Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. September 2021

Lesedauer: 15 Minuten

Zu dieser Sitzung standen einige Themen auf der Tagesordnung, welche für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse sind. Neben der Sanierung der Kramerstraße in Mändlfeld stand auch die Präsentation der Machbarkeitsstudie zum Bestandskindergarten auf dem Plan. Hier galt es die Grundlagen für die Entscheidung zu schaffen, ob man sich an eine Generalsanierung oder einen Neubau für das Haus Sonnenschein machen soll. Mit der bislang abschließenden Behandlung des Antrags „der Grünen“ zum Vorranggebiet Kiesabbau bei Bofzheim drehte sich der Gemeinderat in seiner Meinung und widerspricht diesem nun. Abschließend musste sich Bürgermeister Kumpf mit einem Vorschlag geschlagen geben, auf der Gemeindewiese eine Kombination aus Kunstwerk und Spielgerät zu installieren.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 20.9.2021

1.Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2021
2.Machbarkeitsstudie Kindergarten Karlskron – Sanierung / Erweiterung / Neubau
3.Erneuerung der Kramerstraße und Brücke über den Moosgraben in Mändlfeld
4.Bauangelegenheiten
4.1Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nrn. 359/48 u. 359/65 der Gmkg Karlskron, Schillerstr.16 u. 16 a, Karlskron
4.2Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellpätzen, Bauort: Fl-Nr.850 Gmkg Karlskron, Walding 11 b, Walding
4.3Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.850 Gmkg Karlskron, Walding 11 c, Walding
4.4Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr.61, Karlskron
4.5Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes und einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl-Nr.657 Gmkg Karlskron, Am Wirtsweiher 12 a, Grillheim
5.Bauleitplanung Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden- Gemeinde Karlshuld Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans Nr.38 „Jägersbühl Nord“ Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
6.Antrag Bündnis90/Die Grünen: Einspruchserhebung bzw. Stellungnahme der Gemeinde Karlskron zur Fortschreibung des Regionalplans der Region 10 Neufassung Bodenschätze (30. Änderung); Erneute Behandlung
7.Verkauf Fendt 415 und Neuanschaffung eines Fendt 516 für den gemeindlichen Bauhof
8.Kunst im Park
9.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 20.9.2021
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 6.9.2021

Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 6.9.2021 2) wurde von den anwesenden Gemeinderät:innen ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Zur Sitzung waren Gemeinderat Krammer D. und Gemeinderätin Froschmeir entschuldigt. Gemeinderätin Brüderle war ab TOP 2 – Machbarkeitsstudie Kindergarten und Gemeinderätin Heimrich ab TOP 9 – Anfragen und Mitteilungen der öffentlichen Sitzung anwesend.

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2. Machbarkeitsstudie Kindergarten Karlskron – Sanierung / Erweiterung / Neubau

Auf diesen Tagesordnungspunkt hatte Bürgermeister Kumpf in der vorangegangenen Sitzung bereits hingewiesen 2) und den Gemeinderät:innen lag die Studie seither vor um sich einarbeiten zu können. Für die Präsentation und Beantwortung von weiteren Fragen war Herr Vollmann vom Architekturbüro Krug Großmann Architekten 3) anwesend. Herr Vollmann sei in der Gemeinde bereits bekannt, so Kumpf, denn er war als Architekt für unsere neue Sporthalle zuständig war.

Konkret geht es bei dieser Machbarkeitsstudie nur um das Haus Sonnenschein 4) und die Basis für eine Entscheidung zu liefern, ob sich eine Sanierung lohnt, oder ein Neubau angestrebt werden sollte. Das Haus Regenbogen 4) bleibt von dem Vorhaben unberührt. Ziel, so Vollmann, soll es sein eine weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren und mehr für das Haus Sonnenschein zu erreichen.

Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021
Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021

Zunächst wurden die Details zum Bestand ausführlich dargelegt. Es handelt sich um einen eingeschossigen Bau aus dem Jahr 1972 ohne Keller. Im Süden des Gebäudes befinden sich 4 Gruppenräume. Eine weitere Gruppe ist im Norden des Gebäudes untergebracht. Der Raum war ursprünglich nicht als Gruppenraum vorgesehen, wird aber inzwischen wegen der gestiegenen Kinderzahl als solcher verwendet. Für die 20 bis 25 Mitarbeitenden der Einrichtung steht kein eigener Personalraum zur Verfügung. Das Gebäude verfügt über keinerlei nennenswerte Dämmung. Die Ziegelwände sind mit einer Holzfassade versehen und auch die Decken der Räume haben eine Holzdecke ohne dämmende oder akustische Wirkung. Mit der Einschätzung, bei der Dacheindeckung handele es sich um ein Ziegeldach, lag Herr Vollmann in seinen Ausführungen allerdings daneben. Ich würde das potenziell als Eterniteindeckung sehen und vermute hier asbesthaltige Baustoffe. Auf die Gesamtbetrachtung und Zielstellung dieser Mach­bar­keits­studie sollte dies keinen qualitativen Einfluss haben.

Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021, Ansicht der Dacheindeckung
Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021, Ansicht der Dacheindeckung

Bei einer Gebäudesanierung müsste die gesamt Außenhülle auf den aktuellen Stand bzgl. Wärmedämmung gebracht werden. Der Innenausbau incl. der elektrischen und heiztechnischen Anlagen müsste komplett ersetzt werden. Die aktuell verbauten Heizkörper wären nach einer Sanierung überdimensioniert. Für die Dächer gelten mittlerweile neue Schneelasten, die im Zuge einer Sanierung bei Dachstuhl und Eindeckung berücksichtigt werden müssen. Das Haus Sonnenschein verfügt über keinerlei lüftungstechnische Anlagen. Die Wichtigkeit einer Lüftung die sorgt durch ihren kontrollierten Luftaustausch und einer Wärmerückgewinnung nicht nur für Energie­einsparungen, sondern auch für mehr Lufthygiene. All diese notwendigen Maßnahmen führten bei einer Generalsanierung zu einem Rückbau des Gebäudes bis in den Rohbauzustand.

Aus den vorigen Ausführungen wurde klar, dass die Raumfläche des Hauses Sonnenschein zu klein sein wird. Neben dem fehlenden Personalraum sind entsprechen auch die Sanitärflächen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Im Gespräch mit dem Kindergartenpersonal haben sich weitere Flächen ergeben, die sinnvoll erscheinen. Durch die steigende Zahl der Ganztagsbetreuungen erachtet man einen separaten Schlafraum als notwendig. Ebenso solle zukünftig ein Raum für Elterngespräche vorhanden sein, welcher auch als Therapieraum genutzt werden könnte. So ergeben sich zusätzliche Flächen von etwa 160 m². Zusätzlich zu einer Sanierung wäre ein Anbau unumgänglich, um die weitere Flächen zu schaffen. Letztlich, so Architekt Vollmann, soll wieder ein Haus für 4 Gruppen à 25 Kinder zur Verfügung stehen. Für die 5. Gruppe, die aktuell im Haus untergebracht ist, als auch für die Kindergartengruppe im Schulgebäude stehen nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen die Räume der neuen Kindertagesstätte zur Verfügung.

Sowohl Gemeinderat Krammer T., als auch Gemeinderätin Brüderle erkundigten sich nach einer Bedarfsprognose. Bürgermeister Kumpf gab an, der Bedarf würde „schleichend steigen“. Er verwies darauf, dass die zusätzlichen Kapazitäten über den Kindertagesstättenneubau geschaffen würden. Auch die Leiterin unseres kommunalen Hoch- und Tiefbaus, Frau Fallmann, bekräftigte dass „dieses Grundstück nur 4 Gruppen verträgt“. Bürgermeister Kumpf verwies in diesem Zusammenhang auf den Rechtsanspruch der Ganztagesbeschulung und dass zukünftig vielleicht ein Hortraum benötigt würde. Wenn allerdings im Kindergarten bereits die Ganztagesbetreuung zunimmt und das Haus Sonnenschein bei 4 Gruppen bleiben soll, kann ich dort keinen Hortraum sehen. Möglicherweise wollte unser Bürgermeister nur klar machen, dass hier viele Einzelaufgaben im gesamten Themenkomplex stecken.

Architekt Vollmann kam abschließend zum Resümee der Marktanalyse. Aus den dargelegten Tatsachen und einigen weiteren Tabellen, die einen Kostenüberschlag zulassen, ergibt sich für eine Sanierung von Haus Sonnenschein ein Wert von 2,3 Mio€. Dem gegenüber stehen 2,7 Mio€ für einen Neubau. In diesem Vergleich bleiben die zusätzlich zu schaffenden Flächen vollständig außen vor. Vom Freistaat werden i. d. R. Sanierungen nur dann gefördert, wenn die Kosten sich hierfür auf unter 80 % eines Neubaus belaufen. Für diesem Vergleich wird lediglich der Erhalt des Bestands herangezogen. Davon unberührt, so mein Verständnis, bleibt eine mögliche Förderung von neu zu schaffenden Anbauten bzw. ein Neubau selbst. Die für Haus Sonnenschein notwendige Generalsanierung beträgt (nach einer während der Sitzung festgestellten Korrektur eines Berechnungsfaktors) etwa 88 % der Mittel, welche für einen vergleichbaren Neubau aufgewendet werden müssten. Daher schloss Vollman seine Ausführungen mit der klaren Empfehlung, der Gemeinderat möge sich für einen Abriss mit Neubau entscheiden.

Zur Klarstellung sei hier eindeutig darauf verwiesen, dass die zuvor aufgeführten Kosten nicht in direktem Zusammenhang mit den Mitteln stehen, die unsere Gemeinde für die Modernisierung (Sanierung o. Neubau) aufwenden muss. Es handelt sich lediglich um Schätzungen, die einen Vergleich der beiden Optionen ermöglichen sollen. Darauf basierend werden weitere Beratungen und Entscheidungen notwendig , welche in ihrer Summe dann zu den tatsächlichen Kosten führen werden. Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Information handelte, wurde bei dieser Sitzung hierzu kein Beschluss gefasst.

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3. Erneuerung der Kramerstraße und Brücke über den Moosgraben in Mändlfeld

Die Planung der Sanierungsarbeiten für die Kramerstraße in Mändlfeld und die Brücke über den Moosgraben wurden in der Sitzung vom 26.10.2020 6) beschlossen. Die damals diskutierten Schätzkosten betrugen:

Planungskosten
in T€
Sanierungskosten
in T€
Kramerstraße
Brücke bis Zucheringer Weg
15365
Kramerstraße
Zucheringer Weg nach Norden (HsNr 14 – 17
1567
Brücke über den Moosgraben2685
Summe:56517
Schätzkosten aus 2020
Kramerstraße in Mändlfeld 2020

Die Kostenschätzung aus 2020 ist inzwischen überholt. Nach der Anpassung an die aktuelle Preislage sind diese auf insgesamt 1,15 Mio€ gestiegen. Davon sind, so die Angaben in der Sitzung, 992 T€ mit bis zu 50 % zuwendungsfähig. Ferner wurde mitgeteilt, dass für den Haushaltsplan 2021 7) für diese Maßnahme bereits 740 T€ eingeplant wurden. Hierbei sei noch keine Förderung berücksichtigt worden.

Planungskosten
für 2021
Ansatz 2022Referenz im
Haushaltsplan 2021
Brückenbau / Sanierung15130S. 254, 268
Straßenbau Kramerstraße45550S. 254, 268
Summe:60680
Haushaltsplan 2021: Berücksichtigung der Brücken und Straßensanierung in Mändlfeld

Bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen ergab sich ein zusätzliches Problem, welches die Gesamtkosten nach oben schraubt. Für die Kramerstraße besteht keinerlei Straßenentwässerung. Lediglich die ersten Meter von der Brücke bis zur Abzweigung Wirtstraße werden entwässert. Diese Straßenentwässerung muss erst aufwendig geschaffen werden. Aus Platzgründen sei hier nur eine Rigolenversickerung möglich, so Bürgermeister Kumpf. Man habe geprüft, ob man das Wasser bis in die Versickerung der Andreasstraße / Rosengasse abführen könnte. Hier wäre dann eine Erweiterung der Versickerungseinrichtung notwendig gewesen. Da die Kramerstraße aber „Brettl eben“ sei, kann dies nicht umgesetzt werden. Das notwendige Gefälle könnte nicht hergestellt werden.

Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Maßnahmen weiter voranzutreiben und in die Planungsphase zu gehen. Voraussetzung für die weiteren Planungen sei ein entsprechender Förderbescheid.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nrn. 359/48 u. 359/65 der Gmkg Karlskron, Schillerstr.16 u. 16 a, Karlskron

Zum Bauvorhaben 4) gab es keinen Diskussionsbedarf im Gemeinderat und man erteilte einstimmig das Einvernehmen des Rates. Bürgermeister Kumpf fügte hinzu, dass in der Stellungnahme ein Hinweis enthalten sein wird, dass Poolwasser nicht in die Kanalisation abgeführt werden darf. Die vorliegenden Pläne zeigten einen Pool und die Abwasserordnung sieht ein Einleiten von Poolwasser offensichtlich nicht vor.

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4.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellpätzen, Bauort: Fl-Nr.850 Gmkg Karlskron, Walding 11 b, Walding

Das Bauvorhaben 4) befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Walding. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zum Vorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.850 Gmkg Karlskron, Walding 11 c, Walding

Dieses Bauvorhaben 4) steht in geographischen Zusammenhang mit den zuvor behandelten Bauvorhaben. Es befindet sich somit ebenfalls im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Walding. Gemeinderat Hagl erkundigte sich, ob es Probleme wegen dem Bau in zweiter Reihe geben könnte. Bürgermeister Kumpf erwiderte, dass hierzu wohl keine Erkundigungen eingezogen wurden. Es könne durchaus sein, dass dieses Vorhaben erneut im Gemeinderat diskutiert werden müsste. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zum Vorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.4 Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr.61, Karlskron

Bei dem Bauvorhaben 4) wird die zulässige GRZ 8) von 0,35 auf 0,541 überschritten. Die Nachbarn haben die Bauvorhaben zugestimmt. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zum Vorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.5 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Nebengebäudes und einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl-Nr.657 Gmkg Karlskron, Am Wirtsweiher 12 a, Grillheim

Das Gartenhaus 4) und der Zaun, welcher höher ist, als der Bebauungsplan vorsieht, sind bereits an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet. Durch den im Westen angrenzenden Spielplatz kletterten, so die Erläuterungen durch Bürgermeister Kumpf, immer wieder Personen in den Garten des Privatgrundstücks. Ein entsprechend hoher Zaun diene damit auch der allgemeinen Sicherheit. Kumpf habe sich mit den Antragstellern ausgetauscht. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass für das Gartenhaus ein Antrag hätte eingereicht werden müssen. Das errichtete Gartenhaus befindet sich außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans. Kumpf wies auf die etwas beengten Verhältnisse auf dem Grundstück hin und die Antragsteller würden sich für ihr Versäumnis entschuldigen. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zu dem nachträglichen Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5. Bauleitplanung Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden- Gemeinde Karlshuld Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans Nr.38 „Jägersbühl Nord“ Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB

Die Details zur Bauleitplanung 9) sind über die Seiten der Gemeinde Karlshuld verfügbar. Der Gemeinderat Karlskron stellte fest, dass unsere Gemeinde durch diese Planungen nicht in ihren Belangen berührt wird.

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6. Antrag Bündnis90/Die Grünen: Einspruchserhebung bzw. Stellungnahme der Gemeinde Karlskron zur Fortschreibung des Regionalplans der Region 10 Neufassung Bodenschätze (30. Änderung); Erneute Behandlung

Dem Fortschreibung des Regionalplans 11) wurde zunächst in der öffentlichen Sitzung vom 2.8.2021 10) mit den Gegenstimmen von Bündnis90/Die Grünen ohne weitere Einwände zugestimmt. Worauf der nun behandelte Antrag in der Folgesitzung vom 6.9.2021 2) ein erstes Mal diskutiert wurde. Das beanstande neue Vorranggebiet für Kiesabbau Ki25 befindet sich neben Karlskroner, auch auf Weicheringer Flur. Man hatte sich geeinigt, die Beratung des Weicheringer Gemeinderats abzuwarten und dann den Antrag zu diesem Zeitpunkt erneut zu diskutieren.

Auszug 11): Entwurf Regionalplan Region Ingolstadt 5.2 Bodenschätze – Karte

Bürgermeister Kumpf berichtete vom vor Ort Termin in Kochheim mit dem dortigen Bürgerverein. Der Karlshulder Gemeindeteil Kochheim würde, sollte der Kiesabbau wie im Regionalplan verzeichnet umgesetzt werden, von Seen eingeschlossen.


Rathauschefs der betroffenen Kommunen wollen Vorranggebiete für den Abbau erneut auf der Tagesordnung
Karlshuld – Der Widerstand gegen einen überdimensionierten Kiesabbau im Neuburger Land nimmt weiter zu.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de

Neben Verständnis für die Situation der Kochheimer Bürger:innen äußerte Kumpf in der Sitzung seinen Unmut über das Vorgehen des Landratsamts. Er widersprach massiv den Angaben, die betroffenen Gemeinden seien im letzten Jahr angeschrieben worden (siehe zuvor verlinkter Artikel des Donaukuriers).

Gemeinderätin Brüderle warf erneut den Blick zurück in vergangene Gemeinderatsdiskussionen zum Kiesabbau. So hatte man nach Brüderles Angaben der Erweiterung des „Götzweihers“ (Ki29) nur zugestimmt, wenn das Gebiet am Bahnerweiher (Ki26) um das gleich Maß verringert würde. Letztlich wurde Ki29 erweitert, Ki26 aber nicht verringert. Man hatte dem Karlskroner Gemeinderat damals erklärt, dass Gemeinderatsbeschlüsse eine solche Planung nicht verändern könnten. Brüderle plädiert nun eindeutig dafür, dem Vorranggebiet Ki25 nicht zuzustimmen.

Gemeinderat Wendl wandte sich mit der konkreten Frage an Bürgermeister Kumpf, ob es im Jahr 2019 zu dieser Planung eine Anfrage an die Gemeinde Karlskron gab. Eindeutig und mit bestimmtem Ton versicherte der Bürgermeister: „Nein, es gab keine Anfrage.“ Kumpf bemängelte auch, dass zum Kochheimer Termin am Vormittag die anwesenden Bürgermeister nicht von der Pressekonferenz am Nachmittag zum gleichen Thema im Landratsamt informiert wurden. Aus den Informationen der beiden Termine entstand wohl der entsprechende Artikel im Donaukurier (s. o.).

Einstimmig fasste der Karlskroner Gemeinderat folgenden Beschluss (sinngemäßer Wortlaut): Die Gemeinde Karlskron begrüßt grundsätzlich die Aufstellung des Regionalplans mit der Definition der Vorranggebiete zum Rohstoffabbau. Der Definition des Vorranggebiets Kiesabbau Ki25 wird widersprochen.

Nun noch ein paar Gedanken aus der Zuhörerreihe. Aus dieser Perspektive bin ich etwas verwundert, dass man zunächst in der überwiegenden Mehrheit des Gemeinderates keine Einwände hatte und diese nun erst mit der genaueren Betrachtung in den letzten beiden Sitzungen zutage kommen. Ein Widerspruch gegen Ki25 wäre durchaus schon am 2.8.2021 möglich gewesen. Ein entsprechender Einwand kam bereits zum damaligen Zeitpunkt von Gemeinderat Wendl, bleib aber eher wenig beachtet. Die Rückblicke und Erläuterungen aus früheren Sitzungen von Gemeinderätin Brüderle kamen erst mit der Behandlung des Antrags „der Grünen“ in der Sitzung vom 6.9.2020. Auch der Widerstand, den Bürgermeister Kumpf nun zeigt, regte sich sichtbar erst, nachdem man im Karlskroner Gemeinderat den Plan eigentlich schon abgenickt hatte. Was in meinen bisherigen Darlegungen noch nicht aufgeführt war, ist ein interkommunales Gewerbegebiet, von dem man im Zusammenhang immer wieder in Ansätzen hörte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Karlskron plant, auf der Fläche von Ki25 ein Gewerbegebiet auszuweisen. Hatte man sich doch vor Jahren bereits mit der Genehmigung der Ausweitung der Kfz Abstellflächen einer nahen Firma in die Nesseln gesetzt. Das Thema hatte damals die Gemeinde Karlskron fast exakt zur Hälfte in Befürworter und Gegner gespalten. Auch einem späteren gemäßigteren Antrag der Firma hatte man dann im Rat abgelehnt. Ich kann nicht annehmen, dass nun in diesem oder einem nahen Bereich ein interkommunales Gewerbegebiet mit Teilen auf Karlskron Flur entstehen könnte.

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7. Verkauf Fendt 415 und Neuanschaffung eines Fendt 516 für den gemeindlichen Bauhof

Die erste Beratung zur Neubeschaffung eines Fendt 516 und der damit verbundenen Veräußerung des Fendt 415 erfolgte am 12.7.2021 12). Die Ausschreibung des Fendt 415 führte nicht zu einem Angebot in der gewünschten Höhe. Hierauf beschloss man am 6.9.2021 2) es mit einer erneuten Ausschreibung zu versuchen. Auch den Anregungen von Gemeinderat Finkenzeller, doch die Bilder ggf. neu zu erstellen, wurde entsprochen.

Bürgermeister Kumpf berichtete nun erfreut, dass die Ausschreibung auf ebay Kleinanzeigen und Technikbörse.de über 3700 Aufrufe hatten. Es kam wohl zu einigen Anfragen und auch Besichtigungsterminen. Das bislang beste Angebot belief sich auf 62 T€. Der „Vorführer“ stünde nach wie vor ab Herbst zur Verfügung. Es gelte nun den Verkauf und die Neubeschaffung so abzustimmen, dass sich in Karlskron keine Lücke ergäbe.

Gemeinderat Wendl meldete sich zu Wort und berichtete von einem Gespräch, in dem er gefragt worden sei, ob es denn unbedingt ein Fendt sein müsse und warum keine anderen Marken angefragt wurden. Bürgermeister Kumpf wies auf die bereits am 12.7. angesprochenen Anbauteile hin, welche einen nicht unerheblichen Beschaffungswert darstellten und nun weiter verwendet werden können.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Verkauf des Fendt 415 aus dem Karlskroner Bestand und der zeitgleichen Beschaffung des Fendt 516 aus dem vorliegenden Angebot der BayWa.

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8. Kunst im Park

Bürgermeister Kumpf berichtete von seinem Besuch auf der Landesgartenschau in Ingolstadt. Er hatte dort ein Spielgerät vorgefunden, welches gleichzeitig auch ein Kunstwerk darstelle. Es handelt sich um ein Holzkonstrukt, das einer DNA nachempfunden sei und auf dem geklettert und gerutscht werden kann. Das dargestellte Bild glich für mich eher einer Förderschnecke, weil sich in der Mitte die Drehrichtung änderte. Basierend auf dem gezeigten Bild konnte man sich jedoch gut vorstellen, dass Kinder damit und darauf schon ihren Spaß haben könnten. Kumpf habe Kontakt mit dem Künstler aufgenommen und dieser habe kostenneutrale Unterstützung für die Definition eines Werks für Karlskron angeboten. Kumpf schlug vor, das Werk auf der Gemeindewiese vor dem Kindergarten aufzustellen. Dort, wo bis zum letzten Jahr der als „Kletterbaum“ bei den Kindern bekannte Apfelbaum stand. Dieser musste leider im vergangenen Jahr entfernt werden; er war eingegangen und nicht mehr zu retten. Kumpf verwies auf die zahlreichen Hochzeits-, Kinder- und Familienbilder, für die dieser Baum Kulisse war. Er wolle hier etwas entstehen lassen, das neben der Bespielbarkeit auch wieder als Hingucker dienen würde und somit weiterhin einen tollen Hintergrund für Familienbilder liefern würde. Das vorgestellte Werk mit 8 m Länge solle 40 T€ kosten.

Kindergarten Karlskron, Haus Regenbogen 2021
Vor dem Kindergarten Karlskron klafft eine Lücke, seit der „Kletterbaum“ entfernt werden musste.

Gemeinderat Schwinghammer brachte an, dass ihm das gezeigte Werk sehr gut gefallen würde, doch der aufgerufene Preis ließe ihn wiederum schwer schlucken. Gemeinderätin Brüderle merkte an, der gedachte Aufstellort sei zu nah am Kindergartenspielplatz. Worauf Kumpf entgegnete, dass das Kindergartengelände nicht frei zugänglich sei. Gemeinderätin Moosheimer hatte ebenfalls Einwände zum Kaufpreis und schlug vor, das Geld lieber für mehr Spielgeräte auf den vorhandenen Spielplätzen einzusetzen. Gemeinderätin Straub gab zu bedenken, dass der Kirchplatz einer Überarbeitung bedürfe und man sich daher die Anschaffung eines Kunstwerks sehr genau überlegen sollte. Gemeinderat Hagl wandte ein, dass der freie Platz möglicherweise für die anstehenden Bauarbeiten am Kindergarten hilfreich sein könne. Außerdem befürchtete er eine mögliche Beschädigung des Spielkunstwerks während der Bauarbeiten. Hagl schlug vor, über eine solche Beschaffung nach den Bauarbeiten zu beraten. Kumpf entgegnete, dass am Folgetag die Bestellung für die Bäume gemacht würden. Sollte sich der Rat gegen den Vorschlag entscheiden, würde für die Stelle ein Apfelbaum bestellt. Hierauf forderte Gemeinderätin Brüderle, es solle dann wenigstens eine alte Apfelsorte sein.

So war nicht verwunderlich, dass die Abstimmung zur Beschaffung des vorgestellten Kunstwerks lediglich die Ja-Stimme des Bürgermeisters erhielt. Der restliche Rat stimme dagegen. Auch hier möchte ich aus der Zuhörerreihe ergänzen, dass mir der Vorschlag Hagls sinnvoll erschien. Vielleicht hätte man den Platz für die Bauarbeiten am Kindergarten gut gebrauchen können. Nach Abschluss hätte man dann immer noch entweder ein Kletterkunstwerk oder einen Baum beschaffen können.

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9. Anfragen und Mitteilungen

Information zu Corona: Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in Karlskron 8 Fälle zu verzeichnen. Die tagesaktuellen Zahlen 13) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Bürgermeister Kumpf berichtete, dass die am 21.6.2021 14) vorgestellte Karlskron App inzwischen 2639 Downloads zu verzeichnen hätte. Die App ist für Android und iOS verfügbar und entspricht in ihrer Ausführung der Präsentation vom 21.6.2021

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die nächste Sitzung am 14.10.2021 um 16:00 stattfinden wird. Ob diese Sitzung öffentlich sein wird wurde nicht genannt.

Gemeinderätin Brüderle verwies auf den Wanderweg vom Haus im Moos zum Kalvarienberg, dessen Zustand der Gegenstand des am 18.5.2020 behandelten Antrags 15) der Fraktion der Freien Wähler war. Der ausgeschilderte Wanderweg verläuft über einen nicht mehr vorhandenen Bahnüberweg. Die Streckenführung hätte angepasst werden und die Beschilderung aktualisiert werden müssen. Die damals zugesagten Änderungen seien noch nicht erfolgt. Geschäftsführer Donaubauer sagte zu, das Thema auf die nächste Ausschusssitzung zu nehmen.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 19.9.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.9.2021, aufgerufen am 25.9.2021

3) externer Link, Internetauftritt „Krug Grossmann Architekten“, aufgerufen am 25.9.2021

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 25.9.2021

5) externer Link, Internetauftritt der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 25.9.2021

6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020, aufgerufen am 25.9.2021

7) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) – Haushaltsplan 2021, aufgerufen am 25.9.2021

8) externer Link, Wikipedia: „Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ)“, aufgerufen am 25.9.2021

9) externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bekanntmachung zur Aufstellung und Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für den einfachen Bebauungsplan „Jägersbühl Nord“, aufgerufen am 25.9.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 2.8.2021, aufgerufen am 25.9.2021

11) externer Link, Planungsverband Region Ingolstadt: 30. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10); Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG,, aufgerufen am 25.9.2021

12) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.7.2021, aufgerufen am 25.9.2021

13) externer Link, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 25.9.2021

14) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.6.2021, aufgerufen am 25.9.2021

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