Öffentliche Ferienausschusssitzung vom 27. April. 2020

Lesedauer: 9 Minuten

Nachdem in der Gemeinderatsitzung vom 30. März 2020 die Einrichtung eines Ferienausschusses beschlossen wurde, tagte dieser zum ersten Mal. Dem Ferienausschuss gehört je ein Mitglied pro Fraktion an. Da die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats für den 11. Mai geplant ist, wird das voraussichtlich die einzige öffentliche Sitzung des Ferienausschusses bleiben.

Basierend auf den aktuell gültigen Abstandsregelungen und den bestehenden Platzverhältnissen im Sitzungssaal, wurde die Anzahl der Zuhörer:innen auf max. 5 beschränkt. Ferner war es für die Zuhörer:innen verpflichtend eine Alltagsmaske zu tragen und nach der Eingangstür stand Desinfektionsmittel bereit. Alles in allem, eine noch sehr ungewohnte Situation, bei der diverse Unsicherheiten und Unwohlsein mit mehr oder weniger Humor versucht wurde zu begegnen. Ausschussmitglieder, Verwaltungsvertretung und Bürgermeister trugen keine Masken. Ersten dürfte die Verständlichkeit der Sprache darunter leiden und zweitens bestand in Sprechrichtung mehr als 2 Meter Abstand.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 27.4.2020

1.Genehmigung der Niederschrift vom 30.03.2020
2.Bauangelegenheiten
2.1Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Bauort: Fl-Nr.132/1 Gmkg Pobenhausen, Schrobenhausener Str.36, Pobenhausen
2.2Bauantrag zur Sanierung des statischen Systems des ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Bauort: Fl-Nr.1104 Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 11, Probfeld
2.3Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.359/30 Gmkg Karlskron, Goethestr.15, Karlskron
3.Baugebiet „Am Linnerberg Ost“ – Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplans nach der ersten Auslegung
4.Angebote für ein Fahrzeug im Bereich der Abwasserbeseitigung
5.Kinderkrippe „Kinderland“ – Container für zusätzliche Krippengruppe
6.Abwasserbeseitigung Karlskron – Vorberatung Neukalkulation Beiträge/Gebühren und Satzungsentwürfe
7.Aktuelles zur Coronakrise in Karlskron
7.1Informationen zu den KiTa-Gebühren
7.2Informationen zum Wertstoffhof
7.3Allgemeines
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2020
Quelle: www.Karlskron.de – Sitzungstermine

Meine Notizen aus der Sitzung und meine Kommentare

Die Niederschrift der letzten Sitzung wurde erwartungsgemäß genehmigt.

TOP 2. Bauangelegenheiten

Auch die gestellten Anträge der Bauangelegenheiten waren schnell abgehandelt und der Ausschuss stimmte zu. Ohne dass ich mir das explizit notiert habe, seine noch einige Punkte aus der Diskussion erwähnt.

Der Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu 2.1 betraf wohl einen Antrag aus der letzten Sitzung. Wobei es im Antrag der letzten Sitzung Abweichungen zum Bebauungsplan gab und die Zustimmung zum Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht gegeben wurde. Der hier behandelte Bauantrag betrifft das gleiche Objekt, wobei dieses Mal keine Abweichung vom Bebauungsplan notwendig ist. Netter Gedanke, dass es jetzt 2 Bauanträge zum gleichen Bauvorhaben gibt, aber der Antragsteller wird schon seine Gründe haben. Vielleicht wurde auch der Antrag vom letzten Mal zurückgezogen.

Auch der Bauantrag aus 2.2, zur Sanierung eines Gebäudes, stellt für mich eine kleine Besonderheit dar. Obwohl weder Form, noch Aussehen der Außenhülle verändert werden, ist für die Sanierung ein Bauantrag einzureichen. Der Eingriff in die bestehende Statik – Erneuerung tragender Balken – verlangt einen Bauantrag.

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TOP 3. Baugebiet „Am Linnerberg Ost“

Hier hatte ich nicht viel Besonderes erwartet und so schien ich zunächst richtig zu liegen. Dem Gremium wurde der neueste, überarbeitete Bebauungsplan vorgestellt. Im Nordosten wurde, wie verlangt, ein Bereich zum Naturschutz bedacht, was etwa 2 Bauplätze weniger zur Folge hat, als vorher geplant. Im Zentrum des zu beplanenden Baugebiets sind 4 Doppelhäuser vorgesehen, welche jetzt auch alternativ als Einfamilienhäuser möglich sind. Offensichtlich ist das Interesse an Doppelhäusern in der letzten Zeit gesunken.

Interessanter wurde die im Weiteren aufkommende Diskussion um die Straßenführung. Leider liegt mir kein Bild des überarbeiteten Bebauungsplans vor, sodass ich hier nur verbal erklären kann. Das neue Baugebiet „Am Linnerberg Ost“ findet sich hier im BayernAtlas. Der Anschluss an die vorhandene Straße „Am Linnerberg“ wird über einen Fuß und Radweg erfolgen. Hiermit soll eine erhöhte Verkehrsbelastung aus dem neuen Baugebiet für die bestehende Straße verhindert werden. Weil auch die im Südwesten anschließenden Zellstraße, der Verkehr aus dem Neubaugebiet, nicht aufgebürdet werden soll, hört man immer wieder von einem Ausbau des Feldweges im Südosten des Neubaugebietes. Damit der Verkehr aus dem Neubaugebiet über die Reichertshofener Straße im Süden geführt werden kann.

Mit einem Verkehrsfluss über die Reichertshofener Straße und der daraus resultierenden Straßenerstellung ergibt sich jedoch ein Dilemma, das im Ausmaß nicht unterbewertet werden sollte. Es ergibt sich die Frage, ob die notwendige Straßenbau auf das Baugebiet umgelegt werden muss. In der aktuellen Planung des Baugebiets ist die neue, zusätzliche Straße nicht enthalten.
Bürgermeister und CSU Vertreter zeigten sich überzeugt, dass die Straße nicht dem Baugebiet zuzuschreiben sein, weil sie eine Entlastung für die Zellstraße darstelle. Der notwendige Grundstückserwerb für die neue Straße (bisher Feldweg) sei bereits getätigt (Gemeinderatsbeschluss dazu existiert) und sei losgelöst von „Am Linnerberg Ost“ zu sehen.
Vertreter von SPD, CLK und Grünen, waren anderer Ansicht. Eine Entlastung der Zellstraße würde erst durch das neue Baugebiet nötig. Ohne Baugebiet wäre die neue Straße nicht notwendig und die Kosten könnten durchaus ins Baugebiet eingerechnet werden.

Beide Argumente sind nachvollziehbar und logisch. Auch ist zu bedenken, dass eine Zurechnung der Straße zum Neubaugebiet, die Kosten für einen Bauplatz erhöhen würden. Ob ein solcher Preis dann noch attraktiv ist, wäre unter konkreten Zahlen abzuwägen. Mir drängt sich aus den Diskussionsbeiträgen jedoch der Verdacht auf, dass die Straße gerne später erstellt würde, weil die Zellstraße ggf. dann eine Verkehrsentlastung benötigt oder selbst grundlegend saniert werden müsste. Einen generellen Verzicht auf die Einberechnung der neuen Straße halte ich für fragwürdig. Zumindest muss sich der Bürger darüber im Klaren sein, dass dann die Allgemeinheit die Kosten der Straßenerstellung zu tragen hätte.

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TOP 4. Angebote für ein Fahrzeug im Bereich der Abwasserbeseitigung

In einer der vergangenen Sitzungen wurde dargelegt, dass die Beschaffung eines Klärwärterfahrzeugs notwendig ist. Im Zuge des Dienstes in der Kläranlage, sind an diversen Außenstellen regelmäßig Proben zu entnehmen, diese in die Kläranlage Karlskron zu transportieren und dort zu Analysieren. Aus hygienischen Gründen, kann für den Transport der Proben kein beliebiges Fahrzeug verwendet werden, sodass nicht auf bestehende, gemeindliche oder private, Fahrzeuge zurückgegriffen werden kann.

Die Verwaltung wurde daher mit der Angebotsbeschaffung beauftragt. Da die zu erwartende Laufleistung des Klärwärterfahrzeugs mit etwa 7500 km pro Jahr geschätzt und es sich fast ausschließliche Kurzstreckenfahrten handelt, sollte ein E-Fahrzeug angeboten werden. Außerdem hat man sich im Gemeinderat schon vor Jahren darauf verständigt, ggf. gemeindliche Gebäude mit Solaranlagen auszurüsten, was bislang (aus hier nicht näher erläuterten Gründen) noch nicht geschehen ist. Das Klärwärterfahrzeug stünde die überwiegende Zeit an der Kläranlage und könnte so umweltbewusst mit eigenem Strom betankt werden.

Leider wurden die Preise aus den Angeboten sehr schnell verlesen und ich konnte keine nachvollziehbaren Notizen dazu machen. Angefragt wurde ein Renault Kangoo mit Elektroantrieb. Es lagen 2 Angebote vor mit je alternativ zum Kauf bzw. zum Leasing. Qualitativ lagen die Kaufpreise bei 35000€ und die alternative monatliche Leasingrate bei 300€. Nach der Verlesung der Zahlen machte sich etwas Betroffenheit breit. In der Diskussion wurde hinterfragt, ob es denn nicht alternative Fahrzeugmodelle gäbe, die günstiger seien. Von Verwaltungsseite argumentierte man mit Mindestanforderungen, die zu erfüllen seien. So wäre entsprechender Stauraum für Werkzeug und Proben notwendig. Auch ein konventioneller Antrieb wurde in den Ring geworfen, wobei wegen den Kurzstrecken ein Dieselfahrzeug ausscheide.

Aus Zuhörersicht vermute ich, dass im Gemeinderat die Anforderung an das zu beschaffende Klärwärterfahrzeug nicht klar ist. Ob dies an mangelnder Information und Erklärung oder an mangelndem Verständnis liegt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wobei mir auch sowohl Kaufpreis, als auch Leasingrate hoch erscheint. Für ein Leasingmodell sollte auch geklärt werden, ob eine potenzielle Fäkalienkontamination überhaupt Teil der angebotenen Leasingverträge wäre. Ich kann mir vorstellen, dass für ein solches Leasingfahrzeug nach der Rückgabe eine ganz spezielle Aufbereitung notwendig ist, welche in den üblichen Verträgen kaum enthalten sein dürfte.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wurde vertagt und der neue Gemeinderat möge bei der nächsten Sitzung (voraussichtlich am 18. Mai) eine Summe definieren, die für einen Kauf nicht überschritten werden soll. Wobei das, so schätze ich die Situation ein, auf einen konventionellen Antrieb hinausläuft. Aus meiner Sicht sprechen die Kurzstrecken, die mögliche eigene Energieproduktion und der Vorbildcharakter für ein Elektrofahrzeug.

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TOP 5. Kinderkrippe „Kinderland“ – Container für zusätzliche Krippengruppe

Die Anmeldungen für einen Krippenplatz im nächsten Schuljahr 2020/21 liegen um 13 Kinder höher, als die aktuelle Krippe Plätze (36) anbieten kann. Für einen Kinderkrippenraum bestehen besondere Brandschutzanforderungen und auch Vorschriften bzgl. Wickelmöglichkeit etc. Es wurde bereits überprüft, ob der Platzbedarf mit gemeindeeigenen Räumen – ggf. auch durch Umbelegungen – gedeckt werden kann. Da dies nicht gegeben ist, wurde dem Ferienauschuss eine Planung zur Erweiterung der bestehenden Kindergrippe mit Containern vorgelegt. Hier handelt es sich um speziell ausgebaute Container, die auch in umliegenden kommunalen Einrichtungen in ähnlicher Form bereits verwendet werden. In der vorgestellten Containerlösung können die bestehenden sanitären Einrichtungen der Krippe mitgenutzt werden. Die Lieferzeit der Container beträgt 12 – 16 Wochen und der Ausschuss beschloss, dass diese Lösung weiter verfolgt werden soll.

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TOP 6. Abwasserbeseitigung Karlskron – Vorberatung Neukalkulation Beiträge/Gebühren und Satzungsentwürfe

Der Satzungsentwurf lag den Gemeinderäten vor, wurde jedoch in der Sitzung nicht näher vorgestellt und ist auch dem Bürger aktuell nicht zugänglich. Seitens der Verwaltung verwies man darauf, sich an „neuesten Mustervorlage“ orientiert zu haben, das diese rechtlich abgesichert sein. Ich hatte mir aus diesem Punkt mehr Klarheit dazu erhofft, wie die bevorstehende Zusammenlegung der unterschiedlichen Kläranlagen zu einer Einheit konkret umgesetzt werden soll. Letztlich ging es jedoch überwiegend darum, der Verwaltung Vorgaben, für die weitere Vorbereitung der Beitrags- und Gebührensatzung, zu machen.

Für die weitere Erstellung des Satzungsentwurfs stimmte der Ferienausschuss zu, den kalkulatorischen Zinssatz mit 4 % ansetzen zu lassen, von der Abschreibung des Wiederbeschaffungszeitwerts abzusehen und auch auf die Bildung von Rücklagen aus Zuwendungen zu verzichten. Alle drei Ansätze basieren darauf, die Gebühren und Abgaben für den Bürger erst einmal möglichst gering zu halten. Wegen der andauernden Corona-Thematik ist noch nicht absehbar, wie die hoch finanzielle Belastung von Bürgern und Gemeinde im Herbst sein wird. Man rechnet daher auch damit, dass im Herbst der, in der letzten Gemeinderatsitzung verabschiedete Haushalt, im Herbst grundlegend überarbeitet werden muss.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die anzusetzende „Zählergrundgebühr“. Hier stutzte ich ein wenig, denn die bedarfsabhängige Abwassergebühr ergibt sich aus dem Frischwasserverbrauch, welcher für Karlskron durch den Wasserzweckverband Arnbachgruppe ermittelt wird. In der Frischwasserabrechnung wird bereits eine Zählergrundgebühr veranschlagt. Da für die Abwasserabrechnung der Gemeinde kein zusätzlicher Zähler angebracht wird, klingt die Bezeichnung Zählergrundgebühr für Abwasserabrechnung paradox. Das mag rechtliche Hintergründe haben. Ich hielte „Verwaltungspauschale“ für zutreffender, denn mit dieser Grundgebühr sollen die Kosten für die Bearbeitung der Abrechnung und den Versand der Bescheide einbezogen werden. Da dieser Aufwand verbrauchsunabhängig für jede Abrechnungseinheit gleich ist, erklärt sich auch, warum diese „Zählergrundgebühr“ angesetzt werden soll. Man beriet dann über die Höhe der anzusetzenden Grundgebühr. Diese soll hoch genug sein, um den Aufwand in etwa abzudecken, jedoch nicht so hoch, dass sparsame Wassernutzer benachteiligt werden. Für den Satzungsentwurf soll nun alternativ eine Grundgebühr von 20€ bzw. 40€ angesetzt werden um die entsprechenden Auswirkungen auf die Zahlungen zu sehen.

Bislang ist das Abwasser je Quartal zu bezahlen. Das soll beibehalten werden, wobei 3 Zahlungen eine Vorauszahlung (je zu 1/4 des geschätzten Gesamtbetrags) darstellen und die 4. Zahlung dann die Jahresabrechnung sein wird. In den Gemeindebereichen, in denen Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wäre hierfür eine Zahlung zur Jahresabrechnung denkbar. Je nach geringerem Aufwand soll dies oder eine anteilige Zahlung mit den Schmutzwassergebühren eingeführt werden.

Die finale Satzung und die sich daraus ergebenden Gebühren und Modalitäten werden ein einer späteren Sitzung beschlossen.

Was mir in der ganzen Diskussion fehlt, ist eine faire Überführung der bestehenden Über- bzw. Unterdeckungen aus den unterschiedlichen Abrechnungsgebieten und eine Berücksichtigung der unterschiedlichen verbleibenden Laufzeiten der Wasserrechte. Noch zu Beginn der Zusammenlegungsdiskussion wurde mir versichert, dass die Zentralkläranlage, auch mit der Zusammenlegung, keine Erweiterung bedarf. Schon im Folgejahr konnte man sich an diese Zusicherung nicht mehr erinnern und man bescheinigt, das man um eine Kläranlagenerweiterung in Karlskron eh nicht vorbeikommen würde. Auch wurde die „Abwasserzusammenlegung“ gerne mal mit einer Ehe verglichen, in die beide Partner eben unterschiedliche Vermögen einbrächten. Ich würde hier, die heute übliche, Zugewinngemeinschaft als faire Lösung betrachten. Jedoch hat die Sache für mich mehr und mehr den Anschein einer Gütergemeinschaft, welche eben bei Eheschließungen inzwischen eher unüblich ist. Grundsätzlich halte ich diese Zusammenlegung für äußerst sinnvoll und begrüße das, schließlich sind wir lange genug eine Gemeinde. Dabei sollte es aber keine Verlierer geben, aber danach sieht es für mich gerade nicht aus.

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TOP 7. Aktuelles zur Coronakrise in Karlskron

Bzgl. der Handhabung der KiTa Gebühren (Rückerstattung) folgt die Gemeinde Karlskron dem Vorschlag der Staatsregierung.

Die in der Gemeinde bestätigten Coronafälle beliefen sich zum Sitzungszeitpunkt auf 25, wovon 23 bereits genesen sind. Leider haben wir in Karlskron auch einen Todesfall mit Corona zu betrauern. Die Zahlen sind seit einigen Tagen stabil, was als positives Zeichen gewertet wurde. Um schnell aktuelle Informationen verteilen zu können hat Bürgermeister Stefan Kumpf kürzlich einen Telegram-Kanal eingerichtet, über den er regelmäßig Neuigkeiten verteilt. Eine gute Möglichkeit, um Nutzer zu erreichen, die gerne über Messangerdienste benachrichtigt werden. Ich würde mir wünschen, dass www.Karlskron.de ähnlich aktuelle Informationen bereitstellen würde. Beides könnte parallel mit Informationen versorgt werden.

Seit Kurzem haben die Wertstoffhöfe im Landkreis wieder alle geöffnet. Hier kam es in Karlskron, bedingt durch die lange Schließung und die Kreisverkehr-Baustelle in der Zufahrt zum Wertstoffhof, zu erheblichen Wartezeiten. Nicht alle Bürger konnten ihre Entsorgungen vornehmen und es trafen entsprechende Beschwerden in der Gemeindeverwaltung ein. Bürgermeister Kumpf wies ausdrücklich darauf hin, dass die Wertstoffhöfe eine Einrichtung der Landkreisbetriebe sind und nicht in Gemeindezuständigkeit liegen. Die Beschwerden würden zwar weitergeleitet und man stünde auch in Kontakt, aber die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister sind nicht die eigentlich zuständigen Ansprechpartner. Da die Wertstoffhöfe dem Landkreis unterliegen, ist es auch jederzeit legitim die Wertstoffe bei den Wertstoffhöfen der umliegenden Gemeinden aus unserem Landkreis anzuliefern. Das scheint vielen Bürgern in dieser Form nicht bewusst zu sein.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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