Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022

Lesedauer: 10 Minuten

Nach einem viertel Jahrhundert Planungszeit konnte endlich der Satzungsbeschluss zum neuen Baugebiet „Am Linnerberg-Ost“ gefasst werden. Bauwillige müssen sich dennoch weiter gedulden, denn bevor die privaten Spaten stechen, muss noch die gesamte Infrastruktur erstellt werden. Die neue Kindertagesstätte an der Hauptstraße 24 erhält nun den bunten Schriftzug „KITA FARBENFROH“ und der Burschenverein Karlskron erhält das Nutzungsrecht des Erdgeschosses im Haus an der Hauptstraße 23. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich, wie auch in vergleichbaren Fällen in Karlskron üblich. Lediglich die Nebenkosten müssen von den Burschen getragen werden. Die Räumlichkeiten sollen nach einem Umbau auch anderen Karlskroner Gemeinschaften zur Verfügung stehen.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28.11.2022

1.Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23
2.Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2022
3.Bauangelegenheiten
3.1Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen
3.2Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Nebengebäude mit Garage und Stellplatz, Bauort: Fl-Nr.108 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.49 a, Adelshausen
3.3Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Bauort: Fl-Nr.739/2 Gmkg Karlskron, Rainweg 36 a, Grillheim
3.4Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage: Bauort: Fl-Nr.44/3 Gmkg Karlskron, Hauptstr.112, Karlskron
4.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
4.1Bauleitplanung Gemeinde; Aufstellung Bebauungsplan Nr.34 „Am Linnerberg-Ost“ Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden im Verfahren nach § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB, Behandlung der erneuten vorgebrachten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5.Bauleitplanung Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden, Markt Reichertshofen- 1.Änderung (Erweiterung) der Außenbereichssatzung Nr.11 „Walding“ Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB
6.Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung
7.Kläranlage Karlskron – Frühzeitige Beschaffung Trübwasserabzug
8.Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern 2024 bis 2026
9.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2022
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1

Die Gemeinderätinnen Straub und Heimrich hatten sich zur Sitzung leicht verspätet und trafen noch während der Ausführungen des Burschenvereins (TOP 1) ein.

1. Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23

Der Burschenverein Karlskron beantragt, die das Erdgeschosses des Gebäudes der Hauptstraße 23 4 als Vereinsheim, Büro und Lagerplatz zu nutzen.

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Im Vorfeld der öffentlichen Sitzung fanden bereits erste Sondierungen zwischen dem Vorstand des Burschenvereins Lukas Kothmayr und einigen Gemeinderät:innen statt. So konnte man in der Sitzung bereits auf Fragen eingehen, die sich aus diesen Gesprächen ergaben. Sebastian Pletz, ebenfalls Vorstandsmitglied, erläuterte zunächst die aktuelle Raumsituation des Burschenvereins, der etwa 200 Mitglieder zählt. Die Gemeinschaft verfügt über ein kleines Büro von etwa 2,5 m * 4 m, welches ebenfalls als Lager genutzt wird. Einen Raum für Mitgliederversammlungen, Vereinsvorstandssitzungen oder auch für eine kameradschaftliche Runde gibt es nicht. Viel Material sei auf unterschiedliche Lager aufgeteilt. Für Mitgliederversammlungen wurden bislang unterschiedliche Räume genutzt, je nachdem, was gerade frei war oder welcher Gastwirt die Möglichkeit bot. Vorstandssitzungen und auch die Festausschusssitzungen zum diesjährigen 90-jährigen Gründungsfest fanden in privaten Räumen statt.

Die Gemeinde Karlskron ist im Besitz der Gebäude an der Hauptstraße 23. Im Erdgeschoss befindet sich zurzeit eine Eventagentur, welche das Mietverhältnis zum 1.1.2023 kündigte. Im Obergeschoss befinden sich 2 Wohneinheiten. Beide werden voraussichtlich ab nächstem Jahr durch einen gewerblichen Mieter genutzt.

Seitens des Burschenvereins plant man kleinere Umbaumaßnahmen, um einen großen Gemeinschaftsraum für Versammlungen und zur Kameradschaftspflege einzurichten. Hierzu sollen der Bodenbelag und die Inneneinrichtung erneuert werden. Die beiden kleineren Räume sollen in ihrem Grundriss erhalten bleiben und als Büro bzw. Lager genutzt werden. Als Zeitrahmen für diesen Umbau hat man sich Januar bis April nächsten Jahres veranschlagt.

Pletz und Kothmayr betonten, dass es sich bei diesen Räumlichkeiten nicht um einen weiteren „Bauwagen“ handeln soll. Die Räume sollen Burschen- und Madlverein ein Zuhause bieten. Des Weiteren sollen die Räumlichkeiten auch anderen Karlskroner Gemeinschaften offen stehen. Hierzu plant man einen Buchungskalender, welcher digital zugänglich sein wird. Der Burschenverein beantragt die Nutzung auf vier Jahre mit der Option auf Verlängerung. Hierzu soll eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden. Wie bei vergleichbaren Nutzungen im Gemeindebereich soll keine Miete anfallen und nur die Nebenkosten durch den Burschenverein getragen werden.

Gemeinderätin Brüderle wollte wissen, wer der Ansprechpartner für die Gemeinde sein werde. Der Burschenverein wird zu Jahresbeginn turnusmäßige Neuwahlen durchführen. Der gewählte Vorstand soll dann als Ansprechpartner fungieren.

Die Gemeinderäte Glöckl, sowie Gemeinderätin Straub regten an, die Nutzungszeit auf jeweils 2 Jahre mit entsprechender Verlängerung zu setzen. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass in den nächsten 4 Jahren keine Nutzung durch die Gemeinde zu erwarten sei. Auch Gemeinderat Krammer T. ergänzte, dass sich bei einer kürzeren zugesicherten Nutzung ein Umbau für den Burschenverein nicht rechne.

Nach einstimmigem Gemeinderatsbeschluss darf der kath. Burschenverein Karlskron die Erdgeschossräume der Hauptstraße 23 ab 1.1.2023 wie gewünscht nutzen. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung ist durch die Verwaltung zu erstellen und von den Vertragsparteien zu unterzeichnen.

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2022

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 7.11.2022 2 einstimmig. Eine von Gemeinderat Hagl gewünschte Korrektur eines Tippfehlers wird noch eingearbeitet. Statt der Formulierung „Gemeinderat Hagl berichtete …“, hatte sich ein „… Hagl beichtete …“ eingeschlichen. Ein durchaus witziger Tippfehler, der vielen Anwesenden ein Schmunzeln ins Gesicht zauberte. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 7.11.2022 3 ist seit 23.3.2023 im Bürgerportal verfügbar.

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3. Bauangelegenheiten

3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen

Das Wohnhaus mit Doppelgarage 4 soll im hinteren Bereich des Grundstücks Am Dorfbach 1 in Adelshausen errichtet werden. Das Garagendach soll als Flachdach ausgeführt und als Balkon genutzt werden.

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Gemeinderat Finkenzeller erkundigte sich, ob es sich dann um einen Bau in erster oder zweiter Reihe handeln würde, da die Zufahrt über einen bereits vorhandenen Weg erfolgen soll. Bürgermeister Kumpf ging von zweiter Reihe aus, da es sich bei dem Weg nicht um einen gewidmete Straße handle. Somit würde von der Straße aus gezählt und mit dem Gebäude der Hausnummer 1 wäre das Wohnhaus des beantragten Vorbescheids dann die zweite Reihe.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen zu dem Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3.2 Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Nebengebäude mit Garage und Stellplatz, Bauort: Fl-Nr.108 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.49 a, Adelshausen

Das vorhandene Nebengebäude soll in ein Wohnhaus 4 mit ca. 177 m² Wohnfläche umgewandelt werden. Die Garage soll ins Gebäude integriert und ein zusätzlicher Stellplatz errichtet werden. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten.

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Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3.3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Bauort: Fl-Nr.739/2 Gmkg Karlskron, Rainweg 36 a, Grillheim

Bei diesem Einfamilienhaus mit Garage 4 und Carport werden ebenfalls die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten.

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Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3.4 Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Doppelgarage: Bauort: Fl-Nr.44/3 Gmkg Karlskron, Hauptstr.112, Karlskron

Der zur Verlängerung anstehende Vorbescheid stammt ursprünglich aus 2017 und wurde zuletzt am 13.11.2020 um zwei Jahre verlängert. Eines der beiden Einfamilienhäuser 4 ist bereits errichtet.

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Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zur beantragten Verlängerung des Vorbescheids und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

4.1 Bauleitplanung Gemeinde; Aufstellung Bebauungsplan Nr.34 „Am Linnerberg-Ost“ Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden im Verfahren nach § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB, Behandlung der erneuten vorgebrachten Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Nachdem in der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 in den Bebauungsplanentwurf noch Wasserreservoirs eingearbeitet wurden und der geänderte Entwurf noch mal öffentlich ausgelegt wurde, kamen keine Stellungnahmen, welche weitere Änderungen erforderten.

Der Karlskroner Gemeinderat verabschiedete den Bebauungsplan Nr.34 „Am Linnerberg-Ost“ in der Fassung vom 17.10.2022 einstimmig.

Gemeinderat Schwinghammer erkundigte sich nach dem Terminplan zur Umsetzung. Nachdem von der Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans in der Zeitung zu lesen sein wird, ginge er davon aus, dass bald die ersten Ratsmitglieder nach zu erwerbenden Grundstücken gefragt würden. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die Firma Schweiger Straßenbau GmbH, Altomünster 5 mit dem Abtrag des Oberbodens beauftragt wurde. Der Ausführungsstart ist für den 5.12.2022 geplant, zu dem ebenfalls eine archäologische Begutachtung stattfinden wird. In den Wintermonaten soll dann die Ausschreibung für die weiteren Bauausführungen durchgeführt werden. Für die 17 Baugrundstücke (von insgesamt 29), die sich in Gemeindebesitz befinden werden, kann voraussichtlich um den Jahreswechsel 23/24 über eine Vergabe entschieden werden. Details zu Bewerbung und Vergabe sind noch zu erarbeiten.

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5. Bauleitplanung Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden, Markt Reichertshofen- 1.Änderung (Erweiterung) der Außenbereichssatzung Nr.11 „Walding“ Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB

Das ursprüngliche Bauleitplanverfahren der Gemeinde Reichertshofen zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Walding, behandelt in der Karlskroner Sitzung vom 7.9.2020 6, wurde am 18.10.2022 eingestellt. Die Gemeinde Reichertshofen plant nun die Erweiterung der bestehenden Außenbereichssatzung Walding, wobei sich die Fläche des zugehörigen Umgriffs im Vergleich zum beabsichtigen Bebauungsplan 4 etwa halbiert haben dürfte.

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Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron zwar in ihren öffentlichen Belangen betroffen, nicht jedoch beeinträchtigt ist.

Aus dem Rat kam die Frage zu einem beantragten Vorbescheid aus dem Karlskroner Walding. Der Vorbescheid war im Landratsamt abgelehnt worden. Mit einer Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, auf Reichertshofener Gebiet, würden sich ggf. die Voraussetzung verändern. Es kam die Frage, ob nun ein erneuter Antrag auf Vorbescheid erfolgsversprechender wäre. Bürgermeister Kumpf, als auch Geschäftsführer Donaubauer merkten an, dass es sich hier um zwei unterschiedliche Gemeinden aus unterschiedlichen Landkreisen handele. Die jeweiligen Einschätzungen der Genehmigungsbehörden müssen sich nicht zwangsweise decken und eine Behörde wird keine Vorgaben für die andere machen bzw. machen können. Kumpf stellte in Aussicht, dass die für das Karlskroner Walding geltende Außenbereichssatzung aus formalen Gründen überarbeitet werden müsse und man hierbei u. a. das betroffene Grundstück mit Bauwunsch versuche in die Satzung mit einzubeziehen. – Die Formulierungen waren vage gehalten und Genaueres wird sich dann sicherlich in einer der zukünftigen Sitzungen zeigen.

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6. Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung

Zu den in der vergangenen Sitzung vom 7.11.2022 geforderten auszuarbeitenden Entwürfen 2 für eine Fassadenbeschriftung stand nun einer zur Diskussion. Demnach erhält das Gebäude auf der Straßenseite, am unteren Rand der weißen Fassade die Beschriftung „KITA FARBENFROH“. Die Buchstaben sollen in der Schriftart Calibri ausgeführt werden und unterschiedlich in den Farben der Gruppenräume lackiert sein. Die Beschriftungen der beiden Eingänge an der Ost- bzw. Westseite sollen im weiß der Fassade ausgeführt werden und die Eingänge als „KINDERKRIPPE“ bzw. „KINDERGARTEN“ benennen.

Der Vorschlag zeigte die Beschriftung KINDERGARTEN von der Hauptstraße aus lesbar und die Beschriftung KINDERKRIPPE vom Vorplatz zwischen Kinderland und Farbenfroh. Gemeinderätin Moosheimer regte an, dass beide Eingangsbeschriftungen von der Hauptstraße aus zu lesen sein sollen.

Gemeinderat Finkenzeller störte sich an der Farbwahl, da beispielsweise das gelb wenig Kontrast zum Hintergrund hätte. In der Ausführung soll hier auf entsprechenden Kontrast geachtet werden.

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich nach den Kosten für diese Ausführungen. Diese konnten nicht genau beziffert werden. Die Summe von 20 T€ aus der letzten Sitzung beträfen den entsprechenden Vorschlag, der nun nicht umgesetzt würde. Für diese Ausführung müssten erst Angebote einholt werden.

Der Karlskroner Gemeinderat stimmte mit 16:1 für die Umsetzung der vorgestellten Beschriftung.

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7. Kläranlage Karlskron – Frühzeitige Beschaffung Trübwasserabzug

Die Beschaffung des Trübwasserabzuges sollte ursprünglich im Rahmen von Modernisierung und Erweiterung der Zentralkläranlage getätigt werden. Nun ist in der Kläranlage die Zentrifuge ausgefallen, wodurch keine effiziente Schlammabscheidung mehr stattfinden kann. Die geschätzten Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 6000 €. Bauamt und Klärwärter empfehlen daher, die Trübwasserabscheidung bereits jetzt zu beschaffen.

Ein Angebot über 27,7 T€ zur Trübwasserabscheidung liegt seit Juni 2022 vor und ist noch gültig. Es ist zu erwarten, dass durch die vorzeitige Beschaffung die Trübwasserabscheidung nicht mehr förderfähig sein wird. Im Gegenzug kann die Klärschlammabscheidung wieder effizienter durchgeführt werden.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für die frühzeitige Beschaffung des Trübwasserabzugs.

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8. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern 2024 bis 2026

In der öffentlichen Sitzung vom 8.3.2021 7 beschloss der Gemeinderat, dass sich die Gemeinde Karlskron, wie bereits in den Zeiträumen davor an der Bündelausschreibung zur kommunalen Strombeschaffung beteiligt. Einstimmig wurde 2021 festgelegt, dass die Gemeinde Karlskron ab 2023 Ökostrom beziehen solle. Bereits in der letzten Sitzung unter Anfragen und Mitteilungen 2 informierte Bürgermeister Kumpf, dass für die Gemeinde Karlskron kein Anbieter für die Stromversorgung ab 2023 bei dieser Ausschreibung gefunden wurde.

Ab dem 1.1.2023 fällt die Gemeinde Karlskron automatisch in die Stromgrundversorgung. Wie Bürgermeister Kumpf erläuterte, sei dies quasi Glück im Unglück. Aus der Bündelausschreibung hatten manche Gemeinden nur ein einziges Angebot erhalten, welches sie nun annehmen müssten. Die diesjährigen Angebote fielen i. d. R. wesentlich höher aus als der Strompreis in der Grundversorgung. Alternativ kann die Gemeinde nun selbstständig Angebote für die Stromversorgung ab 2023 einholen. Die Bindungsfrist für solche Angebote läge aktuell im Minutenbereich, so Kumpf. Um ggf. auf ein solches Angebot reagieren zu können, benötige er die Ermächtigung, diesem auch zustimmen zu dürfen. Eine Rückfrage bei Einzelpersonen oder eine Behandlung in einer Gemeinderatssitzung seien wegen der extrem kurzen Gültigkeit ausgeschlossen.

Gemeinderat Wendl erkundigte sich nach dem aktuellen Preis in der Grundversorgung. Gemeinderat Finkenzeller wollte wissen, ob die Grundversorgung der Gemeinde zeitlich begrenzt sei. Seitens der Verwaltung konnte man den Grundpreis ab 2023 nicht benennen, verwies aber auf den bisherigen Preis von 0,2011 € pro kWh. Eine Höchstdauer in der Grundversorgung sei nicht zu befürchten; die Gemeinde Karlskron bleibe definitiv weiterhin mit Strom versorgt.

Die Frage von Gemeinderat Krammer T. nach der Auswirkung der Strompreisbremse auf die kommunale Versorgung konnte ad hoc nicht beantwortet werden. Dies sei bislang noch unklar, so Geschäftsführer Donaubauer.

Mit einer Gegenstimme beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, das Interesse an einer erneuten Bündelausschreibung der kommunalen Stromversorgung für 2024 bis 2026 zu bekunden und ermächtigte den Bürgermeister zum Abschluss eines Stromvertrages ab 2023. Sollte eine Bündelausschreibung für 2024 – 26 möglich sein, wird über die finale Beteiligung unserer Gemeinde ein separater Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.

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9. Anfragen und Mitteilungen

Aus dem Nachlass des verstorbenen Pfarrers Wintergerst, war der Gemeinde ein Bild aus dem Jahr 1954 übergeben worden. Gemeinderätin Froschmeir wurde zu diesem Bild und dessen Verbleib angesprochen und gab nun die Frage an Bürgermeister Kumpf. Kumpf erläuterte, dass es sich bei dem Bild um eine Malerei auf Kuhhaut handle. Pf. Wintergerst erhielt das Geschenk zu seinem Amtsantritt in Karlskron vom Kolpingordnen. Das Leder sei eingerollt und eingetrocknet gewesen, so Kumpf. Man habe es zur Restauration gegeben und die Kosten von 340 € zwischen Gemeinde und Pfarrgemeinde aufgeteilt. Nach der Restauration sei das Bild an den Kirchenpfleger übergeben worden. Kumpf nehme an, es hänge bereits wieder im Haus Pankratz, dem ehemaligen Wohnsitz von Pf. Wintergerst.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 27.11.2022

2) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.11.2022, aufgerufen am 29.11.2022

3) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 7.11.2022“, aufgerufen am 25.03.2023

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen und Skizzen auf der dargestellten Karte wurden erstellt von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 29.11.2022

5) externer Link, Internetauftritt: Schweiger Staßenbau GmbH – Altomünster, aufgerufen am 29.11.2022

6) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020, aufgerufen am 29.11.2022

7) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.3.2021, aufgerufen am 29.11.2022

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