wird es doppelt so tief werden wie das aktuelle Nachklärbecken, wobei sich der Durchmesser auf etwa 14 m etwas verringert. Das aktuelle Nachklärbecken hat einen Durchmesser von 18 m.

Ein zusätzliches Maschinengebäude (Skizze – 5. 4) wird die stationäre Schlammentwässerung enthalten. Hiermit lässt sich unser Klärschlammvolumen signifikant durch Trocknung reduzieren und damit Einsparungen in der Klärschlammentsorgung erzielen, weil diese nach Volumen berechnet wird. Dieses Gebäude enthält ebenfalls die neuen Pumpen (mit Ausfallreserve) für die Belüftung des Belebungsbeckens. Ferner wird dort das Rechengut aus Schritt 1 in stapelbaren Sammelcontainern bis zur Abholung gelagert.

Das bestehende Schlammsilo (Skizze – 6. 4) wird weiterhin als Schlammspeicher genutzt werden. Ferner zeigten die aufgelegten Folien einen Trübwasserspeicher bzw. ein Havariebecken. Das Trübwasser entsteht offensichtlich bei der Schlammtrocknung. Ob dies wieder dem Klärprozess zugeführt wird, was mir persönlich sinnvoll erscheint oder separat entsorgt werden muss, entzieht sich meinem Verständnis.

Die neu zu errichtenden Gebäude sollen, wie bereits erwähnt, so gestaltet werden, dass eine Fotovoltaikanlage möglich ist. Die Dacheindeckungen selbst sollen in Metall ausgeführt werden. Für die Wände plant man eine Ziegelvormauerung (umgangssprachlich „Klinkerfassade“), welche nicht gestrichen werden müsste. Südlich des Schlammsilos wird an der Ostseite die Ausfahrt aus dem Gelände errichtet werden. Hierdurch wird vermieden, dass auf dem Betriebsgelände LKW wenden müssen, wenn beispielsweise das abgesonderte Rechengut oder der getrocknete Klärschlamm abtransportiert wird.

Zusätzlich zur Energiegewinnung aus den zu installierenden Fotovoltaikflächen soll ebenfalls dem angelieferten Abwasser Wärme entzogen werden, welche für den Betrieb der Kläranlage genutzt wird.

Schätzkosten für den Kläranlagenumbau

Betriebsgebäude inkl. Carport823 T€
Maschinengebäude711 T€
Rechengebäude277 T€
Neues Nachklärbecken586 T€
Erneuerung Belebungsbecken256 T€
Umbau Nachklärbecken zu DeNi Becken104 T€
Maschinentechnik, Metall -und Rohrleitungsbau2.071 T€
Eigenstromversorgungsanlagen (PV-Anlage+Stromspeicher)262 T€
Elektrotechnik529 T€
Außenanlagen746 T€
Laborausrüstung und Technik43 T€
Summe Baukosten brutto:6.408 T€
Baunebenkosten1.280 T€
Summe Gesamtkosten brutto:7.688 T€
Schätzkosten für den Kläranlagenumbau, Stand April 2022

Unter Top 2.2 beschloss der Gemeinderat, die empfohlene Rückverankerung der Bestandsbecken in die Planungen aufzunehmen. Dadurch ergeben sich Gesamtkosten von etwa 8,2 Mio€ für den gesamten Kläranlagenumbau, wovon bis 1,1 Mio€ durch Förderungen von Bund und Land möglich sind.

Terminplan – Aktueller Stand

  • Abwasseruntersuchungen Bestandsnetz: 31.10.2021
  • Fertigstellung Potenzialanalyse: 30.11.2021
  • Fertigstellung Vorplanung: April 2022 ⬅️ aktueller Zeitpunkt
  • Fertigstellung Entwurfsplanung: Juli 2022
  • Bauantrag und Wasserrechtsantrag: September 2022
  • Bauausführung, Neubaubereich: März – Dezember 2023
  • Bauausführung Bestandsbereich: Februar – Dezember 2024
  • Außenanlagen / Gesamtfertigstellung: Mitte 2025

In den Ausführungen wurde zum Ablauf detailliert erläutert, wie man sicher stellt, dass die Kläranlage während der gesamten Umbauphase in Betrieb gehalten werden kann. Zunächst wird das neue Nachklärbecken errichtet. Nach Fertigstellung kann dies genutzt werden und das bestehende Nachklärbecken umgebaut werden usw. Der Ablauf erinnert beinahe an das Fuchs-Huhn-Getreide-Rätsel 8. Jedenfalls ist mit dem Ablauf zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass das anfallende Abwasser ordentlich geklärt werden kann.

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2.2 Beschluss über die Auftriebssicherheit / Rückverankerung der Bestandsbecken der Kläranlage Karlskron

Der aktuell Planungsentwurf zur Kläranlage sieht die weitere Nutzung des Belebungsbeckens und des vorhandenen Nachklärbeckens vor. Die notwendigen Umbauten lassen sich entweder im nassen, also befüllten Zustand durchführen oder trocken, nachdem die Becken vollständig entleert wurden. Bei einer Entleerung muss sicher gestellt werden, dass die Becken durch den Auftrieb im Grundwasser nicht aufschwimmen, da dies zu deren Zerstörung führen würde. Die vorhandenen Unterlagen zeigen keine Auftriebssicherheit der vorhandenen Becken. Sowohl Herr Splitthof, als aktueller Kläranlagenmitarbeiter wie auch Herrn Obermeier als sein Vorgänger sagten aus, dass die Becken bislang nie entleert und gereinigt wurden.

Umbau im Trockenen, gem. aktueller Entwurfsplanung

Ein Aufschwimmen der Becken kann durch eine Grundwasserabsenkung verhindert werden. Dies hätte ohne weitere Maßnahmen Einfluss auf den Grundwasserspiegel in einem Radius von 700 m. Daher würde ein solches Vorgehen nicht genehmigt werden. Der Einfluss auf die Umgebung kann mit Spundwänden verhindert werden, welche den Bereich um die beiden Becken umschließen. Damit senkt sich der Grundwasserspiegel nur innerhalb der Spundwände.

In entleerten Becken könnte „normale Kläranlagentechnik“ eingebaut werden und auch eine partielle Betonsanierung wäre möglich. Ferner könnten reguläre Baukolonnen und Firmen zum Einsatz kommen und auch eine Prüfung und Dokumentation der Ausführungen gestalteten sich einfacher. Im Zuge der Arbeiten könnten die Becken im Boden gegen Aufschwimmen verankert werden, sodass bei evtl. späteren Beckenleerungen keine Spundwände mehr notwendig wären.

WipflerPLAN 7 schätzt den finanziellen Aufwand für die Spundwände mit der „innen liegenden“ Grundwasserabsenkung (Restwasserhaltung) zusammen mit der abschließenden Oberflächenwiederherstellung auf 500 T€.

Umbau der Bestandsbecken mit Tauchern

Hier wäre keine Beckenentleerung nötig. Auch die Grundwasserabsenkung entfiele und das Auftriebsproblem bestünde nicht. Jedoch würde der Einsatz von speziellen Baukolonnen und Spezialtauchern notwendig, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Eine Betoninspektion bzw. Reinigung der Bauwerke wäre nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Die Ausführung der Arbeiten dauerte wesentlich länger als in der Trockenversion, bei höheren Kosten (620 T€) und höherem Ausführungsrisiko.

Seitens WipflerPLAN 7 rät man daher zu einem trockenen Umbau.

Auftriebssicherheit / Rückverankerung Bestandsbecken

Die beiden Becken wurden 1991 in einer frei geböschten Baugrube erstellt. Dies wäre heute wegen der notwendigen Wasserhaltung mit einer Auswirkung auf 700 m Radius nicht mehr möglich. Die Kosten für diese Bauweise betrugen 1991 bereits 300.000 DM.

Im Zuge eines trockenen Umbaus könnte eine Rückverankerung der Bestandsbecken die zukünftige Auftriebssicherheit hergestellt. Wäre dann zukünftig eine Beckenentleerung nötig, erspare das die erneuten Kosten für Spundwände und „lokale Wasserabsenkung“ von aktuell 500 T€.

Bei der vorgeschlagenen Rückverankerung werden in den Boden der Becken und das darunter liegende Erdreich bzw. Kies Löcher gebohrt. Dort werden dann Zuganker eingeführt und mit Beton umspült. Abschließend werden die erstellten Löcher bzw. die gesamte Bodenplatte der Becken dicht verschlossen.

Ein alternativer Verbleib der Spundwände im Boden für spätere Arbeiten beziffert WipflerPLAN 7 auf 1,2 Mio€. Man verweist außerdem darauf, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten nur mit Spezialtauchern durchgeführt werden können. Hier gibt man Kosten von 3000 € bis 5000 € pro Tag an.

Die Planung dieser Rückverankerung liegt bisher nur im Konzept vor. Sie ist daher noch nicht Teil der Planungen. Lt. WipflerPLAN 7 ist die Rückverankerung aus bautechnischer und betriebstechnischer Sicht zu empfehlen. Man verweiset auf eine notwendige Betonsanierung solcher Becken nach spätestens 50 Betriebsjahren, welche nur im leeren Becken möglich sei.

Kostenschätzung für die Rückverankerung der Bestandsbecken

Rückverankerung bestehendes Belebungsbecken276 T€
Rückverankerung bestehendes Nachklärbecken / DeNi Becken169 T€
Summe Gesamtkosten brutto:445 T€
Baunebenkosten89 T€
Summe Gesamtkosten brutto:534 T€
Kostenschätzung für die Rückverankerung der Bestandsbecken, Stand April 2022

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für die Durchführung der Rückverankerung. Die entsprechenden Maßnahmen werden in die Planungen aufgenommen.

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3. Vorstellung eines Vorentwurfs für eine Grüngutlagerfläche an der Kläranlage Karlskron

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Geplant ist die Erweiterung des Betriebsgeländes der Kläranlage Karlskron nach Norden 4. Die hierfür notwendige Grundstücksfläche befindet sich bereits in Gemeindebesitz. Auf der Fläche soll Grüngut der Gemeinde Karlskron sachgerecht gelagert werden. Hierbei handelt es sich um Rasenschnitt und andere Grünabfälle der Gemeinde. Bürger:innen werden ihr Grüngut weiterhin bei den Wertstoffhöfen abliefern.

Bislang wird das Grüngut auf einer nicht versiegelten Fläche in Adelshausen gelagert. Dies habe sich im Lauf der Jahre so ergeben, ohne dass es hier entsprechende Verträge oder Absprachen gab. Die sachgerechte Lagerung erfordert eine befestigte Fläche mit Wasserabscheider. Aus diesem Grund bietet sich die Lagerung angrenzend an die Kläranlage an.

Die Umsetzung soll im zeitlichen Zusammenhang mit der Kläranlagenmodernisierung geschehen. Die Maßnahme selbst soll jedoch außerhalb des Gesamtprojekts „Abwasserkonzept der Zukunft“ durchgeführt werden. Die hierbei einstehenden Kosten werden nicht Teil der zu entrichtenden Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage.

Bei diesem Tagesordnungspunkt handelte es sich um eine Information. Ein Beschluss des Gemeinderates war daher nicht notwendig.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.715/68 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 2 d, Grillheim

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Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zum beantragten Einfamilienhaus mit Doppelgarage 4 und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.2 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500 TF Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld

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Der Vorbescheid, zu welchem hier eine Verlängerung beantragt wird, wurde am 28.1.2019 genehmigt. Das betroffene Grundstück 4 ist offensichtlich inzwischen mit einer eigenen Flurnummer registriert und im BayernAtlas wird hierfür die Hausnummer 51 gezeigt.

Der Gemeinderat hatte keine Fragen und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids.

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4.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bauort: Fl-Nr.392/7 , Rosengasse 1, Mändlfeld

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Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zum beantragten Einfamilienhaus mit Garage 4 und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5. Bauleitplanung Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden; Gemeinde Karlshuld Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes „Schrobenhausener Straße“, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB

Diese Bauleitplanung der Gemeinde Karlshuld 9 ist nach dem 7.2.2022 10 bereits das zweite Mal Teil der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Karlskroner Gemeinderates. Der Gemeinderat stellte abermals einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron durch diese Bauleitplanung nicht in ihren öffentlichen Belangen betroffen ist.

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6. Kooperationsvereinbarung Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“

Die zur Diskussion stehende Kooperation der Gemeinde Karlskron mit dem Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ 11 sieht einen jährlichen Zuschuss der teilnehmenden Gemeinden von 2800 € je Gemeinde vor. Über die Laufzeit dieser Kooperation gab es zur Sitzung keine Information. Die Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ erhielt im Jahr 2020 diverse Preise für ihre Arbeit.

Der Gemeinderat Karlskron beschloss diese Kooperation einstimmig.

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7. Neubau Kindertagesstätte – Trockenbauarbeiten – Nachtrag 01 und 02

Die Trockenbauarbeiten wurden in der öffentlichen Sitzung vom 10.5.2021 15 an die Firma PROBAT Bau AG 12 aus Feldkirchen bei München zu einer Angebotssumme in Höhe von knapp 201 T€ vergeben. Die Nachtragssumme dieses Tagesordnungspunktes beläuft sich auf 49 T€ und begründet sich überwiegend durch Massenmehrungen. Eine solche Forderung ist in der Regel gerechtfertigt, da im Angebot lediglich die Einheitspreise benannt sind und sich demnach die Auftragssumme erhöht, falls mehr Material verbaut wird. Der Gemeinderat genehmigte das Nachtragsangebot nachträglich der bereits erteilten Zustimmung durch Bürgermeister Kumpf einstimmig. Kumpfs erteile bereits im Vorfeld seine Zustimmung, um eine Bauverzögerung zu vermeiden.

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8. Zuschussantrag der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „Hlgst. Dreifaltigkeit Karlskron“ für die Anschaffung der neuen Orgel; Schlusszahlung

In der Sitzung vom 7.4.2014 genehmigte der damalige Gemeinderat einen Zuschuss von 10 % der tatsächlichen Kosten für die neue Kirchenorgel; jedoch höchstens 31 T€. Bisher wurden 28,4 T€ durch die Gemeinde Karlskron als Zuschuss entrichtet. Die Abschlussrechnung liegt nun vor wobei die Gesamtkosten der Orgel sich auf etwa 300 T€ belaufen. Die Ausstehende Zuschusszahlung auf die 2014 beschlossenen 10 % belaufen sich nun auf ca. 1800 €, welche der amtierende Gemeinderat nun ebenfalls einstimmig bewilligte.

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9. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus

Die aktuelle Vereinbarung zum „Bücherbus“ wurde am 16.11.2021 durch die Stadt Ingolstadt zum 31.12.2022 gekündigt. Den Ausführungen von Bürgermeister Kumpf war zu entnehmen, dass nun auch ein neues Fahrzeug für die Fahrbücherei beschafft wurde. Es liegt der Gemeinde Karlskron nun das Angebot einer Zweckvereinbarung für die Weiterführung der Fahrbücherei vor. Der gemeindlich zu entrichtende Beitrag richtet sich weiterhin nach der Einwohnerzahl und wird auf max. 4,90 € pro Einwohner erhöht. Bei 5000 Einwohnern hätte die Gemeinde Karlskron demnach jährlich bis zu ~25 T€ für das Angebot des Bücherbusses zu entrichten. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Zweckvereinbarung einstimmig zu.

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10. Anfragen und Mitteilungen

10.1 Schüler von afghanischen Flüchtlingen als Schüler in Karlskron

Bürgermeister Kumpf informierte das Gremium, dass im Landkreis Neuburg – Schrobenhausen 5 Afghanische Familien von Ortskräften aufgenommen wurden. 11 der Kinder aus den Familien werden seit 25.4.2022 an der Freiherr von Hertling Grund- und Mittelschule beschult. Es ergab sich eine kurze Diskussion zu der entsprechenden Qualifizierung der Lehrkräfte bzw. welche Sprache die Kinder sprechen würden. Bürgermeister Kumpf beantwortete die Frage zur Sprache mit: „Arabisch und Englisch“. Gemeinderat Krammer D., selbst Mittelschullehrer, teilte seine Erfahrung bzgl. der Situation zur Qualifikation und fand deutliche Worte. Sichtbar unglücklich äußerte Kumpf seine Besorgnis zum langfristigen Erhalt des Mittelschulteils an unserer Schule.

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10.2 Homepage freigeschaltet

Die überarbeitete Internetseite der Gemeinde Karlskron 13 ist sei Donnerstag 21.4.2022 online. Bürgermeister Kumpf räumte eine, dass sich aktuell durchaus noch Fehler auf der Seite befinden würden. Er bat darum, diese bei der Gemeinde zu melden, damit sie noch beseitigt werden könnten. In meiner Kurzmeldung vom 23.4. 14 hatte ich bereits 2 Fehler aufgeführt, die mir auffielen, drunter ein lästiger Zertifikatsfehler, der am 30.4.2022 noch auftrat. Ich betrachte das daher als von mir gemeldet. Weitere Auffälligkeiten gerne per Telefon 08450 930-0 oder E-Mail an .

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10.3 Maibaum gestohlen

Virtueller Maibaum 2021 15 von Karlskron-Politik.info

Nach 2 Jahren cornabedingten Ausfall wird Karlskron 2022 wieder einen Maibaum haben. Stolz vermeldete Bürgermeister Kumpf: „Und da ist ein Bild von…. Hoppla, der ist schon gestohlen!“ Zu sehen war der Lagerplatz ohne Maibaum. Unser Maibaum befand sich zum Zeitpunkt der Sitzung bereits in Ehekirchen. Von dort aus hatte man die Baumklauaktion offensichtlich regelkonform mit viel Tamtam und erfolgreich durchgeführt.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 29.4.2022

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 4.4.2022, aufgerufen am 23.4.2022

3) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 04.04.2022“, aufgerufen am 3.8.2022

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen und Skizzen auf der dargestellten Karte wurden erstellt von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.04.2022

5) externer Link, Wikipedia: Einwohnerwert, aufgerufen am 28.04.2022

6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2022, aufgerufen am 28.4.2022

7) externer Link, Internetauftritt Ingenieurbüro WipflerPLAN, Startseite, aufgerufen am 28.04.2022

8) externer Link, Süddeutsche Zeitung: Wie kommt der Mann über den Fluss? (31. Mai 2017), aufgerufen am 29.04.2022

9) externer Link, Karlshuld.de: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Einfachen Bebauungsplanes „Schrobenhausener Straße“, aufgerufen am 29.04.2022

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.2.2022, aufgerufen am 29.4.2022

11) externer Link, Internetauftritt Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“, aufgerufen am 29.04.2022

12) externer Link, Internetauftritt der Firma PROBAT Bau AG, aufgerufen am 29.04.2022

13) externer Link, Internetauftritt Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 29.04.2022

14) interner Link, Karlskron-Politik.info : Karlskron.de zeigt sich in neuem Gewand, aufgerufen am 29.4.2022

15) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.2.2022, aufgerufen am 29.4.2022

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7 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022”

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