Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dez. 2020

Lesedauer: 9 Minuten

Für die letzte Sitzung des Karlskroner Gemeinderates im Jahr 2020 stand die 1. Änderung des Bebauungsplans Strassäcker an. Das bedeutet die erste Änderung, noch bevor das erste Haus begonnen wurde zu bauen. Wie sich in der Darlegung der Details zeigte, handelt es sich eher um kleinere Anpassungen, welche nicht tief in die eigentliche Planung greifen. Auch der Antrag auf Erlass einer Ortsrandabrundungssatzung sorgte für ein wenig Diskussion, wie so mancher Bauwunsch in den vergangenen Jahren.

Gleich zu Beginn stellte Bürgermeister Kumpf klar, dass die Gemeinderatsitzung durchgeführt werden darf, auch wenn ab 21:00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Die zuständige Polizeiinspektion Schrobenhausen sei über die Sitzung informiert und sofern man sich nach 21:00 Uhr von der Sitzung direkt nach Hause begebe, verstoße man nicht gegen die Ausgangssperre.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2020

1.Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2020
2.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
2.1Bauleitplanung – 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr.37 „Straßäcker“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, nördlich der Staatsstraße 2044, südlich Fruchtheim; Aufstellungsbeschluss und Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB (Baugesetzbuch)
2.2Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl-Nr. 693 Gmkg Karlskron nördlich von Grillheim , westlich der Eicherstraße- Aufstellungsbeschluss
3.Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1Gemeinde Weichering- Bauleitplanung Nachbargemeinden- 3. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung Gewerbegebiet Weichering“,Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2Gemeinde Weichering Bauleitplanung Nachbargemeinden- Bebauungsplan „GE Weichering-Erweiterung mit Wertstoffhof und Teiländerung Bebauungsplan GE Weichering“, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
4.Feststellung der Jahresrechnung 2019
5.Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2019
6.Entlastung der Jahresrechnung 2019
7.Ehemalige Hausmülldeponien Grillheim und Pobenhausen – Auftragsvergabe Grundwassermessstellen
8.Jahresrückblick Bürgermeister und Fraktionssprecher
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2020
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2020

Gemeinderätin Froschmeir forderte noch eine Anmerkung in Bezug auf bestehende Gebäude auf dem Grundstück zum Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung unter Top 2.2 zu ergänzen. Die hier aufgegriffene Äußerung wurde in der Sitzung gemacht. In meiner Darstellung blieb sie unerwähnt, weil sie meiner Ansicht nach zum eigentlichen Sachverhalt keinen nennenswerten Bezug hatte. Frau Froschmeir scheint da anderer Meinung, was die Relevanz betrifft, und es gab keine Einwände zu der geforderten Ergänzung. Die Niederschrift – mit der ergänzten Anmerkung – zur öffentlichen Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 7.12.2020 wurde einstimmig genehmigt.

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2. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

2.1 Bauleitplanung – 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr.37 „Straßäcker“

Bevor ich zum Inhalt der Sitzung komme, muss ich noch meine Verwunderung über die verwendete Schreibweise des Baugebiets „Strassäcker“ zum Ausdruck bringen. Ich kann mich an die Sitzung, in der über die Namensgebung beschlossen wurde, erinnern, habe aber keine Notizen dazu. So merkte Gemeinderat D. Krammer damals an, dass die korrekte Schreibweise – nach aktuell gültiger Rechtschreibung – ein Doppel-s erfordere, da der vorausgehende Vokal „a“ kurz gesprochen wird. Die alte und bislang verwendete Schreibweise mit „ß“ sei zwar historisch betrachtet richtig, aber bei der zu erfolgenden Benennung möge man sich auch an die aktuell gültige Rechtschreibung halten. Herrn Krammers Aussage zur korrekten Schreibweise deckt sich mit der zugehörigen Rechtschreibregel des Duden Verlags. In der damaligen Sitzung wurde letztlich per Abstimmung über die Schreibweise „Strassäcker“ oder „Straßäcker“ entschieden. Soweit mich meine Erinnerung nicht trügt, viel die Entscheidung – nicht einstimmig – auf „Strassäcker“ und der Gemeinderat folgte somit den Vorgaben des Duden Verlags. Trotzdem wird auf Sitzungsladungen und weiteren Schriften „Strassäcker“ relativ durchgängig mit „ß“ geschrieben. Letztlich ließe sich das abschließend klären, würfe man einen Blick in die öffentliche Niederschrift, welche nur physikalisch im Rathaus verfügbar ist. Diesen Aufwand erspare ich mir zunächst und verwende ich hier im Blog überwiegend die korrekte Rechtschreibung nach Duden.

Hintergrund der diskutierten Änderung des Bebauungsplans „Strassäcker“ ist der Verkauf der Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgründstücke. Die Grundstücksverkäufe wurden gemäß der getätigten Aussagen, in einer nicht öffentlichen Sitzung besprochen und beschlossen. Die beiden Reihenhausgrundstücke gingen dabei offensichtlich an einen Bieter und das Mehrfamilienhausgrundstück an einen anderen. In detaillierteren Gesprächen mit den Gesellschaften, welche den Zuschlag erhielten, zeigen sich nun folgende Änderungswünsche:

  1. Für die Reihenhäuser sollen nun je 5, statt der vorgesehenen 4, Hauseinheiten errichtet werden dürfen. Das zugehörige Baufenster soll „leicht“ angepasst werden.
    Die vorgesehenen Carports an den Straßenseiten sollen nun bis auf 1,5 m an die Straße gebaut werden dürfen, statt der vorgesehenen 3 m.
    Das 3 Geschoss soll mit einem Satteldach zwischen 32° und 38°Dachneigung mit Dachgauben errichtet werden dürfen, statt eines vorgesehenen Terrassengeschosses.
    Zwischen den beiden Reihenhausgrundstücken soll eine Zentrale Pelletheizung errichtet werden, welche alle Hauseinheiten mit Wärmeenergie versorgt. Hierfür werden die Festsetzungen entsprechend angepasst.
  2. Für das Mehrfamilienhaus sollen nun bis zu 13 Wohneinheiten ermöglicht werden.
    Das geforderte Terrassengeschoss soll nicht mehr an allen Außenwänden um mindestens 60 cm eingerückt werden müssen. Stattdessen soll sich das Terrassengeschoss in der Fassadengestaltung deutlich vom Rest des Hauses abheben, um so eine optische Abgrenzung zu schaffen.

Eine weitere Änderung, die zur Abstimmung stand, ist die Ausführung der Doppelhäuser. Hier soll nun festgelegt werden, dass die beiden aneinandergrenzenden Bauwerke (Doppelhaushälften, Garagen, Carports etc.) „profilgleich“ auszuführen sind. Ein Versatz innerhalb der Baugrenzen um max. 0,5 m soll möglich sein.

Die Änderungen, welche den Gemeinderatsmitgliedern in detaillierter Ausführung zugänglich zu sein scheinen, wurde mit einer Gegenstimme angenommen. Die beschlossenen Änderungen sollen in den bestehenden Bebauungsplan eingearbeitet werden und als neuer Gesamtplan Gültigkeit erlangen. Der dann alte Plan in der Erstfassung verliert mit der neuen Fassung seine Gültigkeit. Dies scheint mir eine gute Idee, welche die Übersichtlichkeit für Bürger und Verwaltung erhöht.

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2.2 Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungssatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl-Nr. 693 Gmkg Karlskron nördlich von Grillheim , westlich der Eicherstraße- Aufstellungsbeschluss

Auf dem betroffenen Grundstück nähe Eicherstraße soll ein Wohnhaus errichtet werden. Der rechtsgültige Bebauungsplan zeigt die zugehörige Grundstücksfläche überwiegend als Außenbereich. Eine Bebauung des Außenbereichs ist nicht ohne Weiteres zulässig. Mit dem vorliegenden Antrag auf „Orts­abrundungs­satzung“ soll die Bebaubarkeit des Grundstücks sicher gestellt werden.

Die CLK Fraktion sah die Gefahr einer möglichen Ungleichbehandlung von Karlskroner Bürgern. Gemeinderätin Froschmeir verwies auf ein abgelehntes Baugesuch an anderer Stelle, welches sie als vergleichbare Situation betrachtet. Bürgermeister Kumpfs Auffassung nach verhält sich die aktuelle Sachlage anders und sei mit der von Froschmeir angedeuteten Lage keinesfalls vergleichbar. Gemeinderat Hagl verwies darauf, dass das Gremium sicher stellen müsse, dass alle Bürger in dieser Hinsicht wirklich gleich behandelt werden. Ferner möge man sich im Gemeinderat zum Ziel setzen, dass Karlskronern das Bauen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich ermöglicht würde. Karlskronern, die in Karlskron bleiben wollen, sollten dabei unterstützt werden.

In der Diskussion stellte man abschließend noch fest, dass die Kosten für die Aufstellung einer solchen Ortsabrundungssatzung durch den Antragsteller übernommen werden müssen. Der Aufstellungsbeschluss wurde ohne Gegenstimmen gefasst.

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3. Bauleitplanung Nachbargemeinden

Zu den beiden Tagesordnungspunkten 3.1 und 3.2 zur Bauleitplanung aus der Nachbargemeinde Weichering stelle der Gemeinderat jeweils einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron hierdurch nicht in ihren Belangen betroffen ist.

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4. / 5. / 6. Jahresrechnung und Haushaltsüberschreitungen 2019

Die Jahresrechnung 2019 wurde einstimmig festgestellt, die Haushaltüberschreitungen 2019 einstimmig genehmigt und die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 einstimmig erteilt.

Die detaillierte Jahresrechnung lag den Gremiumsmitgliedern offensichtlich vor. Eine Diskussion oder nähre Erläuterungen dazu gab es im öffentlichen Teil der Sitzung nicht. Stefan Kumpf bekräftigte abermals seinen Wunsch zur Einrichtung eines Waldkindergartens. Hierzu gab es 2019 einige Diskussionen in den öffentlichen Sitzungen. Nach Ansicht des Bürgermeisters sei eine solche Einrichtung sehr kostengünstig zu schaffen. Bislang habe sich leider noch kein Personal für ein solches Vorhaben finden lassen.

Den bislang getätigten Aussagen bzgl. der einfachen Errichtung eines Waldkindergartens kann ich nicht ganz folgen. Ich habe keine Kinder in entsprechendem Alter und habe mich daher nicht eindringlich mit den Tiefen der Thematik befasst. Aus Gesprächen mit Eltern mit Kindern in entsprechenden Alter zeigten sich einige konkretere Eindrücke zu Waldkindergärten. Sollte man die Vorstellung haben, einen Bauwagen neben einem Waldstück zu platzieren und damit sei die Sache erledigt, liegt man jedenfalls falsch. Bei extremem Wetter reicht ein solcher Bauwagen nicht aus, hierfür müsste ein geeigneter Gruppenraum zur Verfügung stehen. Unabdingbar sind sicherlich auch sanitäre Einrichtungen, denn ein „Donnerbalken“ würde wohl kaum in die Nähe von Hygiene kommen. So ganz ohne Stromanschluss wird es dann sicher auch nicht funktionieren und das Personal einer solchen Kindertagesstätte muss ganz sicher auch über eine Art Büroräume verfügen. Wälder befinden sich üblicherweise nicht in nächster Ortsnähe. So kann ich mir vorstellen, dass die ersten 100 T€ gut und gerne für die infrastrukturelle Erschließung fällig werden. Eine kurze Suche im Netz ergab, dass ein Bauwagen mit 2,2 m * 3,7 m Platz für 6 Personen bietet. Ein solcher Bauwagen kostet neu etwa 5000 €. Wenn ich von einer Gruppenstärke von 10 Kindern und 2 Erwachsenen ausgehe und davon, dass auch Bürofläche vor Ort notwendig ist, benötigten wir hier schon 3 solcher Wägen. Die Ausstattung selbst dürfte in dieser Preisklasse eher spartanisch und wenig kindgerecht ausfallen. Eine daraus resultierende Verdopplung des Kaupreises sollte realistisch sein. Ich vermute, dass mindestens 30.000 € hier in Summe fällig werden könnten. Für das angedachte Grundstück einer solchen Einrichtung, halte ich daher die öfter verlautbarte Gesamtsumme von 100.000 € für herausragend optimistisch. Diese Summe sollte kaum für die Erschließung selbst reichen. Einen Waldkindergarten in unserer Gemeinde würde trotzdem für sehr bereichernd halten. Immerhin werden wir die Kapazitäten unserer Kindertagestätten weiter ausbauen müssen.

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7. Ehemalige Hausmülldeponien Grillheim und Pobenhausen – Auftragsvergabe Grundwassermessstellen

Hier ging es um eine Auftragserweiterung für die Untersuchung der ehemaligen Hausmülldeponien in Grillheim und Pobenhausen. Für Grillheim wurde der Auftrag um Grundwasserpumpversuche inclusive Beprobung um 700 € erweitert. Für die ehemalige Deponie in Pobenhausen sollen Grundwassermessstellen eingerichtet werden und die Auftragssumme wurde um 3000 € erweitert. Die Vergabe wurde im Vorfeld mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung (GAB) abgeklärt. Der Beschluss zur Auftragserweiterung war einstimmig.

Dieses Thema begleitet den aktuellen Gemeinderat von Beginn an. Am 5. Mai 2020 wurde noch vom alten Gemeinderat beschlossen, den Zuschussvertrag mit der GAB abzuschließen, welche die Kosten ab 76.000 € hiermit übernehmen wird; daher auch die vorher erwähnte Abklärung zur Auftragserweiterung. Am 15. Juni 2020 erfolgte die Auftragsvergabe für Pobenhausen und am 6. Juli 2020 für Grillheim, jeweils an die Firma Georisk Augsburg. Bürgermeister Kumpf rechnet, so war aus seinen Worten zu schließen, mit keinen Problemen an den beiden ehemaligen Deponien. Man wisse zwar nie so genau, was in solchen Orten alles lauere doch die bisherigen Daten lassen nicht auf Gefahren für die Umwelt schließen.

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8. Jahresrückblick Bürgermeister und Fraktionssprecher

Anstelle der einzelnen Ansprachen der Fraktionssprecher hatte man sich in den Fraktionen darauf geeinigt, dass der 2. Bürgermeister Kurt Bachhuber für alle spräche. Gut vorbereitet ging Bachhuber ans Rednerpult und trug seine 2-seitige Rede souverän vor. Er dankte allen, welchen man an solcher Stelle dankt. Alles in allem eine sehr gute Rede ohne herausstechende Besonderheiten. Meiner Meinung nach allemal besser, wie es in den letzten Jahren gehandhabt wurde und die gleichen Aussagen von jedem Fraktionssprecher mehr oder weniger wiedergekäut wurden. Der Weihnachtsrückblick ist nicht unbedingt der Zeitpunkt für Vorwürfe oder Angriffe auf politische Gegner. In einer Kommune sollte die Politik auch viel mehr auf ein ordentliches Miteinander achten. Genau das traf Kurt Bachhuber mit seiner Rede.

Bürgermeister Kumpf ging in seinem Jahresrückblick auf einige Ereignisse des Jahres 2020 ein. Vor allem dankte er allen Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Kommunalwahl. Allein die Bereitschaft, sich als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat für das Wohl der Bürger zu engagieren, verdiene Anerkennung. In einem Nebensatz erwähnte er auch auf die offenen Unstimmigkeiten in der konstituierenden Sitzung vom 11. Mai 2020, welche man inzwischen beilegen konnte und das Gremium seinen Weg gefunden habe. Über die Verdoppelung der nicht öffentlichen Beschlüsse gegenüber 2019 auf nun 82 sei er nicht besonders glücklich. Er bevorzuge möglichst viel in der öffentlichen Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen, weil damit für die Bürger mehr Einblick gegeben sei. Eine Vielzahl dieser nicht öffentlichen Beschlüsse seien auf Grundstücksverkäufe und Personalangelegenheiten zurückzuführen, welche eben nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert werden dürften. Kumpf nannte auch den Supermarkt, das Gewerbegebiet Brautlach III, den begonnen Bau der Kindertagesstätte und die Fertigstellung des Baugebiets Strassäcker. Alles das habe man trotz Corona schaffen können, wenn auch oft nicht in einem Umfang wie sonst üblich. Für 2021 stellte er eine Überarbeitung der Gemeindehomepage in Aussicht, welche immer wieder – auch hier im Blog – für Kritik sorgt. Überhaupt würde 2021 das Thema Digitalisierung wieder auf den Tisch kommen. Die abschließenden Wünsche auf ein besinnliches Fest und einen guten Rutsch fehlten natürlich nicht.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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