Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Juli. 2020

Lesedauer: 15 Minuten

So richtig Spannendes hatte die Tagesordnung auf den ersten Blick nicht zu bieten. Neben üblichen Bauangelegenheiten, stachen mir zunächst nur der zu asphaltierte Feldweg und die Abwasserthematik ins Auge. Dann blitzte der Glasfaserausbau für Rathaus und Schule heraus; hatte man uns doch 2016 versprochen, dass der damalige Breitbandausbau noch Jahrzehnte ausreichen würde. Die öffentliche Sitzung dauerte dann zweieinhalb Stunden und in diesem Artikel ließen sich einige persönliche Kommentare nicht vermeiden.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 6.7.2020

1.Genehmigung der Niederschrift vom 15.06.2020
2.Bauangelegenheiten
2.1Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans zum Bauantrag Neubau einer Kindertagesstätte, Bauort:Fl-Nrn.878, 878/8 u. 875/10 Gmkg Karlskron, Hauptstr.24, Karlskron
2.2Bauantrag zum Dachgeschoßausbau im bestehenden Einfamilienhaus, Bauort:Fl-Nr.225/7 Gmkg Adelshausen, Am Linnerberg 7, Adelshausen
2.3Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen, Bauort. Fl-Nr.307 TF Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim
2.4Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, Bauort: Fl-Nr.392/4 Gmkg Karlskron, Rosengasse 5, Mändlfeld
2.5Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes zur Unterstellung von landwirtschaftlichen Maschinen, Bauort: Fl-Nr.63 Gmkg Pobenhausen, St.-Quirin-Str.6, Pobenhausen
3.Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron
3.1Grundsatzbeschluss Kostenübernahme Bauleitplanung
3.2Laufende Planungen und Anfragen zu Bauleitplanung
4.Beteiligung an der Instandsetzung eines asphaltierten Feldweges durch die Jagdgenossenschaft Adelshausen
5.Ehemalige Hausmülldeponie Grillheim – Auftragsvergabe Detailuntersuchung
6.Antrag der Fraktion Freie Wähler – Friedhöfe Adelshausen und Pobenhausen
6.1Vorstellung des Pflanzplanes für den Friedhof Adelshausen
7.Antrag der Gemeinderätin Hedwig Brüderle – Verkehrssicherungsmaßnahmen und Straßensanierungen
8.Sachstand zu Straßenreparaturarbeiten
9.Beauftragung WipflerPlan zur Erstellung eines Jahres-LV für Straßenbau
10.Abwasserkonzept der Zukunft – Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung
11.Seniorenbeauftragte/r der Gemeinde Karlskron
12.Glasfaseranbindung Rathaus und Grund- und Mittelschule
13.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 6.07.2020
Quelle: www.Karlskron.de – Sitzungstermine

Genehmigung der Niederschrift vom 15.6.2020

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 15.6.2020 wurde ohne Einwände einstimmig genehmigt. Gemäß der Geschäftsordnung sollte die genehmigte Niederschrift in Kürze auf den Seiten der Gemeinde Karlskron verfügbar sein. Bislang war das noch nicht der Fall. Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen und Mitteilungen nahm die Verwaltung kurz Stellung zur verzögerten Veröffentlichung der Niederschriften.

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2. Bauangelegenheiten

Den Punkten 2.2, Bauantrag auf Dachgeschossausbau, und 2.4, Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube, erteilte der Gemeinderat, ohne größere Diskussion, einstimmig sein Einvernehmen. Auch ein nachträglich, in die Tagesordnung aufgenommener, Antrag auf Vorbescheidverlängerung um 2 Jahre stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

2.1 Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans

Bauherr der zu errichtenden Kindertagesstätte ist die Gemeinde Karlskron selbst. So wie „normale“ Bauherren auch, muss sich auch die Gemeinde Abweichungen vom Bebauungsplan genehmigen lassen. Mit der zu errichtenden Kindertagesstätte in der geplanten Art kommt es zu einer GRZ Überschreitung auf dann 0,45. Man begründet die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans damit, dass einerseits die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und andererseits das Bauvorhaben dem Wohl der Allgemeinheit dient (siehe BauGB §31 (2)).

Wie zu erwarten und auch nicht anders sinnvoll, gab der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Antrag.

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2.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen

Dieser Antrag auf Vorbescheid, ein Grundstück am Rande von Fruchtheim betreffend, wurde offensichtlich im Jahr 2008 schon einmal in ähnlicher Form gestellt. Damals hatte der Gemeinderat das Vorhaben abgelehnt, weil sich damit eine Erweiterung der Siedlung Fruchtheim nach Westen ergäbe und der Flächennutzungsplan Karlskron eine Umgehungsstraße vorsieht, die die bebauende Fläche betrifft.

Die Gründe für die damalige Ablehnung sind zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Die, weiterhin im Flächennutzungsplan, vorhandene Umgehungsstraße, kann nicht mehr, wie geplant errichtet werden. Das hat die Gemeinde selbst verhindert, indem das Gewerbegebiet am Hermanngraben bereits umgesetzt wurde. Ferner hat, an der gegenüber liegenden Seite der Hauptstraße, die Errichtung des Supermarktes bereits begonnen. Die Umgehungsstraße verliefe hier quer über, die im Bau befindlichen Straße, Holzlände. Auch die 2008 monierte Erweiterung von Fruchtheim Richtung Westen hat die Gemeinde Karlskron, mit der Umsetzung des Baugebiets Straßäcker, ebenfalls selbst herbeigeführt.

Da die Gründe aus 2008 für die Ablehnung des Vorbescheids nicht mehr zuträfen, empfahl der Bürgermeister dem Gemeinderat dem Antrag sein Einvernehmen zu geben, was dann auch einstimmig geschah.

Für mich zeigt sich hier wieder die Notwendigkeit der Überarbeitung der gemeindlichen Flächennutzungspläne. Immer wieder werden Bauvorhaben genehmigt, oder Eingriffe vorgenommen, die die bestehenden Flächennutzungspläne Stück für Stück unumsetzbar machen. Nach beinahe 15 Jahren und diversen Änderungen wäre irgendwann die Zeit gekommen, wieder reinen Tisch zu machen und die Außerkraftsetzung in Salamitaktik durch Ortsabrundungssatzungen und Baugebiete in einem einheitlichen Plan neu abzubilden. Wie dringlich eine Flächen­nutzungs­plan­über­arbeitung behandelt werden kann, hängt auch von den anderen anstehen Gemeinde­pflichten ab. Auch wenn die Frage der grundsätzlichen Überarbeitung immer wieder in die Runde geworfen wurde, so hat ein beherztes Angehen bislang noch keine Mehrheit finden können.

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2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes

Hier soll ein bestehendes landwirtschaftliches Nebengebäude teilweise abgerissen werden und an gleicher Stelle ein geringfügig größerer Ersatzbau errichtet werden. Da mir die örtlichen Gegebenheiten nicht im Detail bekannt sind, war ich ein wenig verwundert, warum es sich hier „nur“ um einen Antrag auf Vorbescheid und nicht um einen Bauantrag handelte. Immerhin möchte hier ein Landwirt eine baufällige Halle, die im Ganzen nicht mehr zu sanieren ist, abreißen und durch einen Neubau ersetzen.

Die Problematik ergibt sich mit der Wand zum Nachbargrundstück. Die Wand soll bestehen bleiben und in den Ersatzbau integriert werden. Bei dem angrenzenden, ehemaligen Pfarrhaus handelt es sich um ein Baudenkmal, welches durch die Bautätigkeiten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden darf. Hieraus ergab sich im Gremium eine kleine Diskussion, welche jedoch nicht an der Zustimmung des Gemeinderates zweifeln ließ. Einige Wortmeldungen bekräftigten die Notwendigkeit, das Baudenkmal vor Schaden zu schützen und dass doch sicherlich „der Denkmalschutz“ bei den Abrissarbeiten vor Ort wäre. Außerdem müsste ja grundsätzlich bei solchen Vorhaben ein Statiker einbezogen werden. Die Bemerkungen waren allesamt nicht falsch, machten aber den Eindruck, dass manch Ratsmitglied hier einfach mal zu Wort kommen wollte. Das ist auch menschlich und als Zuhörer erhielt man damit quasi Bonusmaterial.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron

Zunächst galt es unter 3.1 festzulegen, wie mit den Kosten für nötige Bauleitplanungen verfahren werden soll, wenn die zugrunde liegenden Bebauungspläne älter als 20 Jahre sind. Grundsätzlich sind ja die Kosten für notwendige Planungen vom „Verursacher“ zu begleichen. Wenn also für ein Bauvorhaben eine Bauleitplanung notwendig wäre, so hat die entstehenden Kosten der potenzielle Bauherr zu tragen. Die Beschlussvorlage sah vor, dass die Kosten in den genannten Fällen durch die Gemeinde Karlskron zu tragen sind.

Man begründet das damit, dass hieraus auch die angrenzenden Grundstücke Nutznießer der Planung seien. Außerdem wäre eine energetisch zeitgemäße Bebauung mit solch alten Bebauungsplänen nicht immer möglich. Aus dem Zusammenhang ergab sich eine Verständnisdiskussion. So waren sich einige Räte nicht sicher, ob mit diesem Beschluss alle Bebauungspläne, älter als 20 Jahre, aufgehoben würden. Einige hatten Bedenken zu solch einer generellen Aufhebung, andere würden dies begrüßen. Verwaltung und Bürgermeister erläuterten, dass damit kein Bebauungsplan aufgehoben würde, egal wie alt. Es gehe lediglich darum, den Bürger vor unangemessenen Kosten zu bewahren. Daraufhin wurde angemerkt, dass es im Gemeindebereich einige Bebauungspläne existierten, welche eine Aufhebungssatzung wert wären.

Nachdem allen klar war, dass es sich hier quasi um eine Grundsatzentscheidung handelt und alle Pläne bis auf Weiteres ihre Gültigkeit behielten, stimmte man ohne Gegenstimmen zu.

Im Anschluss informierte der Bürgermeister unter 3.2. über die laufenden Planungen und Anfragen zu Bauleitplanung. Einzelheiten hierzu sollten in einer späteren Bauausschusssitzung am 14.7. intensiv behandelt werden. Ob es sich hier um eine öffentliche Sitzung handelt, ist ungewiss; bislang gibt es dazu keine Bekanntmachung. Konkretere Notizen waren mir zu diesem Punkt nicht möglich.

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4. Beteiligung an der Instandsetzung eines asphaltierten Feldweges durch die Jagdgenossenschaft Adelshausen

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, handelt es sich bei dem zu sanierenden Feldweg um diesen. Gemäß eines erwähnten Grundsatzbeschlusses von 1989, übernimmt die Gemeinde in solchen Fällen 50 % der anfallenden Kosten. Um die Umsetzung des Vorhabens kümmert sich die antragstellende Jagdgenossenschaft. Die hier anfallenden Gesamt­kosten belaufen sich lt. Angebot auf 32.000 €. Der Gemeinderat war einstimmig für die Kostenbeteiligung.

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5. Ehemalige Hausmülldeponie Grillheim – Auftragsvergabe Detailuntersuchung

Über die notwendige Beprobung der ehemaligen Hausmülldeponie Grillheim wurde in der Sitzung vom 18.5. bereits beraten. In der Sitzung vom 15.5. entschied man bereits über die Auftragsvergabe für die ehemalige Hausmülldeponie Pobenhausen. Nun lagen für Grillheim 2 Angebote vor. Wobei auch hier das Angebot der Firma Georisk Augsburg den Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes entsprach. Der Sachverhalt war somit ähnlich der letzten Sitzung und so stimmte man ohne große Diskussion der Auftragsvergabe an Georisk zu.

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6. Antrag der Fraktion Freie Wähler – Friedhöfe Adelshausen und Pobenhausen

Im Antrag forderte man die gemeindliche Beseitigung der Stolperfallen, welche durch „aufstehende“ Waschbetonplatten des Weges vom Leichenhaus zur Kirche entstanden waren. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Höhe der Stolperfallen bei einer Begehung ermittelt wurden. Diese seien soweit im zu akzeptierenden Rahmen und man sehe keinen dringenden Handlungsbedarf. Ein Beschluss hierzu wurde nicht gefasst.

Für den Friedhof Pobenhausen sei ein durch die Gemeinde errichteter Brunnentrog zu hoch. Für die Bewässerung der Gräber müssten so die Gießkannen sehr hoch gehoben werden. Außerdem sei der Wasseranschluss noch ausstehend. Seitens der Verwaltung wurde angemerkt, dass sich gemäß einer Absprache vor Ort der Gartenbauverein Pobenhausen um den Wasseranschluss kümmern wollte. Gemeinderätin Brüderle warf ein, dass der Gartenbauverein einen Wasseranschluss ohne Unterstützung des Grundstückeigentümers, der Gemeinde Karlskron, nicht durchführen lassen kann. Der Verwaltung schien die ungünstige Höhe des Brunnentroges nicht bekannt gewesen zu sein, hatte man sich doch hier mit dem Gartenbauverein besprochen. Die Höhenkorrektur ließe sich zusammen mit den ausstehenden Pflasterarbeiten durchführen. Dem Beschluss, das technische Bauamt und gemeindlicher Bauhof unterstützen den Gartenbauverein Ziel der Fertigstellung des Vorhabens bis Aller­heiligen, wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

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6.1 Vorstellung des Pflanzplanes für den Friedhof Adelshausen

Vorweg: Es gab wirklich keinen Punkt 6.2

Der Pflanzplan für den Friedhof Adelshausen wurde aufgelegt. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass noch keine Angebote für die Umsetzung vorlägen und man im Herbst erneut versuche, Angebote zu erhalten. Gemeiderätin Brüderle führte an, dass es wichtig sei, den Pflanzplan in der Runde vorzustellen, weil darin auch eine mögliche Nutzungsänderung von Teilflächen enthalten sei. So sähe der Plan die Möglichkeit von „Baumgräbern“ und Urnengräbern vor. Ggf. notwendige Baumaßnahmen seinen noch vor Bepflanzung umzusetzen. Stefan Kumpf stellte klar, dass die notwendigen Fundamente für die möglichen Urnengräber bereits seit der Friedhofserweiterung vorhanden seien. Ob man da nun Erdgräber oder Urnengräber anlege, sei unerheblich. Einem Baumgrab stünde grundsätzlich nichts im Wege. Das Thema sei vor einigen Jahren bereits zur Friedhofserweiterung von Karlskron auf der Tagesordnung gestanden. Damals hatte der Gemeinderat die Thematik Baumgrab intensiv diskutiert und sich letztlich nicht für eine Umsetzung in Karlskron entschieden. Sollte sich ein ausreichendes Interesse bei den Adelshausener Bürgern zeigen, wäre das dort jederzeit möglich. Nachdrücklich forderte Brüderle, den Pflanzplan zu diskutieren, wobei andere Ratsmitglieder, wegen fehlender Umsetzungsangebote, keine Notwendigkeit einer weiteren Diskussion sahen. Einer Zwischenbemerkung war zu entnehmen, dass der Plan selbst bereits in einer vergangenen Sitzung besprochen wurde und hier schon die überarbeitete Version mit deutlich weniger Bepflanzung zu sehen sei. Bei der vorigen Fassung hatten die damaligen Ratsmitglieder bemängelt, dass die Bepflanzung sehr dicht sein und bereits nach kurzer Zeit ausgedünnt werden müsste.

So war man sich überwiegend einig, dass die Bepflanzung und eine Nutzungsänderung getrennt zu betrachten seien. Über die Details der Bepflanzung könne man wieder reden, wenn Angebote vorlägen. Eine Nutzungsänderung sollte vor allem auf entsprechendes Interesse bei den Bürgern begründet sein. Ein Beschluss zu diesem Punkt war nicht notwendig.

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7. Verkehrssicherungsmaßnahmen und Straßensanierungen

Der, den Gemeinderäten vorliegende Antrag, der Gemeinderätin Hedwig Brüderle wurde verlesen. Hierin wurde über diverse Stellen in Probfeld berichtet, an denen durch Sträucher die Sicht behindert wird bzw. die Nutzung des Radweges eingeschränkt sei. Es seien Rückschnitte einzufordern oder durch die Gemeinde vorzunehmen sowie die notwendige Säuberung des Gehwegs durchzuführen.

In der folgenden Diskussion stellte man fest, dass die Gemeinde keinesfalls eigenmächtig Rückschnitte auf Privatgelände durchführen könne. Die angeführten Stellen seien vorwiegend Privatgelände. Die Gemeindebereiche wären kürzlich überprüft und notwendige Rückschnitte vorgenommen worden. Man diskutierte auch darüber, was ein angemessener Zeitraum für einen eingeforderten Rückschnitt auf Privatgelände sei. Die betroffenen Stellen erscheinen mehr oder weniger regelmäßig in den Tagesordnungen und nicht alle Grundstückseigentümer würden selbstständig handeln. Im Wesentlichen handelt es sich immer um die Gleichen, die erst nach Aufforderung reagieren würden. Auch vergangene Klärungsgespräche mit den betreffenden Bürgern seinen langfristig nicht erfolgreich gewesen, obwohl man sich einsichtig zeigte.

Auch hier war kein Beschluss notwendig.

Solche Punkte tauchen immer wieder in den Gemeinderatssitzungen auf und die genannten Stellen betreffen tatsächlich immer wieder die gleichen Grundstückseigentümer. Schade, dass man hier regelmäßig behördlich tätig werden muss und man selbst dann nicht immer von einer Mängelbeseitigung ausgehen kann. Für die Gemeinde Karlskron bliebe letztlich nur der Klageweg zu beschreiten. Wobei das nur weitere Verzögerung und zusätzliche Kosten mit unklarem Ausgang verursachen würde.

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8. Sachstand zu Straßenreparaturarbeiten

Bürgermeister Kumpf verlas die durchgeführten Straßenreparaturarbeiten aus den Jahren 2018/19/20. Eine Mitschrift war nicht möglich, aber wer ein Schlagloch vor der Haustür hat, weiß ob es bereits repariert wurde. Von daher sollte die fehlende Information hier nicht zu tragisch sein. Den Ausführungen von Kumpf zu Folge, stehen diverse Reparaturarbeiten noch aus; einige wurde erst kurz vor der Sitzung noch ausgeführt.

Nachdem der Gehweg an der Hauptstraße (zwischen Gemeindeverwaltung und Bäckerei Fall) und dessen diverse Unebenheiten angesprochen wurde, verfestigten sich die Wortbeiträge zu diesem Thema. Der südlich der Hauptstraße liegende Gehweg würde größtenteils mit dem Neubau der Kindertagesstätte mitgemacht. Das Problem seien das Wurzelwerk der großen Bäume, welche an vielen Stellen die Pflastersteine anheben. So ergeben sich Unebenheiten bis hin zu richtigen Stolperstellen. Die Bäume wären so groß, dass sie kaum noch genügend Wasser bekommen könnten und daher teilweise in einem erbärmlichen Zustand seien. Man sollte sich überlegen bei der Errichtung von Straßenbepflanzung zukünftig auch die Ersatzpflanzung nach 20 Jahren in die Planungen einzubeziehen. Es kamen mehrere Wortmeldungen zu Flach- und Pfahlwurzlern, so wie Baumarten für Straßenrandbepflanzung. Auch wie viel „Lebensraum“ so ein Baum benötige wurde kurz erörtert.

Zusammenfassend könnte man formulieren: Das Problem ist erkannt; an einer Lösung muss noch gearbeitet werden.

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9. Beauftragung WipflerPlan zur Erstellung eines Jahres-LV für Straßenbau

Hier geht es darum, ein Leistungsverzeichnis für die Vergabe von Straßenreparaturen zu erstellen. Nach diesem Vorgehen handelt man bei uns schon lange. In dem Leistungsverzeichnis werden dann die Preise angefragt, die für z. B. Randsteine setzen, Schlaglöcher verfüllen etc. zu bezahlen sind. Gemäß den dann abgegebenen Angeboten wird ein Auftrag an eine anbietende Firma vergeben. Diese hat dann die nächsten Jahre (bislang waren es 3 Jahre) die entsprechenden Reparaturarbeiten auszuführen. Der Vorteil für die Gemeinde liegt darin, dann nicht für jedes zu reparierende Schlagloch, jede Rissausbesserung etc. ein extra Auftrag vergeben werden muss.

Gemäß dem Beschlussvorschlag soll das Leistungsverzeichnis durch die Firma WipflerPlan erstellt werden. WipflerPlan hat auch das letzte Leistungsverzeichnis zu Straßenreparaturen erstellt und es lägen alle notwendigen Unterlagen vor. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

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10. Abwasserkonzept der Zukunft – Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung

Unter die Benennung „Abwasserkonzept der Zukunft“ werden viele Einzelthemen zusammengefasst, die, falls es sich schöner darstellen lässt, dann auch wieder vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten sind. Die zum 1.7.2020 geänderten Abrechnungsmodalitäten und Gebühren zur Abwasserbeseitigung, welche am 25.5. im Haupt- und Finanzausschuss beraten und in der Sitzung vom 15.6. beschlossen wurden, wären so ein Fall. Hier hat man die Benennung „Abwasserkonzept der Zukunft“ weggelassen. Als Nächstes fällt die stufenweise Anbindung der Teichkläralagen Pobenhausen, Adelshausen, Aschelsried an die Zentralkläranlage in die Thematik. Ein ebenfalls anstehender Ausbau in Kombination mit einer Modernisierung der Zentralkläranlage wird uns dazu auch noch beschäftigen. In der Sachlage ist das dann auch wieder unerheblich. Denn sowohl die Zusammenlegung der Gebühren, als auch die Auflösung der Einzelkläranlagen, mit dem Erlöschen deren Wasserrechts, ist ein notwendiges, wie auch langfristig kostengünstigeres Gesamtpaket.

Soweit zum Exkurs und nun zurück zur Sitzung: Für die Anbindung der bestehenden Teichkläranlagen müssen Druckleitungen von den bestehenden Standorten zur Zentralkläranlage erstellt werden. Zu sehen war ein geplanter Verlauf der Druckleitung von der jetzigen Pobenhausener Anlage entlang des Fruchtheimer Graben, des Mittelgraben, des Schreinergraben, hin zur Straße Josephenburg und zur Zentralkläranlage (Bereich im BayernAtlas). Ob die Trassenführung bereits fest steht, oder noch variabel ist, entzieht sich meiner aktuellen Kenntnis. Da sich die Entwässerungsgräben aber im Besitz der Gemeinde befinden sollten, dürften diese Grundstücke einfach zu erreichen sein. Alles andere würde Verhandlungen mit Grundstückseigentümern nach sich ziehen. Für die Erstellung der Druckleitung gibt es aktuell Zuschüsse vom Freistaat, was ebenfalls ein Grund sein wird, dies als „eigenständiges“ Vorhaben zu betrachten. Mit eingeplant scheint bereits der Einspeisungspunkt für Adelshausen, da dies die nächste Teichkläranlage sein wird, bei der das Wasserrecht erlischt.

Für Auftragsvergabe der Baugrunduntersuchung lagen mehrere Angebote vor, wobei nur die Angebotssummen, zunächst nicht die Firmennamen genannt wurden. Offensichtlich war dies ein Punkt der nachfolgenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung. Die Angebotssummen bewegen sich von etwa 67.000 € bis zu 129.000 €. Die Auftragsvergabe an die KWE Tiefbau GmbH in Hohenwart 1) wurde dann einstimmig beschlossen.

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11. Seniorenbeauftragte/r der Gemeinde Karlskron

Hier handelte es sich um Information durch Bürgermeister Stefan Kumpf. Seit 2016 haben wir in der Gemeinde keine/n Seniorenbeauftragte/n mehr. Die Allgemeinheit ist aufgerufen, sich bei Interesse entweder beim Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung zu melden.

Die auszuführenden Aufgaben können durch die / den Stelleninhaber/in relativ frei definiert werden. Sofern sich eine längerfristige Tätigkeit abzeichnet, würden Schulungskosten durch die Gemeinde übernommen. Der Wohnort des / der Bewerber/in ist nicht erheblich und darf auch außerhalb unseres Gemeindebereichs liegen.

Eine Bekanntgabe dieses Gesuchs soll auch auf der Gemeindeseite erfolgen, was bis zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht der Fall war. Das Gesuch darf gerne geteilt werden. Ihr könnt auch gerne auf diesen Artikel, mein Facebook-Posting oder meinen Tweet verweisen.

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12. Glasfaseranbindung Rathaus und Grund- und Mittelschule

Der Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Karlskron sieht – Seite 46 & 284 – für den Glasfaseranschluss von Rathaus und Schule im Jahr 2021 eine Zuweisung in Höhe von 70.000 € vor. Ferner werden – Seite 47 – für das Jahr 2021 Kosten in Höhe von 100.000€ berücksichtigt. Die veranschlagten Tiefbaumaßnahmen für 2020 belaufen sich auf 10.000 € – Seite 215.

Der Anschluss von Rathaus und Schule an das Glasfasernetz soll über einen Anknüpfpunkt Hauptstraße – Ringstraße erfolgen. Bei diesem Anschluss soll die Glasfaser bis ins Rathaus und Schule gelegt werden (FTTH/FTTB) und nicht, wie bei unserem noch aktuellen Ausbauprogramm aus 2016 nur bis zum Verteilerkasten (FTTC). Die erwarteten Kosten für die Gemeinde Karlskron belaufen sich, dank eines neuen bayerischen Förderprogramms, auf 26.000 €. Auch dieses Mal soll die Gemeinde Karlskron wieder von der Firma IK-T aus Regensburg durch das Förderprogramm begleitet werden.

Ich erinnere mich, wie der Berater aus 2016 in einer ersten Vorstellung an den Gemeinderat die gemeindlich aufzubringenden Finanzmittel für den damaligen Breitbandausbau auf 1.200.000 € schätzte. Zum Schluss blieben für unsere Gemeinde weniger als 10.000 € Eigenanteil übrig; Peanuts. Man mag mir daher nachsehen, dass ich skeptisch bin und diesen Ausbau kritisch verfolgen werde. Zur Klarstellung sei erwähnt, dass ich einen Glasfaseranschluss – nicht nur – von Rathaus und Schule ausdrücklich begrüße; ich hätte mir einen solchen Ausbau für den gesamten Gemeindebereich bereits 2016 gewünscht. Vielleicht könnten wir die seit März 2020 gültige Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) nutzen um dieses Mal die gesamte Gemeinde auf einen gleichen und zukunftsfähigen Breitbandanschluss zu bringen? Die vergangenen Monate mit Covid-19 haben vielerorts gezeigt, wie wichtig eine stabile Internetverbindung mit einer Bandbreite ist, die noch vor Kurzem als hoffnungslos überdimensioniert betrachtet worden wäre.

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13. Anfragen und Mitteilungen

Umweltbeirat

Die Vertretung der Karlskroner Interessen im Umweltbeirat (GSB) in Ebenhausen-Werk vertritt seit je her der Bürgermeister. Nun ist es notwendig geworden, einen entsprechenden Vertreter zu benennen. Das Gremium entschied einstimmig, dass diese Aufgabe der 2. Bürgermeister, Kurt Bachhuber, übernehmen wird.

„Bahnerweiher“

Mit den gelockerten Corona-Einschränkungen und den wärmeren Temperaturen, wird auch der „Bahnerweiher“ bei Bofzheim wieder stärker frequentiert. Wie in den vergangenen Jahren auch kommt es zu Verschmutzungen der umliegenden Nutzflächen der Firma Schwab, als auch zu Behinderung durch parkende Autos auf der St 2049.
Bürgermeister Kumpf wies darauf hin, dass „die Polizei kontrolliert“. Der Erholungswunsch der Bürger sei absolut verständlich. Auch die Rasenanbauflächen böten eine willkommene Liegemöglichkeit, seinen aber bestenfalls durch die Firma Schwab geduldet. Kumpf betonte, dass die Gemeinde hier nicht zuständig sei und Passanten sich bei Behinderungen direkt an die Polizei wenden mögen.
Die folgende Diskussion über mögliche einzurichtende Parkplätze, Sinn und Unsinn zusätzlichen Schilder, StVO und Nicht-/Zulässigkeit von Parken, blieb ergebnislos.

Sitzungsniederschriften

Die Verwaltung nahm Stellung zu den, noch nicht veröffentlichten, aber bereits genehmigten, Niederschriften der Vergangenheit. Die Veröffentlichung wurde in der konstituierenden Sitzung des aktuellen Gemeinderates in die Geschäftsordnung aufgenommen. Herr Donaubauer informierte das Gremium, dass noch zu klären sei, wie detailliert eine solche Veröffentlichung erfolgen darf. Eine entsprechende Anfrage dazu sei bislang noch nicht beantwortet und ohne ausreichende Rechtssicherheit sollte die Gemeinde mit der Umsetzung des Geschäftsordungspunktes noch vorsichtig sein. Ein am 15. Juli erfolgendes Software-Update würde eine Verlinkung und Bereitstellung von Hintergrundinformationen vereinfachen.
Selbstverständlich sollte die Veröffentlichung von Niederschriften Rechtssicherheit aufweisen. Auch ist mir klar, dass die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen. Auch der Aufwand für eine verständliche Aufbereitung der Informationen vor einer Veröffentlichung ist nicht zu unterschätzen. Einfach mal in den Raum gestellt: In diesen Artikel habe ich von Start bis Veröffentlichung etwa 7 Stunden Arbeitszeit gesteckt; 9 Stunden, wenn man die Sitzung selbst einbezieht. Bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Geschäftsordnung sehr bald gegeben sind und wir die genehmigten Niederschriften zu den öffentlichen Sitzungen schnellstmöglich abrufen können!

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1) Eine Webseite der KWE Tiefbau GmbH konnte ich nicht finden, hier der Suchlink über DuckDuckGo. Ein möglicher Handelsregisterauszug zeigt Jahresabschlüsse bis ins Jahr 2006 zurück.

Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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19 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Juli. 2020”

  1. Hallo Hr. Schmidt, ihr Protokoll ist wie immer gut geschrieben Im Punkt 2.1 ist leider ein kleiner sachlicher Fehler. Das Baugebiet Straßäcker wird sich nach Westen und nicht nach Osten entwickeln. Die vormals geplante Umgehungsstraße lag im Westen und nicht im Osten von Fruchtheim. Da ich in Fruchtheim wohne weiss ich das und die Bauvoranfrage ist von mir. Wenn sie dazu was Wissen wollen können sie sich gerne an mich wenden. Gruß Franz Frei

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