Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 29. März 2021

Lesedauer: 17 Minuten

Gemeinderat Gerhard Hagl wurde in der Sitzung ziemlich überraschend als Breitband­referent für die Gemeinde Karlskron benannt. Eine zukunftsfähige Internet­versorgung im Gemeindebereich kam als Stroh­feuer­thema in den letzten Jahren immer wieder auf. In einigen Abschlussreden der vergangenen Jahre hatte der Bürgermeister angekündigt, dass uns das Thema Internet im Folgejahr beschäftigen würde. Nun scheint man sich ein wenig ernsthafter dem Thema widmen zu wollen. Für Diskussion sorgte der Antrag auf Erlass einer Einbeziehungs­satzung in Adelshausen. Zwar möchte man Ortsansässigen einen Bau grundsätzlich ermöglichen, aber immer wieder kommen Bedenken, einen Präzedenzfall zu schaffen und damit unerwünschte Auswirkungen auf andere Gemeinde­bereich zu haben. Im Punkt Anfragen und Mitteilungen konzentrierte sich die Diskussion dann auf die Corona­situation und in welchen Bereichen der Gemeinde­zuständigkeit die aktuell omnipräsenten Selbsttests durchgeführt werden.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 29.3.2021

1.Genehmigung der Niederschrift vom 08.03.2021
2.Bauangelegenheiten
2.1Tekturantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Mistlager sowie Heulager, Bauort: Fl-Nr.96 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.29, Adelshausen
2.2Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.508/19 Gmkg Pobenhausen, Apianstr.14, Pobenhausen 
2.3Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bauort. Fl-Nr.316/4 Gmkg Karlskron, Ringstr.33, Karlskron
2.4Bauantrag zum Anbau eines Carports an die vorhandene Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.447/14 Gmkg Karlskron, Riedelstr.14, Mändlfeld
2.5Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.2175/1 Gmkg Adelshausen, nähe Dorfstraße, Aschelsried
2.6Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Bauort: Fl-Nr.493 Gmkg Karlskron, Riedelstr.41, Mändlfeld
2.7Bauantrag zum Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus zur Erweiterung der bestehenden Wohneinheit, Bauort:Fl-Nr.764 Gmkg Karlskron, Rainweg 39, Grillheim
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung-1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.37 „Strassäcker“-Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 u.3 i.V.m. § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB-Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss
3.2Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl-Nr.124 Gmkg Adelshausen, Nähe Siedlungsstraße, Adelshausen
4.Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte – Erhebung einer Sonderumlage „Museumsdepot“
5.Antrag SV Karlskron e.V. auf gemeindlichen Zuschuss zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände
6.Antrag der SPD-, Bündnis90/DieGrünen- und CLK-Fraktion: Konzept zur Breitbandversorgung in Karlskron
7.Antrag der SPD-, Bündnis90/DieGrünen-, CLK- und FW-Fraktion: Erstellung eines Energiekonzeptes
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 29.3.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2021

Zum Sitzungsbeginn waren 13 Gemeinderät:innen und der Bürgermeister anwesend. Ein Ratsmitglied traf verspätet hinzu und die beiden anderen hatten sich entschuldigt. Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 8.3.20212) mit 14:0 Stimmen genehmigt.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Tekturantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Mistlager sowie Heulager, Bauort: Fl-Nr.96 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.29, Adelshausen

Der zugehörige Antrag auf den Neubau wurde in der Sitzung vom 7.9.2020 ohne nennenswerte Diskussion befürwortet3). Die zugehörige Genehmigung des Landratsamtes wurde gem. den verlesenen Informationen am 3.3.2021 erteilt. Der nun zur Diskussion stehende Tekturantrag ergibt sich aus geänderten Förderbedingungen, so Bürgermeister Kumpf. Um die geänderten Bedingungen zu erfüllen, ist nun geplant, einen Teil des Stallvordachs nicht zu errichten. Hieraus ergibt sich eine „Laufhoffläche“ von 60 m². Der Gemeinderat stimmte der Änderung zu.

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2.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.508/19 Gmkg Pobenhausen, Apianstr.14, Pobenhausen

Der ursprüngliche Bebauungsplan, in dessen Bereich das Grundstück4) fällt, wurde durch den Gemeinderatsbeschluss vom 18.1.202110) aufgehoben. Die nach Aufhebung geltenden allgemeinen Bauvorschriften werden eingehalten und der Gemeinderat stimmte ohne Gegenstimmen zu, nachdem es keine Fragen zum Punkt gab.

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2.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bauort. Fl-Nr.316/4 Gmkg Karlskron, Ringstr.33, Karlskron

Zum Neubau des Einfamilienhauses gab es eine kurze Erläuterung, welcher ich nicht folgen konnte. Mir scheint, als würden Teile der vorhandenen Gebäude abgerissen und ein Neubau errichtet. Die Skizze, die kurz auflag, zeigte nur wenig Veränderung zum Bestand. So konnte ich hierzu keine eigene Skizze anfertigen. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und gab auch hier einstimmig seine Zustimmung.

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2.4 Bauantrag zum Anbau eines Carports an die vorhandene Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.447/14 Gmkg Karlskron, Riedelstr.14, Mändlfeld

Es ist geplant, ein Carport an eine bestehende Garage anzubauen5). Das Grundstück befindet sich nach dem gültigen Flächennutzungsplan6) im Außenbereich mit einer möglichen Bebauung nach Donaumoosrichtlinien.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan Mändlfeld 6)

Gemeinderat Hagl war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Betroffenheit ausgeschlossen. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und die Zustimmung fiel auch hier einstimmig aus.

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2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.2175/1 Gmkg Adelshausen, nähe Dorfstraße, Aschelsried

Das Grundstück des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan7) für Adelshausen als dörfliches Mischgebiet gekennzeichnet. Warum man hier einen Vorbescheid beantragt und nicht gleich einen Bauantrag einreicht wird, konnte ich der Diskussion nicht entnehmen.

Der schmale Grundstücksstreifen am südlichen Ende des betroffenen Grundstücks befindet sich in Gemeindebesitz. Hier verlief ehemals ein Bach und es ergab sich eine kurze Seiten­diskussion zu diesem Grundstück. Die Zufahrt zum Baugrundstück wird über die Dorfstraße erfolgen, so folgerte man jedenfalls aus der geplanten Lage der Doppelgarage8). Damit ist das Gemeinde­grundstück vom Bauvorhaben nicht betroffen, bzw. ein Wegerecht wird nicht notwendig sein. Auch hier war die Abstimmung ohne Gegenstimmen und der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu dem Vorbescheid.

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2.6 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Bauort: Fl-Nr.493 Gmkg Karlskron, Riedelstr.41, Mändlfeld

Wie schon der Antrag aus 2.4 liegt auch dieses Grundstück nach dem gültigen Flächennutzungsplan6) im Außen­bereich mit einer in Teilen möglichen Bebauung nach Donaumoos­richtlinien.

Der nun zu verlängernde Vorbescheid wurde am 8.7.2016 genehmigt, so Bürgermeister Kumpf. Wie dem Flächen­nutzungsplan zu entnehmen ist, hatte man 2006 noch angedacht, über dieses Grundstück eine mögliche Straßen­trasse zu legen. Eine solche Trassen­führung und damit potenzielle Entlastung der Kramerstraße, scheint mir mit dem 2016 genehmigten Vorbescheid nicht mehr realisierbar. Wie bei jeder anderen Verlängerung von Vorbescheiden (soweit ich das bislang verfolgen konnte), wurde auch hier einstimmig für die Verlängerung (bis 8.7.2023) votiert.

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2.7 Bauantrag zum Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus zur Erweiterung der bestehenden Wohneinheit, Bauort:Fl-Nr.764 Gmkg Karlskron, Rainweg 39, Grillheim

Auch dieser Bauantrag bedurfte keiner tieferen Diskussion und die Zustimmung erfolgte ohne Gegen­stimmen. Aus der Zuhörerreihe wirkte lediglich die Lage der zu errichtenden Bauten9) etwas befremdlich, weil das aktuelle Luftbild an den entsprechenden Stellen bereits Gebäude zeigt, die denen des Bauantrags verblüffend ähneln. Da es offensichtlich keine Einwände zum Bau gibt, mag eine nachträgliche Genehmigung aus Laiensicht als akzeptabel betrachtet werden.

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3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

3.1 Bauleitplanung -1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.37 „Strassäcker“-Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 2 u.3 i.V.m. § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB-Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss

Die Änderungen zum Bebauungsplan wurden in der Sitzung von 16.12.202011) beraten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kamen einige Rück­meldungen. Von den verlesenen Einwänden betrachte ich zwei als nennenswert.

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen brachte Bedenken bzgl., des Abstands der Carports an den Reihen­häusern zur Straße an. Die geplanten 1,5 m werden als zu gering erachtet und man möge im Sinn der Verkehrs­sicherheit den Abstand bei den ursprünglich angesetzten 3 m belassen. Der Gemeinderat beriet zum Einwand, betrachtet die 1,5 m jedoch weiterhin als ausreichend. Im Bebauungs­plan soll der Hinweis ergänzt werden, dass die Carports ohne umfassende Wände zu errichten sind. So bleibt die freie Sicht auf die Straße erhalten und eine Gefährdung des vorbeilaufenden Verkehrs sei nicht zu befürchten.

Seitens der Bundeswehr kam der übliche Einwand, dass sich das Baugebiet im Einflug­bereich des Flughafens Manching befindet und Kräne über einer bestimmten Höhe bei der zuständigen Stelle zu genehmigen seien. Hierzu gab es eine kleine Anekdote von Gemeinderat Doppler. Er berichtete, dass er vergeblich die Anmeldung bzw. Genehmigung eines Krans angestrebt hatte. Alle angefragten Stellen der Bundeswehr, offensichtlich auch jene, die beim Einwand der Bundeswehr als zuständig aufgeführt sind, lehnten eine Zuständigkeit ab. Nachdem Doppler alle Möglichkeiten der Anzeige eines Baukrans ausgeschöpft hatte, gab er das Ansinnen, einen Passierschein A3812) zu erhalten, auf. Einen Hinweis zur Krananmeldung gem. dem Bundeswehreinwand ist offensichtlich schon im Bebauungsplan aufgenommen. Eine weitere Anpassung scheint nicht notwendig.

Der Satzungsbeschluss zur 1 Änderung des Baubauungsplans Strassäcker erfolgte einstimmig.

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3.2 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl-Nr.124 Gmkg Adelshausen, Nähe Siedlungsstraße, Adelshausen

Mit der Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Bauleitpläne und Städtebauliche Satzungen26)

Der Flächennutzungsplan13) zeigt die im Antrag genannte Fläche von 2321 m² als Außenbereich. Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilien­häusern mit (Doppel?)Garage14), wobei der / die Antragsteller:in zwei Varianten in Erwägung zieht.

Gemeinderat Hagl brachte seine grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben zum Ausdruck. Er gab jedoch zu bedenken, dass mit der angedachten Bebauung ein weiteres Haus im Nachgang auf der nördlichen Grundstücks­seite Platz finden könnte. So wäre es vorstellbar, dass es sich bei den geplanten Einfamilien­häusern um eine Bebauung in zweiter und dritter Reihe handelt, wobei die erste Reihe noch unbebaut bleibt. Nach Meinung Hagls sollte, sofern ein solches Vorgehen geplant ist, dies bereits jetzt entsprechend beantragt werden. Gemeinderat Hagl argumentierte, dass es im Gemeinde­bereich bereits aus Sicht des Bürgers ähnliche Fälle gäbe und hier äußerst schwer die Unterschiede in den Fällen erklärt werden könnten. In der dazugehörigen Diskussion stelle das Gremium fest, dass man zu bebauende Flächen in einer Einbeziehungs­satzung durchaus festlegen könnte und diese auf den Bereich beschränken, an dem die Häuser angedacht sind. Geschäftsführer Donaubauer bestätigte dies und stellte klar, dass Einbeziehungs­satzungen auch durch weitere Beschlüsse geändert werden können.

Auf Anfrage erklärte Kumpf, dass er mit den Grundstücks­eigentümern der angrenzenden Grundstücke Fl-Nr.124/1 und Fl-Nr.124/2 Kontakt aufgenommen hätte, diese jedoch aktuell keinen Bau auf diesen Grundstücken in Erwägung zögen. Eine Überplanung der gesamten Fläche, wie offensichtlich vom Bauausschuss angedacht, könne somit nicht stattfinden.

Die Eröffnung eines Bauleitplan­verfahrens wurde, wie beantragt, durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die entstehenden Kosten für dieses Bauleitplan­verfahren sind vom Grundstück­seigentümer zu tragen.

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4. Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte – Erhebung einer Sonderumlage „Museumsdepot“

Das Thema wurde in der Sitzung vom 16.11.2020 bereits von Gemeinderätin Brüderle angesprochen15). Ein konkretes Bild ließ sich zum damaligen Zeitpunkt aus der Zuhörerreihe nicht gewinnen. Der Diskussion wäre damals nur mit mehr Hintergrundwissen zu folgen gewesen.

Die Stiftung Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte16) nutzt aktuell die ehemalige Saatgut­reinigung­sanlage in Karlshuld als Depot. Die Gemeinde Karlshuld ist im Besitz des Gebäudes und plant hierfür eine andere Verwendung. Aus diesem Grund müssen die eingelagerten Gegenstände umgelagert werden. Diese Umlagerung soll mit einer genaueren Sichtung und Erfassung einhergehen. Final ist geplant, einen Depot­neubau am Haus im Moos zu errichten. Ein Zwischen­lager sei vorhanden, so die in der Sitzung erteilte Auskunft. Die Finanzierung eines Depot­neubaus soll durch je 7 jährliche Sonder­umlagen der Stifter in folgender Höhe gesichert werden:

Bezirk Oberbayern150.000 €
Landkreis Neuburg Schrobenhausen150.000 €
Gemeinde Karlshuld29.000 €
Gemeinde Karlskron22.000 €
Gemeinde Königsmoos22.000 €
Geplante jährliche Sonderumlage der Stifter

Diese Sonderumlage, so wurde von der Verwaltung bestätigt, ist bereits im Haushaltsplan der Gemeinde Karlskron abgebildet. Der Gemeinderat beschloss die Entrichtung der Umlage einstimmig.

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5. Antrag SV Karlskron e.V. auf gemeindlichen Zuschuss zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände

Der SV Karlskron plant eine Umrüstung der Flutlichtanlage des Sportplatzes auf LED-Technik. Die Umrüstung wird voraussichtlich 54 T€ kosten und der SV Karlskron beantragt einen gemeindlichen Zuschuss.

Da es sich durch die daraus resultierende Energie­einsparung um eine rentierliche Investition handelt, sieht der Gemeinderats­beschluss statt der sonst gewährten 25 % hier eine Höhe von 20 % der entstehenden Kosten, jedoch eine Höchstsumme von 10800 € vor. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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6. Antrag der SPD-, Bündnis90/DieGrünen- und CLK-Fraktion: Konzept zur Breitbandversorgung in Karlskron

Nach der Antragsverlesung, deren Wortlaut mir nicht vorliegt (Nachtrag vom 4.4.21: Antrag wurde von der SPD Fraktion in einem Facebook-Posting27) veröffentlicht), schlug Bürgermeister Kumpf vor, der Berater der IK-T GmbH17) solle dem Gemeinderat in einer der folgenden Sitzungen den „Masterplan“ vorstellen. Dann könne man beraten, wie man bei diesem Thema weiter vorgehen wolle. Ferner schlug Kumpf vor, einen Breitband­referenten für die Gemeinde Karlskron zu benennen und nannte Gemeinderat Hagl als möglichen Kandidaten. Eine Nachfrage zu weiteren Kandidatenvorschlägen brachte keine zusätzlichen Nominierungen.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für Gerhard Hagl als Breitband­referenten. Hagl ist Verwaltungs­­beamter bei der Stadt Ingolstadt im Amt für Informations- und Datenverarbeitung. Er ist dort seit über 20 Jahren für die aktive und passive Netzwerk­technik zuständig. Hierzu zählt nicht nur die Stadtverwaltung selbst, sondern auch alle angeschlossenen Einrichtungen, wie z. B. die Schulen und Kindertageseinrichtungen. In der Zeit seiner Zuständigkeit wurden im Stadtbereich Ingolstadt mehr als 100 km Glasfaserleitungen verlegt.

Das Thema Breitband ist seit dem gescheiterten Versuch, ein gemeinde­eigenes Glasfasernetz zu errichten, in meinen näheren Fokus gerückt. Das Thema war der Grund dafür, dass ich seither regelmäßig als Zuhörer die öffentlichen Gemeinderats­sitzungen verfolge und so mehr und mehr auch Einblick in die weiteren Gemeinde­themen erhalten habe. Die kurze Abhandlung des Tages­ordnungs­punktes bei dieser Sitzung lies mich in einigen Aussagen verwundert aufhorchen. So kann ich mich nicht erinnern, dass der Gemeinderat jemals über die Erstellung eines Masterplans zum Breitband­ausbau beraten hätte. Wie dann jemand einen solchen Masterplan für Karlskron erklären solle, wenn er doch nicht beauftragt wurde, muss ich mich schon fragen.

Noch mehr wundern muss ich mich darüber, dass man über einen Breitband­ausbau in der Gemeinde erst beraten wolle. Die Förder­fortschritts­tabelle des Bayerischen Breitbandzentrums18) zeigt, dass sich die Gemeinde Karlskron seit 2020 im Förder­verfahren gemäß der bayerischen Gigabitförderung18) befindet. Ganz offensichtlich hat sich die Gemeinde Karlskron bereits für eine Richtung entschieden. Zwar lässt sich sicherlich noch über Einzelheiten beraten, aber dass ein Glasfaser­ausbau des Gemeinde­gebiets angestrebt und durch die IK-T GmbH beraten wird, ist durch die Veröffentlichungen der Bestandsaufnahme und der Markterkundung19), welche im August 2020 durchgeführt wurden, eindeutig belegt.

Den angestrebten Breitbandausbau des Gemeinde­gebietes kann ich grundsätzlich nur begrüßen. Die anhaltende Pandemie und die verlängerte Empfehlung der Bundesregierung zu „Homeoffice“20) zeigen sehr deutlich die Notwendigkeit einer gut ausgebauten Internet­verbindung auch für Privathaushalte. Band­breiten, die noch vor wenigen Jahren hätten als überdimensioniert angesehen werden können, sind nun das Maß der Dinge. Steigende Nutzung von Cloud-Diensten im beruflichen und privaten Umfeld erfordern eine stabile Verbindung rund um die Uhr. Das ZDF berichtete im Juli 202021) und erneut im Januar 202121), dass ein Arbeiten von zu Hause nach der Pandemie in einem höheren Maß als zuvor zu erwarten ist. Wenn Karlskron weiterhin für Kleinbetriebe und Familien attraktiv bleiben möchte, dann muss über die Internet­versorgung im Gemeinderat beraten werden, um die Grundlagen hierfür zu schaffen. Ein Wer braucht sowas?22) ist jetzt mehr fehl am Platz denn je.

In welchem finanziellen Rahmen die Gemeinde Karlskron einen solchen Ausbau finanzieren kann und über welchen Zeitraum ein solcher Ausbau umgesetzt werden kann, muss geklärt werden. Die Förder­bedingungen durch den Freistaat Bayern stehen aktuell günstig und Karlskron sollte die Chance auf einen wirklich zukunfts­fähigen Glasfaser­ausbau nicht ungenutzt verstreichen lassen. Eine Glasfaser­erschließung aller Gebäude im Gemeinde­bereich würde nicht ein erneutes Mal bedeuten, dass nach dem Ausbau doch nur vor dem Ausbau ist. Nicht zuletzt stand ein Vorantreiben des Breitband­ausbaus klar und deutlich im Wahl­programm 2020 der CSU Fraktion Karlskron. Der vorliegende Antrag auf ein Konzept zur Breitband­versorgung wurde durch die SPD, Grünen und CLK Fraktionen eingereicht. Man kann somit zusammen­fassend feststellen, dass sich die Mehrheit der Fraktionen im Gemeinderat Karlskron ganz klar pro Breitband positioniert hat.

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7. Antrag der SPD-, Bündnis90/DieGrünen-, CLK- und FW-Fraktion: Erstellung eines Energiekonzeptes

Auch dieser Antrag ist in seiner Ausformulierung der Öffentlichkeit nicht zugänglich (Nachtrag vom 4.4.21: Antrag wurde von der SPD Fraktion in einem Facebook-Posting27) veröffentlicht). Im Wesentlichen wird die Verwaltung angefragt offen zu legen, was bzgl. Energie­einsparung bereits getan wurde und was noch erfolgen soll. Bürgermeister Kumpf informierte hierzu über den Abschlussbericht vom 22.6.2016, einer Energie­untersuchung der TH Ingolstadt – Fakultät Maschinenbau. Dunkel vermag ich mich an die Information zur Beauftragung dieses Berichts erinnern. Eine Information im Gemeinderat zum Abschluss dieser Arbeit liegt außerhalb meines Wissensstandes.

Gegenstand der Untersuchung waren neben Karlskron noch andere Gemeinden und Einrichtungen. So klickte Stefan Kumpf zügig durch die einzelnen Folien und verharrte mit Erklärungen nur an einigen Punkten. Die Umrüstung der Straßen­beleuchtung hätte zwar ein Einspar­potenzial von 35 MWh bzw. 1,4 Mio€, doch die notwendigen Investitionen würden eine flächendeckende Umrüstung ausschließen. So würden lediglich neue Leuchten und ggf. Ersatz mit LED errichtet. In seinen Erklärungen verwies der Bürgermeister immer wieder auf entsprechende Beschlüsse aus der Vergangenheit und stellte den Zusammenhang mit dieser Energie­untersuchung her. So sei der Ersatz der Umwälz­pumpen in der Schule durch energiesparende Modelle ein Ergebnis aus dem Bericht. Auch eine Errichtung einer Solaranlage auf dem Schuldach könnte sich in 8,4 Jahren rechnen, so Kumpf. Zusätzlich würden die Ergebnisse der Energieuntersuchung in die Planung der Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage einfließen. Auch hier würden bereits bei Ersatz­vornahmen energiesparende Pumpen eingesetzt. Vieles wäre aber mit der noch vorhandenen Technik nicht umsetzbar. Der Bürgermeister machte klar, dass vieles bereits im täglichen Geschäft der Verwaltung ihre Umsetzung gefunden habe. Dass hier zu jeder Kleinigkeit eine Information an den Gemeinderat ginge, wäre einerseits nicht zwingend notwendig und andererseits gelegentlich auch einfach im Tagesgeschäft untergegangen.

Gemäß dem Antrag der Fraktionen wurde die Verwaltung mit der Ermittlung des Energieverbrauchs und möglichen Einspar­potenzials beauftragt. Die Beauftragung erfolgte mit einer Gegenstimme.

Ich hatte nicht den Eindruck, dass die Mehrheit der Gemeinderät:innen den vorgelegten Bericht aus 2016 kannte. Bei den neu hinzugewählten Mitgliedern im Rat ist das wenig verwunderlich; sind sie doch erst seit einem Jahr im Amt. Wären sich die „alten Hasen“ des Berichts bewusst gewesen, hätte man dann einen solchen Antrag überhaupt formuliert? Über die Jahre als Zuhörer konnte ich schon einige gestartete Initiativen beobachten, die dann gemächlich vom Sand der Zeit überdeckt und nur durch einen kleinen Sturm wieder hervorgebracht wurden. An einige Themen meiner ersten Zuhörer­jahre vermag ich mich auch nur zu erinnern, wenn ein Thema wieder hoch­kommt. Im beruflichen Kontext befasse ich mich ebenfalls mit Informationsmanagement und wie man Mitarbeiter:innen stets mit dem aktuellen Stand der Dinge versorgt. Zwar haben wir auch hier noch nicht einen Zustand erreicht, der für mich als wünschenswert zu erachten wäre, aber wir sind ganz gut im aktuellen Jahrtausend angekommen. Von diesem Zustand ist man in der kommunalen Verwaltung noch weit entfernt, was nicht immer an den kommunalen Verwaltungen selbst liegt und auch nicht als Karlskron spezifisches Problem zu betrachten ist. Oftmals machen den willigen Verwaltungs­mitarbeiter:innen die langsamen Mühlen der Bürokratie einen Strich durch die Rechnung. Selbst die sinnvolle und wichtige DSGVO blockiert immer wieder eine effektive Digitalisierung. Mangels Zugang habe ich keine Vorstellung, wie das in Karlskron angeschaffte Ratsinformations­system im Detail aussieht. So kann ich auch nicht beurteilen, wie über­sichtlich, nach­vollziehbar und auch auffindbar solche Informationen verfügbar sind. Es bleibt zu hoffen, dass man sich hier nicht auf ein vergleichbar schlechtes Backend stützen muss, wie es beim gemeindlichen Internet­auftritt der Fall zu sein scheint2).

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8. Anfragen und Mitteilungen

Wie inzwischen üblich geworden, gab es bei Anfragen und Mitteilungen einen kurzen Überblick zu den aktuellen Corona­zahlen im Gemeindegebiet. Karlskron verzeichnet zum Zeitpunkt der Sitzung 15 infizierte Personen. Im Wesentlichen verwies Bürgermeister Kumpf jedoch auf die Zahlen, welche das Landratsamt zur Verfügung stellt24). In der vergangenen Sitzungen hatte Bürgermeister Kumpf ein wenig mehr über die Zahlen gesprochen. Mir kam seine kurze Erklärung auf Telegram23) in den Sinn:

…Zu der Diskussion, die entsteht, wenn ich die Zahlen des Infektions­geschehens in unserem Landkreis und der Gemeinde hier weitergebe: Das hat doch nichts damit zu tun, dass ich „Ängste schüren“ möchte. Es sind die offiziellen tagesaktuellen Zahlen des Gesundheits­amtes Neuburg. Deren Inhalt, Wahrheits­gehalt oder die Pandemie selbst mag von manchem angezweifelt werden.

Ich gebe euch hier lediglich die Meldung weiter, damit ihr die neusten Infos direkt bekommt. Ich werte sie nicht, ich korrigiere sie nicht und ich konkretisiere sie nicht. Der Umgang und welche Konsequenz jeder Einzelne aus diesen Infos zieht, bleibt jedem selbst überlassen. Und wie man es auch dreht und wendet – der 7-Tage-Inzidenzwert ist nun mal ausschlaggebend für die geltenden Maßnahmen.

Bürgermeister Stefan Kumpf via Telegram

Zu Beginn der Pandemie wurde Kumpf mehrfach gebeten, doch die Zahlen zeitnah an die Bürger:innen weiter zu geben, damit diese immer aktuell informiert sind. Einem Bürgermeister, der genau das macht, „Ängste schüren“ vorzuwerfen, erscheint mir schon fast unverschämt. Fakten schüren keine Ängste, sondern schaffen Klarheit!

Passend zu Corona kam die Diskussion auf die Selbsttests. Gemeinderat Schwinghammer erkundigte sich nach Selbst­tests in den gemeindlichen Einrichtungen. Geschäfts­führer Donaubauer erläuterte, dass die Kinder­tages­einrichtungen diese Selbst­tests zur Verfügung stünden und durchgeführt würden. In der Gemeinde­verwaltung sei dies nicht der Fall. An die Test­diskussion anknüpfend schlug Gemeinderat Dominik Krammer vor, im Gremium mit gutem Beispiel voranzugehen. Es regte an, dass die Gemeinderät:innen vor einer Sitzung einen Selbsttest vornähmen. Im dienstlichen Umfeld (Krammer ist Lehrkraft) würde man sich 2 Mal die Woche selbst testen. Kumpf erläuterte, dass die vorliegenden Tests ein Ergebnis erst nach 30 Minuten anzeigten und dass man sich dann entsprechend früher zusammenfinden müsste. Es wurde angeregt, die Selbst­tests am Ende der Sitzung auszugeben und die Gemeinderät:innen testen sich vor der nächsten Sitzung zu Hause. Letztlich kam man zu keinem abschließenden Ergebnis und die Frage der Selbst­tests bleibt offen.

Gemeinderätin Moosheimer warf die Frage auf, ob man nicht in Karlskron einen Fahrrad­parkour errichten könnte, wie dies die Gemeinde Reichertshofen bei Walding umgesetzt25) hat. Hierzu kam auch kurz das Stichwort „Skatepark“ auf. Man einigte sich darauf, das Thema in den „Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss“ zu geben.

Gemeinderat Wendl brachte an, er sei auf Ersatz­pflanzungen zu die gefällten Bäumen an der Hauptstraße in Karlskron angesprochen worden und wann dies vorgenommen würde. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass einige Fällungen auf den Neubau der Kinder­tages­stätte zurückzuführen sind und dieser Bereich im Zuge der Umsetzung der Bau­arbeiten um­gestaltet würde. Neu­pflanzungen sollten gesammelt nach der Bau­maßnahme vorgenommen werden und seien bereits im Haushalt vorgesehen.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 27.3.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.3.2021, aufgerufen am 27.3.2021

3) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020, aufgerufen am 2.4.2021

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Lage der im Text erwähnten Gebäude skizziert , aufgerufen am 2.4.2021

5) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Lage des im Text erwähnten Carports skizziert , aufgerufen am 2.4.2021

6) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Mändlfeld, aufgerufen am 2.4.2021

7) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Aschelsried, aufgerufen am 2.4.2021

8) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Lage der im Text erwähnten Gebäude skizziert , aufgerufen am 2.4.2021

9) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Lage der im Text erwähnten Gebäude skizziert , aufgerufen am 2.4.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2021, aufgerufen am 2.4.2021

11) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.12.2020, aufgerufen am 2.4.2021

12) externer Link, Deutsches Asterix Archiv, Erklärung zu Passierschein A38, aufgerufen 2.4.2021
Die Formulierung „Passierschein A38“ stammt NICHT von Gemeinderat Doppler, sondern wurde nur zur Veranschaulichung seiner Bemühungen vom Autor im Text verwendet.

13) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Adelshausen, aufgerufen am 2.4.2021

14) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Lage der im Text erwähnten Gebäude skizziert , aufgerufen am 2.4.2021

15) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.11.2020, aufgerufen am 2.4.2021

16) externer Link, Bayerisches Landesamt für Statistik – Stiftungsverzeichnis – Eintrag „Donaumoos Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte – Details“, aufgerufen am 2.4.2021

17) externer Link, Internetauftritt der IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien Regensburg, aufgerufen am 2.4.2021

18) externer Link, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat – Bayerisches Breitbandzentrum: Förderung Gigabit, aufgerufen am 2.4.2021

19) externer Link, IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien Regensburg: Gigabitförderung, Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 2.4.2021

20) externer Link, Internetseite der deutschen Bundesregierung: „CoronaArbeitschutzverordnung: Homeoffice-Regelung wird verlängert“, aufgerufen am 2.4.2021

21) externer Link, ZDF: „Auch nach der Pandemie – Homeoffice könnte im Trend bleiben“ (9.7.2020); „Arbeiten in der Zukunft – Bleibt das Homeoffice nach der Corona-Krise?“ (30.1.2021) – Inhalte nach den gesetzlichen Vorgaben des gültigen Staatsvertrages für das ZDF nach 12 Monaten gelöscht, aufgerufen am 9.5.2023

22) interner Link, Karlskron-Politik.info : Öffentliches WLAN: Wer braucht sowas? (Ein Rant aus dem Jahr 2017), aufgerufen am 2.4.2021

23) externer Link, Telegramkanal „Gemeinde Karlskron“, Nachricht des Bürgermeisters vom 18.3.2021 13:54, aufgerufen am 2.4.2021

24) externer Link, Landkreis Neuburg Schrobenhausen: – COVID-19: Fallzahlen Neuburg-Schrobenhausen, aufgerufen am 25.4.2021

25) externer Link, Google Maps: Eintrag „Mountainbike Strecke“, aufgerufen am 3.4.2021

26) externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, aufgerufen am 3.4.2021

27) externer Link, Facebook: Posting der SPD Fraktion Karlskron vom 29.3.21 13:35, aufgerufen am 4.4.2021

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14 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 29. März 2021”

  1. Hallo Hr. Schmidt,
    ich habe es ihnen ja schon mal gesagt, dass ich ihre Berichte über die Gemeinderatssitzungen super finde. Und gerade in der Corona Zeit sind sie phänomenal !!! Ich war ja auch öfter auf Gemeinderatssitzungen, aber mit Corona ist das schwer geworden. Wenn man aber ihre Berichte liest ist man besser informiert, als wenn man da gewesen wäre. Sie versehen es mit Kommentaren und Hintergrundinformationen die es verständlicher machen. Wobei ich mit den Hochzahlen und Links dazu manchmal Probleme habe? Machen sie weiter so! Ich weis was das Arbeit ist!
    Ein paar Bemerkungen meinerseits zu der letzten Sitzung:
    Ich war über die Anträge zu Punkt 6 und 7 der Fraktionen (außer CSU) sehr überrascht. Ich kann mich an frühere Gemeinderatssitzungen aus der letzten Legislaturperiode erinnern, wo diese Themen mehrmals besprochen und auch Beschlüsse dazu gefasst wurden. Da braucht am doch keine offizielle Anfrage der Fraktionen, nur um in der Zeitung zu stehen und den Bürgermeister zu ärgern? Eine einfache Frage dazu an die Verwaltung hätte ja auch gereicht. Scheinbar haben einige Bürgermeisterkandidaten ihre Niederlage bei der Bürgermeisterwahl immer noch nicht verdaut? Mich erinnert es an die Abstimmung bei der ersten konstituierenden Sitzung mit dem bekanntem 10:7! So was ist doch keine kooperative, zielführende Gemeindepolitik?
    Der Punkt 3.2 Einbeziehungssatzung interessiert mich persönlich, da ich auf der gegenüberliegenden Seite des Baugebietes Strassäcker ein Grundstück habe, wo diese Satzung aus meiner Sicht durchaus anwendbar wäre. Vielleicht eindeutiger, als an mach anderen Plätzen, wo sie schon angewendet wurde oder derzeit in Planung ist?
    Als noch mal! Bleiben sie am Ball und machen sie weites so!
    Gruß aus Fruchtheim
    Franz Frei

    1. Hallo Herr Frei,
      es freut mich, dass meine Beiträge als informativ betrachtet werden. Neben meinem eigenen, besseren Verständnis sollen sie eben auch den Bürger:innen als zusätzliche Informationsquelle dienen. Je mehr ich zu den Sitzungen schreibe, desto mehr lerne ich dazu. So manches konnte ich mir erst im Nachgang tiefer ergründen. Von daher lande ich inzwischen auch gerne bei knapp 4000 Worten. Im DonauKurier ist der Inhalt redaktionell oft auf etwa 500 Worte beschränkt. Da kann vieles gar nicht so tief erklärt werden. Man muss ja meine Beiträge nicht immer komplett lesen. Ggf. pickt man sich nur die Punkte heraus, die von persönlichem Interesse sind.
      Was die „Hochzahlen“ angeht: Ich empfand es für Leser:innen als ziemlich undurchsichtig, ob ich nun auf meine eigenen Seiten verlinke oder auf einen fremden Inhalt. Eine nähere Information dazu im Fließtext, so hatte ich angenommen, störe den Lesefluss. Aus dem Grund hinterlege ich die Worte mit dem eigentlichen Link und die hochgestellte Zahl mit Klammer verweist auf den Einzelnachweis am Ende des Beitrags; ähnlich wie auch bei Wikipedia-Artikeln verfahren wird. In den Einzelnachweisen führe ich dann auf, was im Text verlinkt ist und wann ich den verlinkten Inhalt zuletzt gesichtet habe. Ergo: Wenn die Details zum Link erwünscht sind, die Zahl klicken. Um den Link selbst aufzurufen, den Text selbst klicken. Ich hoffe, dass mein Vorgehen damit ein wenig verständlicher ist.
      Einbeziehungssatzungen scheinen bei uns gerade Mode zu werden. Die tieferen Auswirkungen dazu vermag ich noch nicht zu beurteilen. Wie sinnvoll oder zielführend so manche Anträge sind, lässt sich in ein paar Zeilen nicht sagen. Auch eine Festlegung, wer hier wen ärgert und ob das Ärgern der Grund für solche Anträge ist, müsste man weiter ausführen. Ich werde die Themen interessiert weiter verfolgen und weiter dazulernen.

      Herzlichen Dank fürs regelmäßig Lesen
      Thomas Schmidt

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